Erhöhung der Unterrichtsstunden für die 5. und 6. Klasse des Gymnasiums von 28 auf 30 Stunden rechtmäßig (1 Bs 285/02)
Das Oberverwaltungsgericht hat mit seinem heute bekanntgegebenen Beschluss in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt (7 VG 3100/2002). Danach ist die Erhöhung der Stundentafel für die 5. und 6. Klasse des Gymnasiums im Schuljahr 2002/2003 rechtlich nicht zu beanstanden.
Die Eltern einer Gymnasiastin aus der 5. Klasse hatten sich gegen die Erhöhung der Unterrichtsstunden für ihre Tochter gewendet, da diese Änderung aus ihrer Sicht dazu dient, die Schulzeit auf den Gymnasien von 9 auf 8 Jahre zu verkürzen und die für diese Kürzung erforderliche Änderung des Schulgesetzes fehle.
Ferner hatten die Eltern prozessrechtlich geltend gemacht, dass die von ihnen zusätzlich erhobene Klage aufschiebende Wirkung habe. Oberverwaltungsgericht und Verwaltungsgericht haben der Klage keine aufschiebende Wirkung beigemessen: Die Behörde hat die Eltern nur über die geplante Verkürzung der Schulzeit und die Erhöhung der Stundenzahl informiert. Klagen gegen derartige Auskünfte entfalten keine aufschiebende Wirkung. Zur Sache hat das Oberverwaltungsgericht entschieden: Die Eltern können auch nicht beanspruchen, dass die Behörde es unterlässt, die Stundenzahl von 28 auf 30 Wochenstunden zu erhöhen. Die Erhöhung der Stundenzahl ist rechtlich nicht zu beanstanden. Es kommt nicht darauf an, ob die Rechtsverordnung zur Änderung der Stundentafel deswegen erlassen wurde, um später die Schulzeit für Abiturienten von 13 auf 12 Jahre herabsetzen zu können. Denn die Einführung des achtstufigen Gymnasiums wird hierdurch nicht präjudiziert. Die Erhöhung der Stundenzahl für die 5. und 6. Klasse des Gymnasiums macht auch Sinn, wenn das Gymnasium neun Stufen behält. Schon heute erhalten Schüler der 5.und 6. Klasse der integrierten Gesamtschule 30 Stunden pro Woche Unterricht. Zunächst führt die Heraufsetzung der Stundenzahl für das Gymnasium daher nur zu einer Angleichung der Stundentafeln.
Pressestelle der Verwaltungsgerichte, Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Angelika Huusmann