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Online-Prüfung im Internet
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Neue Form der datenschutzrechtlichen Prüfung
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte startet Online-Prüfung im Internet
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat damit begonnen, die Internetauftritte hamburgischer Unternehmen und öffentlicher Stellen automatisiert zu überprüfen. Er setzt dabei ein selbst entwickeltes "Prüf-Tool" ein, das eine effektive Sichtung und Bewertung der Internet-Angebote unterstützt.
Gegenstand der automatisierten Prüfung ist die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Teledienstedatenschutzgesetz, Mediendienste-Staatsvertrag, Bundesdatenschutzgesetz und Hamburgisches Datenschutzgesetz). Besondere Aufmerksamkeit wird dabei solchen Datenverarbeitungstechniken gewidmet, die dem Benutzer im Regelfall verborgen bleiben und daher von besonderer datenschutzrechtlicher Brisanz sind (Cookies, versteckte Weitervermittlungen). Ferner wird überprüft, ob die Anbieterkennzeichnung den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Bei festgestellten Verstößen wird der Betreiber zur Stellungnahme und Veränderung des Angebots aufgefordert.
Die bislang auf diese Weise durchgeführten Prüfungen haben gezeigt, dass sich der Aufwand im Vergleich zu einer rein manuellen Herangehensweise deutlich reduziert. Der Prüfer wird zielgenau auf diejenigen Seiten gelenkt, die aus Datenschutzsicht von besonderer Relevanz sind; dies ist vor allem bei großen, unübersichtlichen Angeboten eine wesentliche Erleichterung. Anstatt nach einzelnen Merkmalen zu suchen kann sich der Prüfer ganz auf die rechtliche Bewertung konzentrieren.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte weist in diesem Zusammenhang auf seine kürzlich im Internet veröffentlichte Orientierungshilfe für Tele- und Mediendienste hin, die unter der Web-Adresse http://www.hamburg.datenschutz.de abgerufen werden kann. Die Orientierungshilfe enthält praxisnahe Hinweise zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Peter Schaar, Ulrich Kühn
datenschutz.hamburg.de 19. September 2002
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