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ISSN 1610-0611
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Stimmungsmache gegen BauwagenbewohnerInnen

Gezielte Eskalation und Stimmungsmache gegen BauwagenbewohnerInnen

Das Leben auf Bauwagenplätzen ist geregelt durch das 1999 geänderte Wohnwagengesetz, und es ist legal. Das Wohnen auf den Plätzen ist als Übergangsform zugelassen und in der Regel durch vertragliche Absprachen z.B. über Zahl der Stellplätze oder die Ver- und Entsorgung mit den jeweiligen Bezirken geregelt. Seit fast 10 Jahren gibt es den Platz an der Vorwerkstraße (Bambule). Hier ist kein Vertrag geschlossen worden, aber es laufen seit mehreren Jahren Gespräche, um ein Haus für ein gemeinsames Wohnprojekt im Rahmen der üblichen Wohnungsbauförderung mit Eigenbeteiligung zu realisieren. Die Gespräche sind bisher von keiner Seite aufgekündigt worden. Es hat regelmäßige Verbesserungen z.B. der hygienischen Zustände gegeben und es gibt keine akuten oder zugespitzten Streitigkeiten mit der Nachbarschaft. Jetzt will der Senat den Platz mit Hilfe des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes räumen lassen.

"Dieses ist ein Versuch mehr, Menschen, die nicht in das stromlinienförmige Gesellschaftsbild des Senats passen, ins Abseits zu drängen, Stimmung gegen sie zu machen oder sie gar zu kriminalisieren," kommentiert Antje Möller die Äußerungen über geplante zügige Räumungen der bestehenden Bauwagenplätze, "Die Bambule-BewohnerInnen wehren sich mit rechtlichen Mitteln gegen die angedrohte Räumung. Der Senat befürchtet wohl, dass seinem Willkürakt ein Ende gemacht wird.

Zuschlagen statt Lösungssuche scheint die Devise zu sein. Dabei geht es darum, für die BewohnerInnen der Plätze Häuser und Wohnungen zu finden, in denen sie ihre Vorstellungen des Zusammenlebens realisieren können. Bauwagenplätze sind als Übergangsplätze Bestandteil des städtischen Wohnens und Teil des Lebens und der Kultur nahezu jeder weltoffenen Großstadt.

Die Sicherheit und Ordnung Hamburgs dadurch beeinträchtigt zu sehen, ist geradezu lächerlich."

Gal-Fraktion


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