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Diakonie zum Zuwanderungsgesetz
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Politik jetzt erst recht integrationspolitisch gefordert - Diakonie zur Verfassungsgerichtsentscheidung
Die Diakonie bedauert die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das verfassungswidrige Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes. Durch die negative Entscheidung können die rechtlichen Neuregelungen im Bereich der Zuwanderung, des Flüchtlingsschutzes und der Integration nicht wie geplant zum 1. Januar 2003 in Kraft treten. Das heutige Urteil stelle aber lediglich fest, dass das Zuwanderungsgesetz nicht verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Es bedeute keine negative Entscheidung über dessen Inhalte.
Birgit Dethlefs, Fachbereichsleiterin Migration Diakonisches Werk Hamburg, fordert: "Wenn das Gesetz noch verändert wird, dann darf es im Sinne der Zuwanderer nicht verschlechtert werden, sondern es muss eher besser werden."
Auch ohne Zuwanderungsgesetz muss aus Sicht der Diakonie ein grundlegender Perspektiv-Wechsel in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik erfolgen. Notwendig ist eine aktiv gestaltende, offene Zuwanderungspolitik und die umgehende Entwicklung einer nachhaltigen und umfassenden Integrationsförderung für Zuwanderer.
Eine individuelle Integrationsberatung und -begleitung ist dabei neben der Förderung von Deutsch-Kenntnissen aus Sicht der Diakonie der Schlüssel zum Erfolg. Ohne diese Förderung seien die Mittel für die Sprachkurse ineffektiv eingesetzt. Der Präsident des Diakonischen Werks der EKD, Pfarrer Jürgen Gohde, appellierte an Bundesregierung und Bundestag, die Mittel für die Begleitung zu verstärken. Die geplante Kürzung der Zuschüsse für die Ausländersozialbetreuung um annähernd zwanzig Prozent sei inakzeptabel. Dies sei integrationspolitisch ein fatales Signal. "So kann man weder die Bundesländer noch die Zivilgesellschaft für die anstehenden Integrationsaufgaben gewinnen," so Gohde.
Der Diakonie-Präsident forderte anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Migranten zudem alle im Bundestag vertretenen Parteien auf, die geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung bei der Anerkennung von Flüchtlingen zu berücksichtigen und diesem Schutzanliegen im Rahmen der europäischen Asylrechtsharmonisierung Rechnung zu tragen.
Hinweis für Redaktionen: Birgit Dethlefs ist unter Tel. 306 20 226 bis 15 Uhr erreichbar.
Interviews mit Präsident Gohde vermittelt Ihnen die Pressestelle des DW EKD: Telefon 030.83001-130, Fax- 135 oder per eMail Pressestelle@Diakonie.de
Diese Presseinfo wird nur per E-Mail versandt.
Mit freundlichem Gruß
Katharina Weyandt
Diakonisches Werk Hamburg Information und Öffentlichkeitsarbeit Königstraße 54 22767 Hamburg http://www.diakonie-hamburg.de
Telefon 040/306 20 233 0174/6629855 Fax 040/306 20 315
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