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Kirchliche Flüchtlingsarbeit im Sprengel Hamburg
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Positionspapier
Auch unter dem rot-grünen Senat gab es viele Kritikpunkte an der Migrations- und Flüchtlingspolitik: die Unterbringung von Flüchtlingen auf den "Wohn"-Schiffen, die Abschiebungspolitik, die Arbeitsweise der Ausländerbehörde Hamburgs, die mangelnden Beratungsangebote für Menschen ohne Papiere, die defizitäre Betreuung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. Der Katalog war lang.
Doch wir lernen dieser Tage, dass kein Schrecken groß genug ist, als das er nicht noch steigerungsfähig wäre. Denn unter Schwarz-Schill greift eine Politik der Zerschlagung jeder solidarischen Unterstützung von Flüchtlingen.
Die Lähmung, die Sprachlosigkeit, die Ohnmacht, die sich im Flüchtlingsbereich unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht zuletzt bei ihren Trägern breit macht, muss möglichst rasch überwunden werden.
Neben der Politik einer weltoffenen Hansestadt, die sich für Olympia bewirbt, stehen immer wieder neue fremdenfeindliche Politikkonzepte des Senats und rassistische Äußerungen einzelner Bürgerschaftsab- geordneter im Mittelpunkt. Die von interessierten Medien multiplizierte und in der Gesellschaft geschürte Fremdenangst vergiftet langfristig das soziale Klima der Stadt und wird auch für den Handel und den Bildungsstandort Nachteile mit sich bringen.
Es greift eine Politik, die Flüchtlinge generell unter ordnungspolitischen Vorzeichen behandelt wissen und nicht länger dafür eine soziale Kompetenz aufbringen will. Alle städtischen Beratungsangebote werden unter die alleinige Verwaltungshoheit der Behörde geordnet, die sich auch in der Vergangenheit immer wieder Anlaß massiver Kritik von unabhängigen Beratungsstellen war: Die Ausländerbehörde des Einwohnerzentralamtes und damit die Innenbehörde.
1. Abschaffung von Institutionen, die die Integration in der Stadt förderten:
Als sichtbare Kehrtwende in der Migrationspolitik wurde die Stelle der Ausländerbeauftragten und ihr Kompetenzbüro abgeschafft. Das ist besonders bitter, denn das Büro der Ausländerbeauftragten stand für eine differenziert kritische und parteiunabhängige Sicht zugunsten der Rechte von MigrantInnen.
Aufgaben und Praxis waren:
Einzelentscheidungen unter Akteneinsicht prüfen. Förderung des Dialogs zwischen den Religionen und Migrationsverbänden Entwicklung und Förderung von zweisprachigen Schulmodellen sprachliche Frühförderung im Kindergarten Unterstützung und Begleitung integrativer Ansätze
Das Büro betrieb eine engagierte und erfolgreiche, den Respekt zwischen den Kulturen und die Integrationsbereitschaft der Aufnahmegesellschaft fördernde Öffentlichkeitsarbeit.
Es wurde abgeschafft, ohne die Mitarbeiter adäquat unterzubringen. Dies macht deutlich, dass es sich nicht um eine Einsparung handelt, sondern eine klare Zerschlagung von Beratungsangeboten für Flüchtlinge zum Ziel hat. Der als Alternative erdachte sogenannte Integrationsbeirat unter Vorsitz der Sozialsenatorin wird dagegen keinerlei Befugnisse haben aktiv in die Ausländerpolitik der Stadt gestaltend einzuwirken. Alle wirksamen Entscheidungen werden allein in der Innenbehörde getroffen.
Wir fordern die Wiederherstellung des Büros der Ausländerbeauftragten
2. Unterbringung von Flüchtlingen in Hamburg Zentrale Erstaufnahme
Die Schiffe, die frühere zentrale Erstaufnahmeeinrichtung in Hamburg, bezeichnete die damalige federführende Sozialsenatorin als ein "einmaliges Projekt dieser Größenordnung in der Bundesrepublik Deutschland", das "durch die hohe Nutzungsintensität und -flexibilität sehr wirtschaftlich" sei. Sie boten Platz für ca. 1200 Menschen und waren z.T. mit ca. 1800 Menschen belegt. Diese Form der Unterbringung bedeutete für die Flüchtlinge katastrophale Wohnbedingungen. Auch wurde mehrfach belegt, dass eine Unterbringung im sozialen Wohnraum eindeutig kostengünstiger wäre.
Inzwischen sollen die Schiffe unter dem neuen Senat abgeschafft werden. Doch ist dies nicht als Erfolg zu werten, denn die dafür geplante Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung mit 780 Plätzen wird faktisch ein Ausreisezentrum sein. Es sieht kein unabhängiges Beratungsangebot vor und soll laut Entwurf sowohl massiv zur "Förderung der freiwilligen Rückkehrbereitschaft" drängen als auch zur Abschiebung genutzt werden.
Kirchliche Flüchtlingsarbeit fordert:
Zentrale Unterkünfte sollten zugunsten dezentraler Unterbringung in Wohnungen aufgelöst werden. Auf familiäre, gesundheitliche und soziale Situationen der Flüchtlinge soll bei Unterbringung und Weiterverteilung Rücksicht genommen werden. Stadtplanungspolitik muss sich der Tatsache unterschiedlicher Lebensweisen und verschiedener Sprachen anpassen.
3. Abschiebungshaft für Flüchtlinge und Kriminalisierung von illegalisierten Menschen
Wir lehnen Abschiebungshaft grundsätzlich ab.
Im Angesicht der Tatsache, dass es sich um unschuldige Menschen handelt, die sich in Zivilhaft und nicht in Strafhaft befinden, sehen wir mit großer Bestürzung, wie dadurch Flüchtlinge kriminalisiert werden.
Es bleibt ein Skandal, wenn
Minderjährige, Mütter mit Kleinkindern, Traumatisierte, Schwangere, Kranke, Behinderte und alte Menschen in Abschiebungshaft genommen werden. die Kosten der Abschiebungshaft den Häftlingen in Rechnung gestellt werden. Die Abschiebung aus Mangel an Haftplätzen über Haftanstalten anderer Bundesländer stattfindet. Abschiebungshäftlinge werden bei einem solchen "Abschiebungstourismus" vieler Rechte beraubt, denn weder Angehörige noch Anwälte können die z.T. sehr weiten Wege auf sich nehmen (Eisenhüttenstadt und Hannover).
Auch die Nordelbische Kirchenleitung lehnt Abschiebungshaft ab (Anlage).
4. Betreuung und Behandlung traumatisierter Flüchtlinge
Wir und andere Fachberatungsstellen sehen einen dringenden Bedarf an Einrichtungen, die sich insbesondere an traumatisierte Flüchtlinge wenden. Es bedarf einer auf traumatisierte Flüchtlinge zugeschnittene, qualifizierte soziale, medizinische und psychotherapeutische Beratung und Behandlung. In Hamburg ist dieser Bedarf besonders im therapeutischen Bereich nicht gedeckt.
Im Gegenteil wurden die wenigen Praxen, die sich der Begutachtung angenommen haben, staatsanwaltschaftlich auf Ansinnen der Ausländerbehörde wegen sog. "Gefälligkeitsgutachten" unter General-verdacht genommen, ohne dass ein Ermittlungsverfahren gerichtlich zum Abschluss gebracht worden wäre. Auch Amtsärzte mussten sich diese Verfolgung gefallen lassen. So stehen wir jetzt vor einer prekären Situation: Kein Amtsarzt bestätigt oder verwirft zukünftig noch im Auftrag der Ausländerbehörde ein psychiatrisches Gutachten. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass dadurch auch schwerstkranke Menschen abgeschoben werden.
Die einzigen Anlaufstellen für traumatisierte Flüchtlinge brauchen dringend Unterstützung:
- Die Gesellschaft zur Unterstützung von Gefolterten und Verfolgten e.V. ist ein seit 1985 bestehendes Projekt der MigrantInnenselbsthilfe im Rahmen der psychosozialen Betreuung. Es sind zwei PsychologInnen auf jeweils halben Stellen sowie mehrere SozialberaterInnen tätig, die auch muttersprachlich beraten. Das bestehende Angebot deckt den Bedarf nicht. Lange Wartezeiten für die Aufnahme neuer PatientInnen sind die Folge.
- Das Projekt "freihaven e.V:" hat ein Konzept zur Einrichtung eines Behandlungszentrums für traumatisierte Flüchtlinge entwickelt. Der Verein wurde von SozialarbeiterInnen, ÄrztInnen und PsychologInnen gegründet und betreut seit Anfang 1999 in einem "Notprogramm" eine kleine Zahl von PatientInnen im Sozial- und Gesundheitzentrum St. Pauli (SGZ).
Nur wenige niedergelassene ÄrztInnen verfügen über Fremd-sprachenkenntnisse oder DolmetscherInnen und haben Erfahrung mit PatientInnen aus verschiedenen Kultur- und Religionskreisen sowie Folteropfern.
Gesundheitsgutachten und Abschiebungshindernissen ist Rechnung zu tragen. Um die Versorgungslücke zu schließen, ist die Einrichtung eines Behandlungszentrums für traumatisierte Flüchtlinge in Hamburg dringend notwendig.
5. Minderjährige Flüchtlinge:
Die Plätze für Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge wurden radikal reduziert. Das systematische "Ältermachen" von asylsuchenden Kindern und Jugendlichen durch die Ausländerbehörde hat gegriffen. Die Beweislast und die Kosten für die gerichtsmedizinische Untersuchung liegen bei den Kinderflüchtlingen selbst.
Die kriminalisierende Gleichsetzung von Jugendlichen und Drogendealern durch Innenbehörde und Presse zum Einen und eine aggressive Politik zum Anderen führten zum Verstummen von öffentlichem Interesse und Protesten. Gerade in Bezug auf Jugendliche und Rechte von Flüchtlingen findet ein rasanter faktischer Abbau statt.
Die drastischen Ausweisungen und die sinkende Zahl einreisender Kinderflüchtlinge pro Monat werden im Oktober zu massiven Entlassungen vornehmlich von engagierten Sozialarbeitern im Jugendbereich führen. Die Pläne des Senats sehen vor, Kinderflüchtlinge von 12 bis 15 Jahren in einem geschlossenen Heim in Abschiebungsgewahrsam zu nehmen. 16-jährige kommen bereits in reguläre Abschiebungshaft. Dagegen protestieren wir als kirchliche Mitarbeiter schärfstens.
Generell sollte kein 16 jähriger Kinderflüchtling ins normale Asylverfahren und die Rechtsfolgen wie ein Erwachsener tragen müssen. Es müssen die gleichen Rechte für Kinder und Jugendliche gelten wie für deutsche Kinder.
6. Hamburger ausländerbehördliche Verwaltungspraxis
Eine exzessive Abschiebungspolitik des Rechtssenats hat seit Herbst 2001 jegliche Hemmungen abgelegt und nimmt keinerlei Rücksicht auf vorliegende Erkenntnisse zu Rückkehrgefährdungen, auf entsprechende Stellungnahmen von internationalen Menschenrechtsorganisationen oder auf Positionen des UNHCR. Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai 2002 erneut bestätigt, dass Inhaftnahmen nicht ohne richterlichen Beschluss stattfinden dürfen. Dies hat im Verwaltungshandeln der Ausländerbehörde noch keine sichtbaren Spuren hinterlassen.
Der Innensenator selbst hat die Maßgabe vorgegeben, die Zahl von 2400 abgeschobenen Menschen im Jahr 2001 auf 3000 in diesem Jahr zu erhöhen. Mitte des Jahres hat er noch einmal die Zahl auf 500 Abschiebungen pro Monat angehoben, ohne auf Einzelschicksale oder Gesundheitszustände Rücksicht zu nehmen. Ein rigoroses Vorgehen gegen Familien, getrennte Abschiebungen, Nacht- und Nebelaktionen, Abschiebungen im Morgengrauen ohne Vorankündigungen, Inhaftnahme bei Duldungsverlängerungen, Abschiebungen trotz nachgewiesener Krankheiten sind an der Tagesordnung. Nur wenige Einzelfälle gelangen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Eine umfassende Dokumentation dieser Zustände ist von den Beratungsstellen kaum noch zu leisten. Jeden Tag erreichen uns neue Hilferufe von Menschen, die durch diese Politik in Not geraten.
Anstatt dem guten Beispiel der schleswig-holsteinischen Landesregierung zu folgen und seinen BehördenmitarbeiterInnen mit gezielten Schulungs-maßnahmen auf rassistisches Verwaltungshandeln zu reagieren, kündigt der Hamburger Rechtssenat MitarbeiterInnen der unabhängigen solidarischen Flüchtlingshilfe staatsanwaltliche Ermittlungen an, redet der Kriminalisierung des "Kirchenasyl" das Wort und droht kranken Flüchtlingen mit Internierung.
Angesichts des bald inkraft tretenden Zuwanderungsgesetz hat die Ausländerbehörde offenbar ihre MitarbeiterInnen angewiesen, von der Möglichkeit gem § 30 Ausl.Ges generell keinen Gebrauch zu machen. Dies bedeutet einem Verzicht auf die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis. Hintergrund: Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz könnten mehr Menschen ein Bleiberecht erhalten. Es sieht so aus, als sollte vorher die Zahl der hier lebenden Menschen deutlich reduziert werden.
Die Passbeschaffung muss von unabhängigen Gruppen, Kirchen und Rechtsanwälten begleitet werden.
Die generelle Kriminalisierung von Flüchtlingen darf so in der Öffentlichkeit nicht fortgesetzt
werden, um integrativen Ansätzen in dieser Stadt nicht zu schaden.
7. Akuter Beratungsnotstand in Hamburg
In Hamburg leben vor allem Flüchtlinge mit nicht oder noch nicht abgesichertem Aufenthaltsstatus (Gestattungen, Duldungen und Befugnissen). Man kann auch von einer steigenden Zahl von Menschen ohne Aufenthaltstitel ausgehen.
1. Aufgrund der politischen Rahmenbedingungen haben sich die "Beratungsgegenstände" verändert:
Es geht zunehmend weniger um Beratung im Kontext von Asylverfahren, immer häufiger dagegen um eine umfassende, auf ausländerrechtliche Probleme bezogene Beratung. Hilfe bei der Durchsetzung humanitärer Abschiebungshindernisse oder akute Interventionen bei ausreisepflichtigen Personen haben eine herausragende Größenordnung.
2. Auch soziale und medizinische Faktoren müssen immer häufiger beachtet werden. Das bedeutet eine zeitaufwendige Kooperation mit Unterstützungsgruppen, Sozial- und Gesundheitsbehörden, ÄrztInnen und PsychologInnen.
3. Als besonders arbeitsintensiv erweist sich für die Beratungsstellen und Gerichte die Erfahrung, dass auch beim Vorliegen eindeutiger Rechtsansprüche zu deren Durchsetzung sehr häufig der Rechtsweg beschritten werden muss. Es kann nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden, dass eingereichte Anträge oder Mitteilungen ordnungsgemäß zur Akte genommen werden und behördliche Berücksichtigung erfahren.
4. Die "Beratungsfälle" sind bei reduzierten Erfolgsaussichten komplexer und komplizierter geworden.
Defizite in der Versorgung:
Beratung mit dem Schwerpunkt Asylverfahrensbegleitung und Hilfe beim Beschreiten des Rechtsweges im Asylverfahren sowie das Geltendmachen humanitärer Abschiebungshindernisse wird mit ausschließlichem Schwerpunkt nur von der Beratungsstelle des DRK und Fluchtpunkt in Hamburg angeboten.
Beratung zum Allgemeinen Ausländerrecht, insbesondere zur Familienzusammenführung werden vom Fluchtpunkt, von der Beratungsstelle des DRK und der AWO angeboten. Der Senat plant, die Betreuung der städtischen Unterkünfte zentral in die Innenbehörde zu verlegen. D.h. aber auch, dass eine Sozialarbeit, die sich zum Wohle von Flüchtlingen tätig begriff, nun zum Kontrollorgan umgewandelt wird.
Die Nordelbische Evang-Luth. Kirche hat dem vorhandenen Beratungsnotstand vor Jahren durch die Einrichtung von hauptamtlichen kirchlichen Flüchtlingseinrichtungen im KK Niendorf (1992), im Kirchenkreis Stormarn (1993) und im Kirchenkreis Altona (1994) angefangen Rechnung zu tragen. Im Süderelberaum gibt es keine unabhängige hauptamtliche Flüchtlingsberatungseinrichtung. Längst aber sind die kirchlichen Einrichtungen inzwischen nicht mehr in der Lage, dem Beratungsbedarf zu entsprechen.
Im Bereich der Rechtsberatung ist die personelle Überlastung offenkundig. Insbesondere in den peripheren Stadtteilen fehlen dezentrale Beratungsangebote Diese Beratungsangebote in den städtischen Unterkünften müssen behördenunabhängig sein und sollten in die Trägerschaft der in diesem Beratungs- und Hilfebereich erfahrenen unabhängigen Einrichtungen gegeben werden. Das Beratungs- und Therapieangebot muss mittels Bereitstellung öffentlicher Förderung der Freien und
Hansestadt Hamburg erweitert werden. Hamburg muss die im Zuwanderungsgesetz vorgesehene Möglichkeit einer Härtefallregelung umsetzen und eine adäquate Härtefallkommission einrichten
8. "Illegalisierte" in Hamburg
Dass Menschen ohne Aufenthaltsrecht "Illegale" bzw. "Illegalisierte" genannt werden, ist irreführend. Ein Wort, das gewöhnlich die Assoziationskette Kriminelle-Mafia-Schlepperbanden auslöst. "Das einzige, was sich die allermeisten von ihnen zuschulden kommen lassen, ist: hier zu sein," sagt der derzeitige Justizminister Niedersachsens, und ehemalige Leiter des Kriminologischen Instituts in Niedersachsen, Professor Christian Pfeiffer, (zitiert nach MOPO vom 10.2.1997). Die UN sprechen von WanderarbeiterInnen, zu deren Schutz die Weltorganisation 1990 eine Konvention erlassen hat. Die Bundesrepublik hat sie nie unterzeichnet. "Illegalisierte" leben in der Hansestadt in einem menschenrechtlichen Niemandsland. Nur nicht auffallen, so gut wie unsichtbar sein. Trotzdem leben sie immer in der Angst vor der Entdeckung durch die Behörden und damit vor der Abschiebung. Wer in dieser Schattenwelt lebt, ist recht- und schutzlos der Ausbeutung ausgeliefert. Wohnungsvermieter verlangen von "Illegalisierten" oft horrende Wuchermieten - gewissermaßen als Schweigegeld. Für drei oder vier Euro die Stunde leisten sie Schwerstarbeit in Restaurantküchen, auf dem Bau, als Putzhilfen oder auf Autoschrottplätzen. Nicht selten wird ihnen nach getaner Arbeit der Lohn verweigert oder ein Tipp an die Polizei weitergegeben. In unserem Wirtschaftssystem sind diese Billigst-Arbeitskräfte fest mit eingeplant und erwirtschaften einen nicht unerheblichen Teil des Bruttosozialprodukt.
Die massive Abschiebungspolitik wird zur Folge haben, dass sich das Milieu weiter verschlechtert. Mehr kriminelle Machenschaften sind nötig, um überhaupt ins Land zu gelangen. Mafiaähnliche Strukturen werden zur Lebenssicherung benötigt. Alle Unterstützergruppen, wie Kirchengemeinde, Beratungsstellen und deren haupt-und ehrenamtliche MitarbeiterInnen werden zukünftig unter dem neuen Zuwanderungsgesetz kriminalisiert werden.
Wir halten daran fest:
Hamburg sollte Personen ohne Aufenthaltstitel regelmäßig als Klientel hilfeorientierter Beratung akzeptieren und in die Bedarfskalkulation von Beratungsangeboten einbeziehen. Keine Kriminalisierung von Menschen, die anderen in Not beistehen.
Kirchliche Flüchtlingsarbeit im Sprengel Hamburg
Arbeitsgemeinschaft Kirchliche Flüchtlingsarbeit in Hamburg
· Beauftragter für Flüchtlinge des Kirchenkreises Niendorf · Fluchtpunkt - Kirchliche Hilfsstelle im Kirchenkreis Altona · ÖKAST - Ökumenische Arbeitsstelle des Kirchenkreises Stormarn · Flüchtlingsbeauftragte im Kirchenkreis Harburg · Diakonisches Werk - LV Hamburg - Fachbereich Flucht/Migration · Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen Ev.- Luth. Kirche
Hamburg, im September 2002
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Flüchtlinge 2002 | „You’ve got a friend“
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