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41023 Unterschriften f. Bildung ist Menschenrecht
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GAL fordert: Anhörung in der Bürgerschaft 41 023 Unterschriften der Volkspetition "Bildung ist Menschenrecht - Gleiche Chancen für jedes Kind" heute in der Bürgerschaft übergeben
Anlässlich der Übergabe der Unterschriften der Volkspetition "Bildung ist Menschenrecht - Gleiche Chancen für jedes Kind" heute um 14. 00 Uhr im Rathaus erklären Christa Goetsch, Vorsitzende der GAL-Bürgerschaftsfraktion, und Anja Hajduk, Vorsitzende der GAL Hamburg:
Mit großer Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass bis heute über 41 023 Bürger und Bürgerinnen die erste Hamburger Volkspetition "Bildung ist Menschenrecht - Gleiche Chancen für jedes Kind" unterschrieben haben.
Das ist eine klare Abstimmung gegen die Schulpolitik des Senats. Der Erfolg der Petition zeigt, dass die Schulpolitik in Hamburg in eine Sackgasse geraten ist. Eltern, SchülerInnen, LehrerInnen sind wütend und verunsichert insbesondere über das undurchsichtige Gebaren der Schulbehörde unter der Leitung von Schulsenator Lange.
Wenn der Senat und Bürgermeister von Beust noch immer meinen, die Proteste gegen die Schulpolitik ignorieren zu können, haben sie nichts verstanden. Sie unterschätzen die Protestierenden gewaltig.
Die UnterstützerInnen der Petition wenden sich v.a. gegen die Zerstörung der integrierten Bildungsgänge wie der Integrierten Haupt- und Realschulen und der Integrativen Regelklassen sowie gegen die massiven Kürzungen bei den Gesamtschulen.
Goetsch und Hajduk: "Nun ist die Bürgerschaft am Zug sich das Anliegen der Menschen zu Eigen zu machen, die die Petition unterschrieben haben! Die GAL wird sich aktiv dafür einsetzen, dass die Bürgerschaft die Petition auf ihre Tagesordnung setzt und eine Anhörung im Schulausschuss dazu veranstaltet."
In Art. 29 der Hamburger Verfassung steht dazu: Artikel 29 [Volkspetition] Werden an die Bürgerschaft gerichtete Bitten und Beschwerden durch die Unterschrift von 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern unterstützt (Volkspetition), so befasst sich die Bürgerschaft mit dem Anliegen. Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Petentinnen und Petenten erhält Gelegenheit, das Anliegen in einem Ausschuss zu erläutern. Das Gesetz bestimmt das Nähere.
Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion (PM Goetsch- 18/11/02)
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