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"Änderung des Verfassungsschutzgesetzes"
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"Änderung des Verfassungsschutzgesetzes"
- Es gilt das gesprochene Wort. -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
zwei Dinge muss man der FPD lassen: Sie ist mutig, das Thema der Änderung des Verfassungsschutz-Gesetzes hier zur Debatte anzumelden, und sie hat ein gewisses Talent für Marketing. Man muss schon aus dem Holz von Möllemann geschnitzt sein, um eine 75%ige Niederlage als 118%prozentigen Erfolg zu verkaufen. Denn die Wahrheit ist, dass die FDP als selbsternannte Hüterin der Grundrechte versagt hat, meine Damen und Herren!
Es steht vollkommen außer Frage, dass wir einen wehrhaften Rechtsstaat brauchen, der in der Lage ist, unsere Grundwerte und unsere demokratische Verfassung zu schützen. Die Bundesregierung nimmt diesen Auftrag ernst. Sie hat nach den Anschlägen vom 11. September mit den Sicherheitspaketen I und II zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den neuen Gefahren für unseren Rechtsstaat zu begegnen.
Bei den Bemühungen zum Schutz der Freiheit und Demokratie müssen wir uns jedoch vor einem vorsehen: Die Maßnahmen zur Verteidigung unserer Grundrechte dürfen nicht ihrerseits die Schutzobjekte der Verteidigung - also die Grundrechte und die Demokratie - angreifen. Mit anderen Worten: Der Rechtsstaat darf sich bei seiner eigenen Verteidigung nicht selbst beschädigen, denn sonst liegt in der gewollten Verteidigung ein eigener Angriff auf den Rechtsstaat.
Bei diesem Gesetzgebungsverfahren ist deutlich geworden, dass sich im Senat niemand um diese einfache Einsicht schert.
Der erste Hammer war, dass der Gesetzentwurf der Innenbehörde überhaupt in der ursprünglichen Form den Senat hat verlassen dürfen. Es muss einen doch nachdenklichen stimmen, dass ausgerechnet der Chefredakteur der BILD-"Zeitung" Herrn Schill wegen zu harter Gesetze zurück pfeifen muss. Wenn erst eine Phalanx sämtlicher Chefredakteure in der Medienstadt den Ersten Bürgermeister zum Handeln zwingen muss, wenn der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes massiven Nachbesserungsbedarf bei diesem Gesetzentwurf anmeldet, dann zeigt dies eines: Dass der weder der Erste Bürgermeister noch die FDP dazu fähig sind, den Rechtsfrieden in dieser Stadt vor den Ausfällen und Angriffen des Herrn Schill zu schützen!
Meine Damen und Herren, beim Lausch- und Spähangriff geht es ja nicht um Kleinkram, sondern um einen sehr intensiven Eingriff in die Privatsphäre. Wenn man als unbescholtener Bürger im eigenen Wohnzimmer, im eigenen Schlafzimmer heimlich mit einer Kamera und Mikrofonen überwacht wird, dann ist das ein Eingriff in die Privatsphäre, der von jedem Menschen als eine tiefe Demütigung und Verletzung empfunden würde, wenn er später davon erfährt. Grund genug also, für einen solchen Eingriff sehr hohe Hürden aufzubauen, wie es der Bundesgesetzgeber getan hat.
In der Expertenanhörung im Rechtsausschuss haben alle Sachverständigen bestätigt, dass der Senatsentwurf in vier Punkten eine Verschärfung gegenüber dem Bundesverfassungsschutzgesetz darstellt. Mit der Herausnahme der Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte aus dem Lauschangriff haben Sie den sichtbarsten -und von den Journalisten aus berechtigtem Eigeninteresse in den Vordergrund gerückten - Punkt bereinigt. Die Verbandsvertreter dieser Berufsgruppen haben deswegen beigedreht, was die FDP jetzt zum Anlass nimmt, sich hier abzufeiern. Aber, Herr Müller-Sönksen, das lassen wir Ihnen nicht durchgehen, denn weiterhin stecken drei dicke Klöpse im Gesetz:
Erstens: Die Eingriffsschwelle des hamburgischen Entwurfs ist deutlich niedriger als im Bundesgesetz. Wenn der Verfassungsschutz in Hamburg eine Wohnung ausspähen und belauschen will, dann verweisen die Regelungen hierfür auf die Voraussetzungen für das Abhören von Telefonen. Ich halte es nicht für sachgerecht, dies gleichzusetzen. Es ist ein elementarer Unterschied, ob der Verfassungsschutz einzelne Gespräche über das Telefon mithört, da man als Telefongesprächsteilnehmer ja ohnehin nicht sicher sein kann, wer am anderen Ende legal alles mithört, oder ob der Verfassungsschutz dauerhaft innerhalb der eigenen vier Wände späht und belauscht.
Zweitens: Der Senatsentwurf erlaubt auch das Abhören von unverdächtigen Personen, die lediglich Kontakt zu Verdächtigen haben. Das ist nach dem Bundesgesetz nicht möglich, und zwar zu Recht. Meine Damen und Herren, wer in dieser Stadt lebt und die Verfassung und die Gesetze dieses Landes achtet, der soll nicht damit rechnen müssen, dass ihm der Verfassungsschutz eine Kamera übers Bett hängt - und schon gar nicht, wenn ein Mensch wie Herr Schill dafür die Anordnung treffen darf. Meine Damen und Herren, diese Vorstellung ist für alle ehrbaren Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt eine Zumutung!
Drittens: Die parlamentarische Kontrolle der Eingriffe in Bürgerrechte wird in Hamburg in mehreren Punkten deutlich schlechter ausgestaltet als auf Bundesebene. Wenn wir dem Verfassungsschutz mehr Eingriffsbefugnisse geben, dann müssen wir auch die parlamentarische Kontrolle des Geheimdienstes stärken. Das sahen auch alle Experten in der Sachverständigenanhörung so und trotzdem werden die Befugnisse der G-10-Kommission nicht gestärkt. Im Zusatzantrag der GAL- Fraktion finden sich daher konkrete Vorschläge zur Professionalisierung der G-10-Kommission.
Meine Damen und Herren, alles in allem ist auch der leicht entschärfte Gesetzentwurf aus Sicht der Grünen vollkommen inakzeptabel. Und es gibt keinen Grund für die FDP, sich hier als Hüterin der Bürgerrechte aufzuspielen. Dieser Lauschangriff hat immer noch viel zu große Ohren. Der Senat und der Erste Bürgermeister lassen sich von Herrn Schill zu unverhältnismäßigen Eingriffen in die Rechte der Hamburgerinnen und Hamburgern treiben. Und auch die FDP macht ihrer liberalen Tradition damit keine Ehre. Eines kann man ab heute sagen, ohne Herrn Genscher zu nahe treten zu wollen: Die hamburgische FDP-Fraktion, das sind ab heute "die mit den Ohren"!
Rede des rechtspolitischen Sprechers der GAL-Fraktion Christian Maaß in der Debatte der Hamburgischen Bürgerschaft am 27. November 2002 zum Thema
Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion (PM Maaß 27/11/2002)
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