Angekündigte Änderungen greifen zu kurz Verfassungsschutzgesetzentwurf bleibt der Größte anzunehmende Lauschangriff auf Unverdächtige
Die Koalition will ihren Entwurf zu einer Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes nachbessern, nämlich durch Ausklammerung von Ärzten, Anwälten, Journalisten, Pfarrern usw. aus der Überwachung. Christian Maaß, rechtspolitischer Sprecher der GAL-Fraktion kommentiert: "Der Anschlag auf die Freiheit dieser Berufsgruppen scheint damit vorerst gebannt, aber drei weitere wesentliche Punkte bleiben:
1. Die Eingriffsschwelle des hamburgischen Entwurfs soll deutlich niedriger als im Bundesgesetz festgesetzt werden.
2. Der Senatsentwurf soll auch das Abhören von unverdächtigen Personen erlauben, die lediglich Kontakt zu Verdächtigen haben.
3. Die parlamentarische Kontrolle der Eingriffe in Bürgerrechte wird in Hamburg in mehreren Punkten deutlich schlechter ausgestaltet als auf Bundesebene."
Maaß weiter: "Es geht um den Schutz der Privatsphäre unschuldiger und unverdächtiger Bürger: Der Lauschangriff muss daher auf die Tatverdächtigen beschränkt
werden. Die kosmetische Änderung des optisch sichtbarsten Fehlers - Belauschen von Berufsgeheimnisträgern - ist eindeutig nicht ausreichend."