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ISSN 1610-0611
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"Anstehender Teilverkauf d. LBK u. Volksinitiative

"Anstehender Teilverkauf des LBK und Volksinitiative"

Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren,

Die Gewerkschaften ver.di und DGB haben eine Volksinitiative gestartet mit dem Ziel, dass die FHH Mehrheitseigentümerin des LBK, seiner einzelnen Krankenhäuser und anderer Einrichtungen bleibt. Die Volksinitiative "Gesundheit ist keine Ware", war erfolgreich, die notwendigen Unterschriften waren im Mai beisammen, worüber der Senat die Bürgerschaft im Juli informiert hat.
Wenn die Bürgerschaft bis zum 29.11.02 das Verlangen der Volksinitiative nicht übernimmt, werden die Initiatoren ein Volksbegehren beantragen, das dann mit Hilfe des Senates durchgeführt wird. So ist das gesetzliche Verfahren.
Die GAL-Fraktion unterstützt das Anliegen der Volksinitiative, und wir fordern mit dem vorliegenden Antrag die Bürgerschaft dazu auf, es zu übernehmen. Mit der Zustimmung zu unserem Antrag würde auch das Volksbegehren überflüssig.

Worum geht es?
Es geht um die Frage, wie der Senat die gesundheitliche Versorgung der Hamburger Bevölkerung langfristig sicherstellen kann. Der Senat hat die
Gewährleistungsverantwortung für ein Gesundheitssystem, das der gesamten Bevölkerung gleichberechtigt zugänglich sein muss und eine lückenlose Versorgung auf qualitativ hohem Niveau bietet.
Der Verkauf von Anteilen des LBK mit seinen sieben ehemals städtischen Kliniken steht bevor, auch die GAL hält eine Teilprivatisierung für unumgänglich. Der Betrieb ist insgesamt gut aufgestellt, nachdem in den letzten Jahren erfolgreiche Umstrukturierungen durchgeführt wurden, die zu einer deutlichen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit geführt haben. Dies ist eine beachtliche Leistung der Geschäftsführung und aller MitarbeiterInnen. Der Betrieb wird jedoch finanziell erheblich belastet durch Pensionszahlungen an ehemalige MitarbeiterInnen, die ja städtische Bedienstete waren und für deren Altersversorgung nach alter Väter Unsitte keine Rückstellungen gebildet wurden. Diese Pensionslasten betragen jährlich 35 Mio. Euro und können vom LBK nicht erwirtschaftet werden, was zu einem kumulierten Defizit von mittlerweile 150 Mio. Euro geführt hat. Für die jetzigen Angestellten wurde übrigens die Altersversorgung neu nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip organisiert, d.h. über Rücklagen abgesichert.
Unser gesamtes Gesundheitssystem steht unter großem Kostendruck. Bundesweit sind insbesondere die Krankenhäuser davon betroffen und zu grundsätzlichen Veränderungen ihrer Organisationsstruktur gezwungen. Wir PolitikerInnen haben die Aufgabe, diesen notwendigen Umstrukturierungsprozess zu begleiten und dabei unsere Verantwortung für die Gewährleistung der Krankenhausversorgung wahrzunehmen. Die Möglichkeit, wie bisher die ökonomischen Aspekte der Gesundheitssorge weitgehend auszuklammern, haben wir nicht.
Politisch geht es also darum, bei der bevorstehenden Beteiligung privater Investoren am LBK Regelungen zu finden, die die lückenlose und qualitativ hochwertige Versorgung der Hamburger Bevölkerung mit Krankenhausleistungen langfristig sichern.
Der Krankenhausbetrieb muss auch in Zukunft politisch steuer- und kontrollierbar sein. Bei einem Teilverkauf müssen mindestens 50,1% der Anteile bei der öffentlichen Hand bleiben, denn ohne Mehrheitsbeteiligung werden notwendige politische Entscheidungen nicht durchsetzbar sein, wenn sie wirtschaftlichen Interessen entgegenstehen. Konkret könnte sich z. B. ein Konflikt entwickeln um notwendige Behandlungsangebote, die von den Kassen nicht ausreichend finanziert werden und damit für den Träger nicht lukrativ sind. Wir müssen dabei garantieren können, dass keine Patientengruppe von einer guten Behandlung ausgeschlossen wird. Ich denke z.B. an Aidskranke, deren adäquate Behandlung in Einzelfällen sehr teuer werden kann oder an die große Gruppe der Alterskranken, die oft chronisch unter diffusen Beschwerden leiden, die sich nicht einzelnen Fallpauschalen zuordnen lassen und auch nicht schnell abgeklärt und behandelt werden können.
Wir sind außerdem der Ansicht, dass der LBK als Gesamtorganisation erhalten bleiben muss, um weitere Binnendifferenzierungen zu ermöglichen und die Marktposition der einzelnen Häuser sichern zu können. In letzter Zeit ist immer wieder das Argument zu hören, dass der LBK zerschlagen werden müsse, da seine Marktposition sonst zu beherrschend sei und Krankenhäuser kleinerer Träger sich nicht behaupten könnten. Ich denke, es wäre ein fataler Fehler, den LBK zu schwächen, um andere relativ zu stärken. Es wird vielmehr unsere Aufgabe sein, die gesamte Krankenhauslandschaft zukunftsfähig zu machen, und das wird nicht ohne Fusionen einzelner Kliniken und auch nicht ohne weiteren Bettenabbau gelingen.

Wir bitten Sie also um Zustimmung zu unserem Antrag und damit zur Übernahme des Anliegens der Volksinitiative. Eine Überweisung in den Gesundheitsausschuss
macht keinen Sinn, Sie müssen heute entscheiden, wie Sie zu dieser wichtigen Frage stehen.



Der Antrag im Wortlaut:

Betr.: Anstehender Teilverkauf des LBK und Volksinitiative

Der Senat hat angekündigt, Teile des LBK an private Investoren verkaufen zu wollen; ein entsprechender Beratungsauftrag wurde vergeben.
Aufgrund einer Volksinitiative der Gewerkschaften ver.di und DGB gegen den vollständigen Verkauf des LBK ('Gesundheit ist keine Ware') hat die Bürgerschaft bis







zum 29. November 2002 Zeit, einer dem Anliegen der Initiative entsprechenden Vorlage zuzustimmen, um ein Volksbegehren zu verhindern.



Die Bürgerschaft möge beschließen,

1) der Teilverkauf des LBK darf nicht zu einer Verschlechterung der gesundheitlichen Versorgung, der gesundheitspolitischen Steuerungsmöglichkeiten, der



wirtschaftlichen Perspektive des LBK und einer Gefährdung der parlamentarischen Kontrollrechte führen;

2) das Anliegen der Volksinitiative 'Gesundheit ist keine Ware' wird unterstützt;

3) der Senat wird ersucht, vor der Entscheidung über die künftige Organisationsform zu berichten, wie er die Qualität der Leistungen der Krankenhausversorgung in

Hamburg kontrolliert und mit welchen Qualitätsindikatoren gesichert werden soll, dass eine Umorganisation des LBK keine Qualitätseinbußen bei der Krankenversorgung nach sich zieht;

4) bei der Beteiligung privater Investoren am LBK sind vom Senat folgende Punkte sicherzustellen:

a)
* die lückenlose, qualitativ hochwertige Versorgung der Hamburger Bevölkerung mit Krankenhausleistungen,
* der Ausbau der integrierten Versorgung,
* die Umsetzung des medizinischen Fortschritts in den Kliniken,
* die standortpolitische Weiterentwicklung Hamburgs zur Gesundheitsmetropole,d.h. die Versorgung der Metropolregion Hamburg mit medizinischen

Spezialleistungen durch ein Gesundheitsnetzwerk mit einem Kristallisationskern LBK,
* eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Personal, insbesondere die Anpassung der Arbeitszeit der Ärzte und Ärztinnen entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes..

b) die Verfolgung der obigen Ziele bleibt auch in Zukunft politisch steuer- und kontrollierbar. Daher sind bei einem Teilverkauf mind. 50,1% bei der öffentlichen
Hand zu verbleiben. Außerdem ist der LBK als Gesamtorganisation zu erhalten, um Binnendifferenzierungen zu ermöglichen und die Marktposition der einzelnen Häuser sichern zu können.

c) die hoheitlichen Aufgaben des LBK wie der Maßregelvollzug, die gesundheitliche Versorgung in den Haftanstalten und die Unterbringung nach dem
Hamburgischen Gesetz über Hilfen und Schutzmassnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) werden weiter erfüllt sowie die Not- und Unfallversorgung und der Betrieb der Drogenambulanzen werden aufrechterhalten.

Begründung:

Die LBK Hamburg Gruppe ist eines der größten Gesundheitsunternehmen Europas. Dem Verbund gehören sieben Krankenhäuser sowie 22 weitere Betriebe,

Servicecenter und Tochtergesellschaften mit insgesamt 12.000 Beschäftigten zum Jahresende 2002 an. Die Kliniken versorgen mit ca. 6.400 voll- und teilstationären Betten jährlich rund 400.000 Patienten und verfügen über eine hohe Binnendifferenzierung. Der LBK hat einen Anteil von rd. 45 % an den Krankenhausbehandlungen in Hamburg, wobei 25 % der Patienten von außerhalb kommen.
Durch Krankenhausplan und Versorgungsaufträge wird die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen hoher Qualität strukturiert. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist als Träger des LBK Hamburg gehalten, den LBK funktionsfähig zu erhalten, bedarfsorientierte Änderungen vorzunehmen und die Umsetzung bundes- und landesrechtlicher Bestimmungen für die Krankenhäuser zu kontrollieren.
1995 wurde die Umwandlung des LBK in eine Anstalt öffentlichen Rechts beschlossen. Damals wurden für die Altersversorgungslasten der rund 9.000 RentnerInnen keine Rücklagen gebildet. Die jährlichen Kosten von ca. 35 Mio. Euro kann der LBK nicht erwirtschaften und belasten seine weitere wirtschaftliche Entwicklung.
Da dem LBK ein sehr grosser Anteil an der Gesamtversorgung insbesondere Hamburgs aber auch der Metropolregion zukommt, müssen auch nach einem Teilverkauf alle Versorgungsstrukturen sowie die Potentiale eines Klinikverbundes für die Fortentwicklung der Qualität der gesundheitlichen Versorgungsleistungen nicht zuletzt als Standortfaktor gewährleistet und ausgebaut werden. Eine Zerlegung des LBK ist wegen seiner Binnendifferenzierung und Größenvorteilen bei der Bereitstellung von Spezialleistungen abzulehnen. Zur strategischen Entwicklung eines Gesundheitsnetzwerkes von Gesundheits- und Medizinbetrieben, Krankenversicherungen, Forschung und Technologieunternehmen in Hamburg ist neben dem UKE ein Kristallisationskern LBK notwendig. Unverzichtbar ist dafür, den Hauptsitz des LBK in Hamburg für die Zukunft zu sichern und dafür zu sorgen, dass Hamburg entscheidenden Einfluss auf die strategische Entscheidungen des Krankenhausverbundes behält.
Die hoheitlichen Aufgaben des LBK - Maßregelvollzug nach § 4, Abs. 1 HmbVollzG, der Betrieb des Vollzugskrankenhauses, Aufgaben nach dem Hamburgischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, die Not- und Unfallversorgung und der Betrieb der Drogenambulanzen dürfen bei einem Teilverkauf nicht abgetreten oder gefährdet werden, da sie dem LBK als wichtige Aufgaben im Interesse der FHH übertragen wurden.
Gemäß § 5 Abs. 3 HmbVVVG ist die Feststellung über das Zustandekommen einer Volksinitiative der Bürgerschaft mitzuteilen. Nach § 6 können die Initiatoren die Durchführung des Volksbegehren beantragen, sofern die Bürgerschaft nicht innerhalb von vier Monaten nach Einreichung der Volksinitiative einer dem Anliegen der Volksinitiative entsprechenden Vorlage zugestimmt hat.


Redebeitrag der GAL-Abgeordneten Dr. Dorothee Freudenberg
in der Bürgerschaft am 27.11.02 zum Antrag 17/1724:

Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion
(PM Freudenberg 27/11/2002)


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