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Antikorruptionsregister schaffen!
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GAL fordert Senat auf, ein Antikorruptionsregister zu schaffen Korruptionsbekämpfung: Nicht auf halber Strecke stehen bleiben!
Die heute von Innensenator Schill vorgetragenen Maßnahmen zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung kommentiert der innenpolitische Sprecher der GAL- Bürgerschaftsfraktion, Manfred Mahr, wie folgt:
"Die unter Rot-Grün aus guten Gründen bei der DIE angesiedelte Korruptionsbekämpfung gehört zu den wenigen Bereichen im Polizeibereich, die die neue Regierung nicht zerschlagen hat. Die darauf jetzt aufbauenden Maßnahmen sind durchaus sinnvoll und greifen grüne Ansätze auf: Der Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes liegt seit Monaten von der GAL-Fraktion eingebracht zur weiteren Beratung im Rechtsausschuss. Besonders gelobt wurde auf der Pressekonferenz von Innensenator Schill die geplante Anlaufstelle bei Pro Honore e.V., an die sich Mitarbeiter von Wirtschaftsunternehmen wenden können, wenn sie vertrauliche Hinweise auf Korruption geben möchten - diese Anlaufstelle verfolgt genau jenen Ansatz im Bereich der freien Wirtschaft, den die GAL mit der Polizeikommission im Bereich der Polizei verfolgt hatte. Da fragt sich natürlich jeder, warum soll in der Polizei etwas Teufelswerk, in der Wirtschaft aber auf einmal das Ei des Kolumbus sein?"
Der rechtspolitische Sprecher der GAL-Fraktion, Christian Maaß kritisiert den Verzicht auf ein Korruptionsregister durch den Senat:
"Der Senat verzichtet auf eine der effektivsten Waffen bei der Korruptionsbekämpfung. Ohne Korruptionsregister bleibt das Konzept ein Torso."
Korruptionsregister haben den Zweck, "schwarze Schafe" unter privatwirtschaftlichen Unternehmen zukünftig von Vergabeverfahren auszuschließen. In ein solches
Register werden Unternehmen eingetragen, die in öffentlichen Vergabeverfahren z.B. durch Bestechung von Beamten aufgefallen sind, um an öffentliche Aufträge zu gelangen. Durch die Eintragung im Korruptionsregister werden die Unternehmen von weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben hier längst Initiativen ergriffen. Aus Sicht der GAL ist der Verzicht des Senats auf ein Korruptionsregister besonders ärgerlich, weil der Senat erst im September im Bundesrat mit seiner Ablehnung eine entsprechende Initiative der Bundesregierung zu Fall gebracht hat.
Weitere Kritik äußert Maaß wegen der Ankündigung des Senats, einen eigenen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen:
"Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht. Die Erfahrung zeigt, dass Behörden eine Tendenz zum Verwässern des Akteneinsichtsrechts neigen. Die bestehenden
Informationsfreiheitsgesetze sind bisher immer aus der Mitte des Parlaments gekommen, nie aus der Regierung. Denn keine Behörde lässt sich gern in die Akten sehen. Dem Parlament liegt längst ein fundierter Entwurf der GAL-Fraktion für ein solches Gesetz vor. Auch in anderen Bundesländern wie Berlin, Schleswig- Holstein und Nordrhein-Westfalen waren die verabschiedeten Informationsfreiheitsgesetze aus Gesetzentwürfen der Opposition zustande gekommen. Auf der Grundlage des grünen Entwurfs sollte die Bürgerschaft zügig die Beratungen voran bringen, anstatt weiter auf einen Senatsentwurf zu warten."
Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion (PM Mahr_Maaß - 12/11/02)
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