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Beschäftigungsträger"ab in die Insolvenz"
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Senator Uldall wird wortbrüchig Neues Finanzierungskonzept treibt Beschäftigungsträger in die Insolvenz
Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) plant die bisherige Festbetragsfinanzierung der Verwaltungs-Kosten für Beschäftigungsprojekte ab Januar auf eine Pauschale pro beschäftigtem Arbeitslosen umstellen. Bisher sind den Trägern dieser Projekte weder die Anzahl der Förderfälle noch die Höhe der Pauschalen bekannt gegeben worden. Die zwischen Behörde und Beschäftigungsträgern für 2003 schon vereinbarte Kürzung der Festbeträge um eine Mio. EUR ist nun einseitig von der Behörde aufgekündigt worden.
Jens Kerstan, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der GAL-Fraktion: "Wir gehen davon aus, dass ab Januar 2003 eine Pleitewelle Hamburger Beschäftigungsträger auf uns zu rollt, wenn in der Behörde für Wirtschaft und Arbeit keine Vernunft einkehrt. Senator Uldall bricht seine Zusage vom 27.09. 2002 im Haushaltsausschuss, er wolle die Beschäftigungsträger durch die Umstellung der Finanzierung nicht in den Konkurs treiben."
Die Durchführung von Beschäftigungsprojekten und damit die Finanzierung der Projektkosten der Beschäftigungsträger hängt ganz entscheidend von der vom Arbeitsamt für 2003 geplanten Anzahl der ABM/SAM-Stellen ab. Diese Planungen sind noch nicht abgeschlossen, und ihr Ergebnis ist vor dem Hintergrund der Veränderungen durch das Hartz-Konzept nicht absehbar.
Eine fallbezogene Finanzierung der festen Kosten der Träger für Miete, Sachkosten und Personal ohne Kenntnis der zukünftigen Anzahl der Fälle bzw. ABM-Stellen in 2003 macht die betriebswirtschaftliche Planung der Beschäftigungsprojekte zum Glücksspiel. Die BWA wälzt das Risiko komplett auf die Träger ab.
Ein Beispiel: Für einen Beschäftigungsträger ist auch in den nächsten Wochen noch nicht absehbar, ob er nächstes Jahr z.B. eingeplante 100 oder nur noch 60 ABM-Stellen vom Arbeitsamt zugewiesen bekommt. Wenn die BWA einen Zuschuss von angenommenen 11.000 EUR pro Fall zahlt, würde durch die Differenz von beispielsweise 40 Stellen ein Finanzloch von 440.000 EUR entstehen. Da die fixen Kosten der Projekte wie Mieten, Sachkosten und anteilige Personalkosten aber nicht von heute auf morgen zu beeinflussen sind, werden die Träger sehr bald ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können.
Die Behörde für Soziales und Familie (BSF) schätzt offenbar realistischer ein, welche Gefahren im Wechsel auf eine Fallpauschale liegen und plant die Umstellung erst zu einem Zeitpunkt, der den Trägern die Möglichkeit gibt, sich auf die neuen Pläne des Arbeitsamtes für ABM und SAM einzustellen.
Kerstan: "Eine absurde Situation: Das Überleben von Beschäftigungsträgern hängt davon ab, ob sie letztes Jahr bei der Spaltung der Zuständigkeiten für die Beschäftigungspolitik mehr oder weniger zufällig bei der Behörde für Wirtschaft und Arbeit oder bei der Behörde für Soziales und Familie gelandet sind."
Durch das unabgestimmte Vorpreschen der BWA entsteht ein Planungschaos mit unterschiedlichen Finanzierungssystemen für vergleichbare Projekte auf Kosten der Beschäftigungsträger. Verlierer dieser destruktiven Politik werden die Arbeitslosen und die auf ABM/SAM-Stellen angewiesenen sozialen Projekte in den Stadtteilen sein.
Die GAL fordert deshalb vom Senat ein verantwortungsvolles und abgestimmtes Verhalten der Behörden BWA und BSF und formuliert in einem Haushaltsantrag eigene Eckpunkte zur der Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Vorhaben:
Kerstan: "Senator Uldall will offenbar im Windschatten des Hartz-Konzeptes die Hamburger Beschäftigungsträger in den Konkurs treiben. Ihm ist die Ideologie allemal wichtiger als fachliche Argumente, selbst wenn diese aus der Behörde für Soziales und Familie kommen. Wir werden im Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft eine Anhörung beantragen und Herrn Uldall an seine Versprechen erinnern. Wir lassen nicht zu, dass an der Bürgerschaft vorbei die Integrationschancen gerade der schwächsten Arbeitslosen fatal geschädigt werden."
Anhang: Der Antrag im Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Jens Kerstan, Antje Möller, Verena Lappe, Christa Goetsch, Willfried Maier (GAL) und Fraktion
Betr.: Effektive und verlässliche Finanzierung für Arbeitsmarktprojekte
Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit plant zum 01. Januar 2003 die vollständige Finanzierungsumstellung für Beschäftigungsträger auf eine fallbezogene
Kostenpauschale. Die Konkretisierung des neuen Zuwendungsverfahrens ist den Beschäftigungsträgern sechs Wochen vor Umstellung noch nicht bekannt gegeben worden. Ebenso unbekannt ist die Planung der zukünftigen Arbeitsmarktpolitik seitens des Arbeitsamtes, die die Grundlage für eine zukünftige Kofinanzierung des Senats bildet. Seit 2000 erhalten die Träger für ihre Projektarbeit eine Festbetragsfinanzierung.
Mit diesem Vorhaben wird die BWA gegenüber den Beschäftigungsträgern wortbrüchig und riskiert den wirtschaftlichen Bankrott vieler Träger. Das Planungschaos der BWA wird daran deutlich, dass im Rahmen des sog. Benchmarkprozesses nach Angaben der BWA für 2002 und 2003 schon erhebliche Kürzungen der Festbetragsfinanzierungen in Gesprächen mit den Beschäftigungsträgern ausgehandelt waren. (siehe Information des Haushaltsausschusses durch die BWA vom 25.09.2002). Auf dem Hintergrund der getroffenen absprachen befinden sich die Träger derzeit im betriebswirtschaftlichen Umsteuerungsprozess.
Es wurden lt. BWA die Einsparung von rd. 5 Mio.EUR vereinbart, von denen 4 Mio.EUR in 2002 und 1 Mio.EUR in 2003 realisiert werden sollten. Mit Reorganisationsmaßnahmen bis hin zu Entlassungen und der Einstellung von Projekten haben die Träger diese Kürzungen umgesetzt. Dieser Kraftakt wird jetzt durch das neuerliche Ändern der Regeln entwertet.
Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit führt die Fallkostenpauschale im Alleingang ein. Die Behörde für Familie und Soziales plant realistischerweise einen notwendigen Anpassungsspielraum für eine Finanzierungsumstellung ein, um Trägerzusammenbrüche zum Jahresbeginn zu vermeiden.
Die Bürgerschaft beschließt:
1.) die geplante Fallkostenpauschale wird zum 01.01.2003 nicht eingeführt.
2.) Eine erneute Finanzierungsumstellung im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Vorhaben muss folgende Punkte berücksichtigen:
- Hintergrund der Kofinanzierung der FHH bildet die jeweilige Förderung des Arbeitsamtes nach dem SGB III. Finanzierungsumstellungen des Senats können Nur auf der Basis gesicherter Planungsabsprachen mit dem Arbeitsamt in Angriff genommen werden.
- für das kommende Jahr darf die Höhe der Zuwendungen die bereits getroffenen Absprachen mit den Trägern nicht unterschreiten
(Vertrauensschutz),
- die Umstellung der Finanzierung muss zwischen der BWA und der BSF abgestimmt und zum gleichen Zeitpunkt erfolgen, um unzumutbare Verwaltungsverkomplizierungen für die Träger zu vermeiden,
- bei neuen Finanzierungskonzepten ist zu vermeiden, dass vertragliche Regelungen zu Lasten Dritter gewählt werden, bei denen die Träger allein das wirtschaftliche Risiko tragen, ohne dabei Zugriff auf Steuerungsfragen zu haben. Betriebswirtschaftliche Risiken können den Trägern nur dann allein aufgebürdet werden, wenn letztere auch in der Lage sind, sie durch eigenes Management abzuwenden.
- Leistungsanreize zur Effizienzsteigerung sind so zu gestalten, dass sie von den Zuwendungsempfängern durch eigenes Steuerungs- und Managementverhalten zu erreichen sind und dadurch unmittelbar motivierende Anreizfunktion haben.
- Neue Finanzierungssysteme sollen auch zukünftig eine zielgruppenorientierte Arbeitsmarktpolitik für besonders arbeitsmarktferne und förderungsbedürftige Personengruppen sicherstellen und bereits vorhandene Synergieeffekte in Hinblick auf den sozialpolitischen Nutzen für die Stadt auch zukünftig gewährleisten.
Begründung:
Die Umstellung der Förderung zum 1. Januar 2003 kommt zur denkbar schlechtesten Zeit. Aufgrund der aktuell anstehenden Umsetzung des Hartz-Konzeptes für
den Hamburger Arbeitsmarkt ist noch völlig unklar, in welcher Größenordnung im nächsten Jahr die von der FHH geplanten 1300 ABM und 1060 SAM durch das Arbeitsamt finanziert werden sollen.
Die Beschäftigungsträger geraten mit der Fallkostenpauschale in die direkte Abhängigkeit der Arbeitsamtsförderung, die zudem erst frühestens Ende Dezember bekannt sein dürfte. Die Konstruktion der Fallkostenpauschale folgt der Logik, dass Träger allein das wirtschaftliche Risiko tragen für einen Prozess, den sie explizit nicht steuern können, da die Zielgruppen ausnahmslos vom Arbeitsamt zugewiesen werden. Für 2003 können vom Arbeitsamt bisher keine Zusagen über Fördervolumen gemacht werden. Die Einführung der Fallkostenpauschale bereits zum Jahreswechsel verunmöglicht den Trägern jegliche betriebswirtschaftliche Anpassungssteuerung und bedeutet bei Ausbleiben der bisher geplanten Maßnahmen das sofortige wirtschaftliche Aus im Verlauf des Jahres 2003.
Trotz gegenteiliger Zusagen des Wirtschaftssenators Uldall im Haushaltsausschuss am 27.9.02 treibt die BWA die Träger in die Insolvenz und zerstört damit mutwillig die gewachsene Kompetenz der Beschäftigungsträger. Sie fügt damit auch Langzeitarbeitslosen großen Schaden zu. Die BWA kalkuliert bereits jetzt die Schließung einiger Träger infolge der Finanzierungsumstellung ein.
Da die zuständigen Behörden und das Arbeitsamt nach aller bisherigen Erfahrung eine reibungslose Zuweisung von Zielgruppenbeschäftigten nicht bewerkstelligen konnten, tragen die Beschäftigungsträger bei fallbezogener Finanzierung zukünftig das Risiko der Nichtauslastung ihrer Kapazitäten allein. Da jegliche verbindlichen Absprachen zwischen BWA und Arbeitsamt zur Lösung dieses Problems fehlen, werden die Versäumnisse ungenügender Vorbereitung vollständig auf die Beschäftigungsträger abgewälzt.
Zudem schwinden die letzten Möglichkeiten der Träger für Projekte mit besonders schwierigen Gruppen des Arbeitsmarktes (z.B. MigrantInnen, Alte) oder im Bereich sozialer, ökologischer Projekte mit Stadtteilbezug. Die Ausrichtung der verbleibenden Projekte nach reinen Kostengesichtspunkten wird erzwungen, weil sich das Engagement für den Stadtteil oder benachteiligte Gruppen einfach nicht mehr rechnet
Mit dem chaotischen Vorgehen bei der Einführung der Fallkostenpauschale wird der destruktive arbeitsmarktpolitische Kurs des Senats fortgesetzt, trotz steigender Arbeitslosigkeit zielgenau die Angebote für die Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt zu kappen und aufgebautes Integrations-Know-how in Hamburg zu entwerten.
Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion (PM Kerstan - 18/11/02)
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