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Der Justizsenator hält sich für den Innensenator
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Die Rechtspolitik dieses Justizsenators basiert auf fünf Irrtümern.
Erster Irrtum: Der Justizsenator hält sich für den Innensenator
Der erste, grundlegende Irrtum besteht darin, dass Herr Kusch in der Rolle als Justizsenator immer noch nicht angekommen ist und er eigentlich lieber Innensenator wäre. Herr Kusch macht immer noch den harten Hund für die CDU, anstatt die normalerweise von den Justizministern ausgeübte Rolle als rechtsstaatliches Korrektiv zu füllen.
Die Konsequenzen aus diesem Rollenverständnis waren zum Beispiel beim Gesetzentwurf für das Verfassungsschutzgesetz zu sehen. Der Innensenator legt einen haarsträubenden Gesetzentwurf vor– und der Justizsenator erhebt weder rechtliche noch rechtspolitische Einwände. Und in der Folge kritisieren nicht nur sämtliche Medien, sondern auch sämtliche Experten von links bis rechts diesen Gesetzentwurf als rechtsstaatlich untragbar! Meine Damen und Herren, dieser Vorgang zeigt, dass die Rolle des rechtsstaatlichen Korrektivs in der Garde der Kettenhunde des Ersten Bürgermeisters verwaist ist. Herr Kusch, das ist eigentlich Ihre Rolle– nehmen Sie sie endlich wahr!
Das Selbstverständnis des Justizsenators zeigt sich auch bei seiner Reise nach Arizona in ein Gefängnis, wo die Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Aber meine Damen und Herren: Ein Justizsenator, der glaubt, dass diese Stadt etwas von einem Sherriff lernen kann, der stolz darauf ist, mehr Geld für das Essen seines Schäferhundes auszugeben als für einen Gefangenen, der hat seine Aufgabe missverstanden! Und im Übrigen: Was will der Justizsenator eigentlich von einem Sherriff lernen, dessen Gefangene zu 60 Prozent wieder rückfällig werden?
Herr Kusch, wenn sie wirklich etwas lernen wollen, dann machen sie ihre Dienstreisen in die Gefängnisse der skandinavischen Staaten – die mit guter Resozialisierung sehr viel geringere Rückfallquoten erzielen! Aber das passt natürlich nicht in Ihre Ideologie!
Zweiter Irrtum: “Viel strafen hilft viel!”
Der Gefängnistourismus zeigt auch den zweiten Grundirrtum des Justizsenators. Er geht davon aus, dass viel strafen auch viel hilft.
Es ist jedoch wissenschaftlich bewiesen, dass dies ein Irrglaube ist. Nicht die Härte der Bestrafung ist maßgeblich dafür, ob ein Straftäter wieder rückfällig wird. Entscheidend ist vielmehr, ob es während des Strafvollzugs gelingt, den Straftäter sozial in diese Gesellschaft wiedereinzubinden.
Genau diese Reintegration kann aber nicht gelingen, wenn es in den Gefängnisses kein Personal mehr gibt. Doch dieser Senat verantwortet, dass es für jugendliche Strafgefangene kein Anti-Aggressivitätstraining mehr gibt. In Billwerder wird es zukünftig so wenig Personal geben, wie in keinem anderen Bundesland. So verkommt der Strafvollzug zum bloßen wegschließen, und wenn die Leute wieder entlassen werden, dann stehen die Chancen leider gut, dass sie wieder straffällig werden. So züchtet dieser Senat neue Straftaten in dieser Stadt – und was noch schlimmer ist: So produziert er auch neue Opfer von Gewalttaten!
Dritter Irrtum: “Opferschutz ist Nebensache!”
Damit bin ich beim dritten Irrtum des Senats, der darin besteht, dass diese Regierung Opferschutz als Nebensache betrachtet. Meine Damen und Herren, die grüne Fraktion macht in ihrem Antrag zum Opferschutz konkrete Vorschläge, wie wir zukünftig für eine parallele Gerechtigkeit sorgen können – eine Gerechtigkeit, die sich nicht nur um die Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft kümmert, sondern auch um die Wiedereingliederung von Opfern von Straftaten. Denn diese sind oftmals schwer traumatisiert und leiden noch jahrelang unter den Folgen der Straftaten. Es wäre schön, wenn auch diese Koalition über die geplanten Interventionsstellen hinaus hierfür endlich einmal konkrete Vorschläge vorlegen würde, wie den Opfern besser geholfen werden könnte! Ich sehe aber nur Anträge aus der Opposition!
Vierter Irrtum: “Solide Politik ist verzichtbar, etwas Show reicht aus!”
Der vierte Irrtum von Herrn Kusch liegt darin, dass er glaubt, er könne mit seinen Showeinlagen wie dem Gefängnistourismus oder dem Abbau der Spritzenautomaten auf eine handwerklich solide Politik verzichten.
Es zeugt aber von Schlamperei, wenn man eine geschlossene Vollzugsanstalt plant, und einem hinterher einfällt, dass das ganze doch ein paar Milliönchen mehr kostet, weil man die Sicherheitsschlösser vergessen hat. Wer so plant, den kann man eigentlich nicht mehr ernst nehmen!
Noch fataler ist die Planung beim Jugendstrafvollzug. Der Senat steckt sein ganzes Geld in ein neues geschlossenes Heim, für das der Bedarf zumindest zweifelhaft ist. Um das zu finanzieren schafft der Senat aber die geschlossenen Unterbringungsmöglichkeiten für jugendliche Straftäter ab – mit der Folge, dass diese auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Meine Damen und Herren, so etwas Verrücktes hat es unter rot-grün nicht gegeben, und mit so einer Schlamperei versagt der Justizsenator auch vor seinem eigenen Anspruch, Hamburg sicherer zu machen!
Fünfter Irrtum: “Personalpolitik geschieht nach Gutsherrenart!”
Der fünfte Irrtum des Justizsenators besteht darin, dass er glaubt, er könne seine Personalpolitik auf Gutsherrenart betreiben.
Qualifizierte aber unliebsame Beamte in der Justizbehörde werden weggemobbt oder strafversetzt. Die Jugendgerichte werden ohne sachlichen Grund dezentralisiert, um unliebsame Jugendrichter zu schikanieren. Die Stimmung in den Gerichten und unter den Bediensteten in der Justizbehörde ist auf dem Nullpunkt angelangt.
Wenn es dagegen um Freunde und Parteikollegen geht, dann werden diese gehätschelt und befördert: Da ist zum einen der Herr Schuchard, für den Gesetze schon mal passend gemacht werden, damit er noch im Amt bleiben darf. Und da ist zum anderen der Abgeordnete Ploog, der nach Anordnung von Herrn Kusch ohne Ausschreibung ein paar Stufen die Karriereleiter nach oben fällt.
Aber da liegt Herr Kusch ja voll im Trend mit dem Rest des Senats, der den schwarzer-schillernden Filz liebt: Dieser Senat hat ja zahlreiche Abgeordnete in Lohn und Brot gebracht. Da sind die Herren Gonska, Nockemann, Adolphi, Vahldiek und eben Herr Ploog. Hab ich noch jemanden von Ihnen vergessen? Immerhin fünf Abgeordnete versorgt innerhalb eines Jahres. Herzlichen Glückwunsch liebe Koalition, das ist eine Traumquote, da haben die Sozialdemokraten erheblich länger für gebraucht!
Der Grund für all die Irrtümer...
Meine Damen und Herren, zusammengefasst ist die Justizpolitik von Herrn Kusch eine Ansammlung von Absurditäten, Peinlichkeiten und Fehlentscheidungen. Dieser Justizsenator taumelt von einem Fettnäpfchen zum nächsten.
Mir ist allerdings neulich klar geworden, warum das so kommen musste. Nämlich als mir die Dissertation von Herrn Dr. Kusch in die Hände fiel. Herr von Beust und Herr Kusch haben ja bekanntlich zusammen studiert. Und Herr Kusch hat dann noch eine Dissertation geschrieben – diese hier. Der Titel der Dissertation des Studenten Roger Kusch scheint auch für den heutigen Justizsenator Programm zu sein. Der Titel der Dissertation lautet: “Der Vollrausch.”
Als ich den Titel das erste Mal las, dachte ich “Das passt ja gut, der Mann führt seine Behörde wirklich wie im Vollrausch.”
Aber es kommt noch besser. Ich habe dann die ersten Seiten aufgeschlagen und gelesen, wie die Dissertation in der ursprünglichen Fassung hieß - nämlich “Irrtum im Vollrausch”. “Irrtum im Vollrausch” - besser kann man die Rechtspolitik von Herrn Kusch gar nicht benennen. Das trifft den Nagel auf den Kopf! Diese Rechtspolitik ist wirklich ein einziger Irrtum im Vollrausch!
Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion (PM Maaß 10/12/2002) Rede des rechtspolitischen Sprechers der GAL-Bürgerschaftsfraktion Christian Maaß in der Bürgerschaftssitzung vom 10. Dezember 2002 zum Haushaltsplanentwurf 2003, Einzelplan 2 (Justizbehörde)
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