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Der Schulsenator soll seine Spargeheimnisse lüften
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Der Schulsenator soll seine Spargeheimnisse lüften (PM Goetsch/Hajduk 14-08-02) Die GAL hakt nach Der Schulsenator soll seine Spargeheimnisse lüften
Am 4. September wird der Senat den Haushaltsplanentwurf 2003 in die Bürgerschaft einbringen. Bereits in den Tagen davor wird der Haushaltsplanentwurf in einigen Fachausschüssen der Bürgerschaft debattiert, so z.Bsp. im Schulausschuss am 3. September. Am 10. September beginnt die 1. Lesung im Haushaltsausschuss. Der Einzelplan 3.1 der Behörde für Bildung und Sport steht für den 17. September auf der Tagesordnung.
Wie Berichten in der Presse zu entnehmen war, will die Schulbehörde die vom Senat auferlegten Kürzungen ("Jesteburger Beschlüsse I und II) bis zu den genannten Beratungsterminen nicht konkretisieren. Soweit bisher bekannt wurde, geht es dabei für 2003 um insgesamt über 34 Mio. Euro.
Vor diesem Hintergrund haben sich die GAL-Abgeordneten Christa Goetsch und Anja Hajduk mit einer kleinen Anfrage an den Senat gewandt.
GAL-Bildungspolitikerin Goetsch: "Es entsteht der Eindruck, dass der Senat vor der Bundestagswahl bewusst mit den konkreten Sparvorschlägen hinter dem Berg hält, weil er den Widerstand der Betroffenen fürchtet. Solange nicht offen dargelegt ist, woran gespart wird, ist es der Bürgerschaft verwehrt, Aufstellung und Auswirkung des Haushaltes detailliert einschätzen zu können. Wir fordern den Senat auf, mit der Geheimniskrämerei aufzuhören."
Goetsch und Hajduk fragen den Senat:
1 a) Wird der Senat bzw. die zuständige Fachbehörde die Bürgerschaft anlässlich der Beratung des Entwurfes des Einzelplanes 3.1. im Schulausschusses am 03.09.2002 vollständig über die Konkretisierung der globalen Kürzung durch aufgabenkritische Maßnahmen, die Umsetzung der Kürzungen in der Intendanz sowie das Abtragen der sogenannten Altschulden (aus 2001 und 2002) im Personalbereich in Kenntnis setzen? b) Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt soll dies geschehen und mit welcher Begründung behält es sich der Senat vor, wichtige Konkretisierungen im Entwurf des Einzelplanes 3.1. nicht zu Beginn der Haushaltsberatungen in den eingebrachten Entwürfen genau zu beziffern? c) Wie wird der Senat sicherstellen, dass die Eltern-, SchülerInnen- und die Lehrerkammer sowie die Deputation im Vorfeld rechtzeitig mit den Konkretisierungen befasst werden?
2. Wie hoch werden jeweils die globalen Kürzungen durch aufgabenkritische Maßnahmen, die Kürzungen in der Intendanz sowie die abzutragenden sogenannten Altschulden (aus 2001 und 2002) im Personalbereich im Einzelplan 3.1. für das Jahr 2003 sein?
3. Wie begründet der Senat die prozentuale Verteilung der globalen Kürzungen durch aufgabenkritische Maßnahmen sowie die Kürzungen in der Intendanz auf die einzelnen Behörden?
4. Stimmt es, dass die Behörde für Bildung und Sport in den Jahren 2003 und 2004 jeweils ca. 17,1% (12,8 Mio. Euro) der Gesamtkürzungen durch aufgabenkritische Maßnahmen zu tragen hat?
5. Ist für weitere Einzelpläne zu erwarten, dass vorgesehene Kürzungen bis zur Einbringung in die Bürgerschaft lediglich als Globaltitel eingearbeitet und noch nicht konkretisiert sein werden? Wenn ja, welche Einzelpläne werden betroffen sein? Zu wann werden die entsprechenden Haushaltsänderungen konkretisiert? Wie begründet der Senat eine derartige Beeinträchtigung der parlamentarischen Beratungen?
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