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ISSN 1610-0611
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Dezentralisierung der Jugendgerichte


Dezentralisierung der Jugendrichter
Kusch gefährdet aus ideologischen Gründen die Schlagkräftigkeit der Jugendgerichte


Der rechtspolitische Sprecher der GAL-Fraktion Christian Maaß kritisiert die Entscheidung von Justizsenator Kusch zur Dezentralisierung der Jugendgerichtsbarkeit: "Kuschs Begründung für die Dezentralisierung der Jugendgerichte ist scheinheilig. Bereits heute ist jeder Jugendrichter für genau bestimmte Ortsteile zuständig. Jeder Jugendliche kommt immer zum gleichen Richter, so dass die Richter ihre Pappenheimer kennen und angemessen durchgreifen können. Die von Kusch geplante Dezentralisierung birgt hingegen die Gefahr der Zersplitterung der Zuständigkeiten für einzelne Jugendliche, wenn diese gemeinsam mit Tätern aus anderen Stadtteilen Straftaten begehen. In Wirklichkeit geht es Kusch nicht um eine schlagkräftige Jugendgerichtsbarkeit, sondern um die Strafversetzung ideologisch unliebsamer Richter."
Hintergrund für die Kritik des grünen Rechtsexperten ist, dass Jugendliche Straftaten oftmals nicht als Alleintäter, sondern in Gruppen begehen. Durch die Zentralisierung der Jugendgerichtsbarkeit beim Amtgericht Hamburg ist gewährleistet, das eine Verfolgung mehrerer Straftaten eines Jugendlichen auch dann zeitnah und gebündelt in einem Verfahren erfolgen kann, wenn die Taten von jeweils mehreren Tätern mit unterschiedlichen Wohnorten innerhalb Hamburgs begangen wurden. Teilweise konnten noch während der laufenden Hauptverhandlung die neuen Anklagen beigezogen werden. Durch die Dezentralisierung kann hingegen eine Zersplitterung der Zuständigkeiten für mehrere Straftaten ein und desselben Jugendlichen eintreten. Denn bei Straftaten mehrerer Jugendlicher wird die Tat bei dem Gericht angeklagt, welches für den ältesten jugendlichen Beschuldigten zuständig ist. Damit hängt es vom Zufall ab, vor welchem Gericht sich Jugendliche zu verantworten haben, die gemeinsam mit anderen Jugendlichen Straftaten begehen. Eine Bündelung der Zuständigkeiten bei einem Gericht bzw. in der Hand eines einzigen Richters ist dann nicht mehr gegeben. Das gerade bei Vielfachtätern erforderliche schnelle und entschlossene Handeln der Jugendgerichte könnte dadurch gefährdet werden. Bei Haftentscheidungen kann die zusätzliche Gefahr entstehen, dass sämtliche für die Haftentscheidung erforderlichen Informationen - z.B. Kontakt zu Bewährungshelfer, Arbeitsstelle, laufendem Strafverfahren - nicht beim zuständigen Haftrichter vorliegen und der Haftrichter dadurch z.B. eine mögliche Wiederholungsgefahr bei Mehrfachtätern verkennt.
In einer heute veröffentlichten Antwort des Senats auf eine Anfrage der GAL-Fraktion zur Dezentralisierung der Jugendgerichte (Drs. 17/1547) gibt der Senat keine inhaltliche Antwort auf die Frage, welche positiven Erfahrungen er mit dem Jugendgericht Barmbek gemacht hat. Justizexperte Maaß wertet dieses Schweigen als Eingeständnis der Argumentationslosigkeit des Justizsenators: "Kusch ist die Durchsetzung seiner rechtslastigen Ideologie wichtiger als ein gut funktionierendes Jugendstrafgericht. Dies geht zu Lasten der Opfer von Straftaten."



Lexi von Hoffmann
GAL-Fraktion
Geschäftsführung
(PM Maaß 06/11/02)


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