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Die Jugendhilfe in Hamburg – “Friede ihrer Asche”
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Die Jugendhilfe in Hamburg – “Friede ihrer Asche”
Das Chaos, das der Senat, hervorgerufen durch sein Jesteburger Brainstorming, verbreitet, macht auch vor dem Bereich Jugendhilfe nicht halt:
Im April 2002 wurde die Drs. 17 / 664 Weiterentwicklung der Jugendhilfe beschlossen - mit dem Auftrag, bis zu den Haushaltsberatungen 2003 ( die sind jetzt, meine Damen und Herren) ein Gesamtkonzept zur Durchsetzung und Umsetzung der dort beschriebenen Ziele vorzulegen...
Passiert ist bisher wenig bis nichts, um die angestrebten Zielsetzungen zu erreichen. Im Gegenteil: Obwohl wir in den meisten Bezirken Koalitionen mit Beteiligung der CDU und PRO haben und somit auch die Mehrheitsverhältnisse in den bezirklichen Jugendhilfeausschüssen denen auf Bürgerschaftsebene gleichen, scheint die Regierungsmeinung nicht bis auf die Ebene der Bezirke durchzudringen (... und dies, obwohl auch Mitarbeiter von Bürgerschaftsabgeordneten diese Ausschüse besetzen – da muß man sich schon wundern!). In dem einen Bezirk werden Beschlüsse gefasst, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu schließen - dabei will man diesen Bereich doch gerade stärken... in einem anderen Bezirk versucht man das gleiche unter zur Hilfenahme eines in seinen Kriterien durchaus zweifelhaften Algorithmus, mit dem Hinweis, man muss umschichten, weil sonst neue Einrichtungen nicht mit Personal bestückt werden können und übersieht dabei, 1. dass dieser Senat gerade die Investitionen für neue Einrichtungen im Jugendhilfebereich um die Hälfte reduziert hat - 2. dass die Schließung der vorgesehenen Einrichtungen den Zielsetzungen des Senats widerspricht, familienfördernde und -ergänzende Angebote zu erhalten und möglichst durch Umschichtungen aus den ambulanten Hilfen auszubauen.
Angesichts der fehlenden Konzepte und der Desorientierung der Jugendämter wundert es nicht, dass der Antrag “ Weiterentwicklung der Jugendhilfe, Konkretisierung für den Haushalt 2003” nur insofern konkretisiert ist, als dass er statt der 6% nun ein Umschichtungsvolumen von mindestens 4 Mio. € fordert, allerdings sollen gesetzliche Leistungen nicht eingeschränkt werden –
Meine Damen und Herren dies ist eine glatte “Nullnummer”- da hätten Sie ehrlicher Weise gleich sagen können “ wir wünschen es uns, aber wenn es nicht klappt, dann eben nicht”.
Mit unserem Antrag “ Sozialraumbudget und sozialraumorientierte Jugendhilfe” geben wir Ihnen gern etwas Nachhilfeunterricht. Damit sozialraumorientierte Angebote und Arbeitsweisen auch verbindlich erfolgen ( und auch das letzte Jugendhilfeausschußmitglied versteht, auf welcher Grundlage es Beschlüsse fasst) bedarf es, neben dem noch zu erstellendem Konzept, einer Globalrichtlinie, die diesen Arbeitsansatz für die bezirklichen Jugendämter verbindlich regelt. Damit dieser jedoch nicht erst zum nächsten Haushalt wirksam wird, werden die bezirklichen Jugendämter per Bürgerschaftsbeschluss aufgefordert, die positiven Erkenntnisse aus den Evaluationen der Schnittstellen- und Modellprojekte in weiteren Angeboten der Jugendhilfe zu nutzen. Solange es noch keine entsprechende Globalrichtlinie gibt, löst man so etwas verwaltungstechnisch bei Trägern der freien Jugendhilfe durch Auflagen im Zuwendungsbescheid.
Dies, meine Damen und Herren, ist eine konkrete Vorgabe, die eine politische Zielsetzung deutlich macht und die Zielsetzung einer Stärkung und Umschichtung zu Gunsten der Bereiche Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit / Familienförderung erreicht.
Ein weiteres “Lieblingsprojekt” des Senats, die geschlossene / verbindliche Unterbringung, leidet an der gleichen konzeptionellen Auszehrung wie alles, was der Senat im Bereich der Jugendhilfe zu bieten hat. Wie uns im Ausschuss für Jugend und Sport mitgeteilt wurde, wird hier operative Hektik und learning bei doing (man könnte die Methode auch mit Versuch und Irrtum umschreiben) zur Leitlinie des Handelns erhoben. Eigentlich scheint keiner mehr so recht zu wissen, für wen denn nun dieses Jugendhilfeangebot sein soll – für Kinder, bei denen Selbst- oder Fremdgefährdung diagnostiziert wird, aber nur, wenn ein Familienrichter den Eltern das Sorgerecht entzieht und dann noch der Auffassung ist dieser Selbst- oder Fremdgefährdung kann nur durch eine geschlossenen Unterbringung begegnet werden, wobei dies erst einmal sozialpädagogisch untermauert sein muß, denn auf die Stellungnahmen begründet das Gericht ja seine Entscheidungen.
Da man hier schon fürchtete ins Leere zu laufen und unter Umständen ein teures Angebot im stationären Bereich vorhält (der ja eigentlich reduziert werden sollte..) ohne dass vielleicht jemals eine Mannschaft in dieser Einrichtung zustande kommt
(dabei wurden uns die Vorzüge des Mannschaftssports im Zusammenhang mit sozialem Lernen im Jugend- und Sportausschuss ja zutreffend geschildert), hat man FIT erfunden, das Familieninterventionsteam, angebunden beim neu geschaffenen achten überbezirklichen Jugendamt, das zukünftig ggf. die Sorgerechtsentzüge veranlassen wird und die Berichte für das Gericht gleich selbst schreibt, damit auch gewährleistet ist, dass die zur Einweisung erforderlichen Stellungnahmen auch abgegeben werden. So schafft man eine sich selbst erfüllende Prophezeiung.
Klar ist immerhin, wer nicht für diese Einrichtung vorgesehen ist:
Mädchen – für sie soll es eine gesonderte Einrichtung geben - ein Rückfall ins Mittelalter der Jugendhilfe. Jugendliche mit Suchtproblemen, wobei die meisten der durch Kleinkriminalität auffälligen Jugendlichen Suchtprobleme haben – im Übrigen auch viele der sogenannten Intensivtäter –
aber für die ist die Einrichtung ja auch nicht gedacht...
Bisher wurden viele der Jugendlichen, die gemeinten und nicht gemeinten, in Jugendwohnungen und Wohngruppen untergebracht. Wir sind der Auffassung, eine Standardverbesserung dieser Angebote, bei denen eine intensive und ständige Betreuung auch schwieriger Jugendlicher verbindlich gewährleistet werden kann, ist weit aus sinnvoller als das konzeptlose Betreiben einer Einrichtung, deren Hauptanliegen zu sein scheint eine Flucht zu verhindern.
Die Idee “Menschen statt Mauern” ist noch immer richtig, um orientierungslosen Jugendlichen Normen und Werte zu vermitteln, nur man muss die Menschen auch zur Verfügung stellen. Flexibel einsetzbares Fachpersonal, das in Krisensituationen schnell reagieren kann und rund um die Uhr auch für eine längere Zeit zur Verfügung steht, wird für die Jugendlichen mehr bewirken, als ein gesichertes Gebäude, dessen Betreiber Versuch und Irrtum zur pädagogischen Methode erheben.
Im Bereich Kindertagesbetreuung herrscht das gleiche Chaos. Mit der Umbenennung der Kita-card in den Kita-Gutschein wurden gleich weitere Ziele gekippt- keine Ausweitung der Plätze und der Betreuungsgarantie!
Krippenplätze für Kinder von 0 – 3 Jahren Die Ganztagsbetreuung im Elementarbereich Die Hortbetreuung für Schulkinder
alles nicht gesichert,
wenn beide Eltern arbeiten oder sich in Ausbildung befinden wenn ein alleinerziehender Elternteil arbeitet, wenn die Eltern arbeitslos sind
.... u.a. nur wenn eine gesicherte Tagesbetreuung die Voraussetzung dafür ist, das Eltern nach Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeldbezug Arbeit aufnehmen können, erhält man einen Platz – so weit muss es also erst kommen, was für eine Schizophrenie!
Die Jugendhilfe in Hamburg, zerrieben zwischen zwei Behörden: Wissen Sie eigentlich wie diese Behörden mittlerweile genannt werden? Als abgewandeltes Sprichwort kann man in diesem Zusammenhang auch sagen “ Volkes Mund tut Wahrheit kund” , wenn er von der Behörde für soziale Fehler und der Behörde für Blödsinn und Spuk spricht...
Die Jugendhilfe in Hamburg – “ Friede ihrer Asche”.
Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion (PM Steffen 10/12/2002)
Rede des jugendpolitischen Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Sabine Steffen in der Bürgerschaftssitzung vom 10. Dezember 2002 zum Haushaltsplanentwurf 2003.
- Es gilt das gesprochene Wort.-
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