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"Drogenkonzept" des Rechtssenats

"Drogenkonzept" des Rechtssenats für den Strafvollzug:

Ein Repressionskonzept, das aus medizinischer Sicht überholt ist

Mit aller Härte gegen die Süchtigen im Strafvollzug


"Mit aller Härte gegen die Dealer, alle Hilfe für die Süchtigen", mit diesem Slogan ist der Rechtssenat in der Drogenpolitik angetreten. Vom zweiten Teil des Versprechens hat sich der Senat inzwischen verabschiedet.

Das belegen die nun veröffentlichten Antworten des Senats auf die Große Anfrage Drs. 17/1166 sowie das "neue Drogenkonzept" des Senats, das der GAL-Fraktion vorliegt.

Der Senat hatte zunächst wiederholt angekündigt, die Therapiemöglichkeiten für Drogenabhängige im Strafvollzug auszubauen (zuletzt Senator Kusch in der Bürgerschaftsdebatte am März 2002). Dass es dazu kommen wird, erscheint angesichts der Einlassungen des Senats in Drs. 17/1166 unwahrscheinlich. Die Frage nach den Therapieplätzen wird lapidar dahingehend beantwortet, die Planungen seien "noch nicht abgeschlossen", und wann eine Entscheidung getroffen werden könne, sei "nicht absehbar". Eine Entscheidung über die Fortführung des Akupunkturprogramms in der JVA I ist "derzeit nicht beabsichtigt".

Erklärtes Ziel des "neuen Drogenkonzepts" des Rechtssenats ist die "Bekämpfung des 'Drogenmissbrauchs' in den Haftanstalten". Die Dauersubstitution Drogenkranker mit Methadon soll beendigt werden. Der "Verfolgungsdruck" gegenüber drogenabhängigen Häftlingen soll "drastisch" erhöht werden.

Dazu sollen Kontroll- und Disziplinarmaßnahmen gegen DrogenkonsumentInnen verschärft werden. Aussagen über Hilfeangebote für drogenkranke Häftlinge enthält das "Konzept" nicht.

Das Senatspapier weist darauf hin, dass alle Kontroll- und Disziplinarmaßnahmen als "Mindeststandards" zu verstehen sind, "die selbstverständlich überschritten werden können".

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion lehnt dieses "Konzept" als aus medizinischer Sicht überholt und kriminalpolitisch falsch ab. Der ausschließlich repressive Ansatz ist nicht haltbar. Insbesondere ist der Verzicht auf die Dauersubstitution nicht mit dem Resozialisierungsziel des Strafvollzuges vereinbar.

• Die Methadonsubstitution zählt zu den praktisch anerkannten Methoden der Drogentherapie und ist in erster Linie Krankenbehandlung und Grundvoraussetzung für die Resozialisierung. Die Vollzugspolitik des Senats verfolgt ganz offensichtlich das (einzige) Ziel, der Öffentlichkeit den Strafvollzug symbolisch als drogenfreien Raum zu präsentieren. Tatsächlich gibt es aber eine hoffnungsvolle Kurzzeit-Therapie, die Heroinabhängige binnen kurzer Frist ausheilt, bisher nicht. Es besteht die begründete Befürchtung, dass die Gefangenen den Vollzug künftig kränker verlassen als sie ihn angetreten haben.

• DrogenkonsumentInnen haben kaum noch eine Chance, in den offenen Vollzug zu kommen, da bei Drogenmissbrauch "in zeitlicher Nähe zu einer möglichen bedingten Entlassung in der Stellungnahme der Anstalt nicht mehr von einer Legalbewährung ausgegangen und eine Strafaussetzung nicht mehr befürwortet werden kann". Diese Konzentration auf ein einziges Merkmal zur Entscheidung über eine bedingte Entlassung ist rechtlich zweifelhaft.

• Das Konzept benutzt den Begriff des "Drogenmissbrauchs" ohne jegliche Differenzierung nach Art und Menge der Drogen.



Die gesundheitspolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, Dr. Dorothee Freudenberg:
"Der "drogenfreie Knast" ist eine Illusion. Ein Drittel der Strafgefangenen ist drogenabhängig, und sie setzen alles daran, sich ihren Stoff zu beschaffen, um quälende Entzugssymptome abzumildern. Dringend geboten ist eine Intensivierung der Drogentherapie im Gefängnis. Die GAL hat dies auch immer wieder gefordert. Das "Neue Drogenkonzept" des Rechtssenat hat mit Therapie gar nichts zu tun, nur mit Repression. Der Rechtssenat behandelt Süchtige mit völlig antiquierten und aus heutiger Sicht überholten Methoden."



Manfred Mahr, innenpolitischer Sprecher und Strafvollzugsexperte der GAL-Fraktion: "Justizsenator Roger Kusch ignoriert sämtliche Erkenntnisse moderner Drogenbehandlung im Strafvollzug. Fachliche Begründungen werden nicht gegeben - sie können auch nicht erfolgen, weil es sie nicht gibt. Denn die Substitution zählt hierzulande bereits seit einigen Jahren zu den anerkannten Methoden der Drogentherapie. Statt dessen verschwendet Kusch Steuergelder, um die Atmosphäre eines menschenverachtenden Strafvollzuges im Wüstenknast von Arizona zu schnuppern. Und welche Anregungen kann ernsthaft der Strafvollzug von St. Petersburg bieten? Da drängt sich der Verdacht auf, dass hier einer seine Lust am Strafen und an der Demütigung von Menschen befriedigen will, die eigentlich einen Anspruch auf unsere Fürsorge haben. Resozialisierung ist unter dem Rechtssenat nach 25 Jahren Strafvollzugsgesetz offensichtlich zum Unwort geworden.

Die GAL-Fraktion appelliert an den Ersten Bürgermeister, der drastischen Repressionspolitik im Strafvollzug ein Ende zu bereiten und Herrn Kusch in die Schranken zu weisen."

GAL-Bürgerschaftsfraktion


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