Mehr Mehrweg GAL: Umsetzung der Verpackungsverordnung sicherstellen
Das OVG Münster hat heute den Weg für die bundesweite Einführung des Dosenpfandes freigemacht. Die Pfandpflicht gilt ab 1. Januar 2003 bundesweit und ohne Ausnahmen. Für den Vollzug sind nun die Bundesländer zuständig.
Christian Maaß, stellvertretender Vorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion: “Endlich ist die positive Entscheidung für das Dosenpfand gefallen. Den VerbraucherInnen wird es in Zukunft leichter fallen, sich für Mehrweg und damit für die Umwelt zu entscheiden.
Jetzt ist der Senat aufgefordert, sich für die zügige Umsetzung der Verpackungsverordnung in Hamburg zu engagieren.”
Umweltexperte Maaß möchte nun wissen, wie die Einführung des Dosenpfands in Hamburg sichergestellt ist und hat sich mit einer Kleinen Anfrage an den Senat gewandt.
Die Anfrage im Wortlaut:
Betr.: Dosenpfand in Hamburg – Vollzug der Verpackungsverordnung nach dem Urteil des OVG Münster vom 28. Nov. 2002
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit seiner Entscheidung vom 28. November die bundeseinheitliche und ohne Ausnahmen gültige Einführung der Pfandregelung für Getränkedosen bestätigt. Der Umsetzung der Verpackungsverordnung auch in Hamburg steht damit nichts mehr im Wege.
Ich frage den Senat:
1. Welche Schritte hat der Senat bisher unternommen, um eine reibungslose und termingerechte Umsetzung der Pfandregelung gemäß Verpackungsverordnung zu gewährleisten?
2. Welche Schritte wird der Senat in diesem Sinne weiterhin unternehmen? 3. Wie werden – vor dem Hintergrund der ablehnenden Haltung von Teilen der Getränkewirtschaft und des Handels gegen die neue Verpackungsverordnung – Getränkewirtschaft und Handel bzw. deren Verbände vom Senat in den Vollzug der Verordnung eingebunden?
Welche Kontrollinstrumente hält der Senat für erforderlich, um die Umsetzung der Pfandregelung gemäß Verpackungsverordnung zu gewährleisten?
Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion (PM Maaß 03/12/2002)