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Expertenanhörung zum Verfassungsschutzgesetz
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Expertenanhörung zum Verfassungsschutzgesetz Ein Verriss erster Klasse
Die gestrige Expertenanhörung im Rechtsausschuss zum Verfassungsschutzgesetz war eine eindeutige Abfuhr der Experten für den Senatsentwurf zur Novellierung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes.
Christian Maaß, rechtspolitische Sprecher der GAL-Fraktion: "Die Experten - auch die von der Koalition benannten - waren sich lediglich darüber uneinig, ob wesentliche Teile des Senatsentwurfs 'nur' aus verfassungspolitischen Gründen nachzubessern sind oder ob der Entwurf sogar verfassungswidrig ist. Deutlicher kann man einen Gesetzentwurf kaum verreißen. Es wurde deutlich, dass Senator Schill einen brachialen Angriff gegen die Bürgerrechte gestartet hat und die Rechtspolitiker der FDP es bis vor Kurzem noch nicht einmal gemerkt haben. Das ist gesetzgeberischer Dilettantismus in Perfektion."
In der Anhörung haben auf Nachfrage der GAL-Abgeordneten alle vier Experten bestätigt, dass der Senatsentwurf in vier Punkten eine Verschärfung gegenüber dem Bundesverfassungsschutzgesetz darstellt: 1. Die Eingriffsschwelle des hamburgischen Entwurfs ist deutlich niedriger als im Bundesgesetz.
2. Der Senatsentwurf erlaubt auch das Abhören von unverdächtigen Personen, die lediglich Kontakt zu Verdächtigen haben.
3. Der Senatsentwurf erlaubt sogar das Abhören von unverdächtigen Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten, Journalisten etc., die Kontakt zu
Verdächtigen haben.
4. Die parlamentarische Kontrolle der Eingriffe in Bürgerrechte wird in Hamburg in mehreren Punkten deutlich schlechter ausgestaltet als auf Bundesebene.
GAL-Rechtsexperte Maaß fordert, dass die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf in allen vier Punkten nachbessern müssten: "Die sich abzeichnende
Ausklammerung der Berufsgeheimnisträger aus der Überwachung greift zu kurz. Es muss auch verhindert werden, dass der Verfassungsschutz Kameras und Mikrofone in die Wohn- und Schlafzimmer normaler unverdächtiger Hamburgerinnnen und Hamburger einbauen darf, wenn diese berufliche oder private Kontakte zu Tatverdächtigen haben. Es kann nicht angehen, dass beispielsweise Lehrer oder Professoren aufgrund beruflicher Kontakte zu islamistischen Studenten oder Schülern um ihre Privatsphäre gebracht werden. Der Lauschangriff muss daher auf die Tatverdächtigen beschränkt werden. Wir werden die FDP an ihren Worten messen, dass es in Hamburg keine Verschärfung gegenüber dem Bund geben wird."
Lexi von Hoffmann GAL-Fraktion (PM Maaß 23/10/02)
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