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ISSN 1610-0611
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Freiheit der BürgerInnen

Rede des innenpolitischen Sprechers der GAL-Fraktion, Manfred Mahr, zur Novellierung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes


GAL: "Bei aller Sicherheit darf die Freiheit der BürgerInnen nicht auf der Strecke bleiben!"

- Es gilt das gesprochene Wort -

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
die kurzfristige Zuleitung des Gesetzentwurfes an die Bürgerschaft hat es natürlich nicht erlaubt, das Paragraphenwerk bis ins letzte Detail zu prüfen. Deshalb können wir heute leider auch nur sehr oberflächlich darüber debattieren. Eine intensive Behandlung im Innenausschuss unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten ist nach meiner Auffassung deshalb unerlässlich.

Der Entwurf des Senats zur Novellierung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes lässt sich mit einer guten und einer schlechten Nachricht verbinden.

Zunächst die gute Nachricht:

Die ursprünglich vorgesehene Zuständigkeit des Verfassungsschutzes auf dem Gebiet der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität hat der Senat in seinem Entwurf entgegen ursprünglicher Absicht nicht mehr berücksichtigt. Dies ist insofern zu begrüßen, als damit ansonsten weiter Zuständigkeiten von Polizei und Geheimdiensten in unerträglicher Form verwischt werden würden. Zudem würde damit einmal mehr dem Verfassungsschutz als quasi verlängerter Arm der Polizei etwas erlaubt sein, was die Polizei selbst nicht darf. In diesem Zusammenhang darf ich noch einmal daran erinnern, dass es ursprünglich in der Bundesrepublik eine konsequente Trennung von Polizei und Geheimdiensten gab, die mit den letzten Jahren leider immer mehr verwässert wurde. Wir haben uns damit, denke ich, keinen Gefallen getan. Immerhin haben die Grünen auf Bundesebene rechtsstaatliche Grenzen einziehen lassen, die es sonst nicht gegeben hätte.


Nun die schlechte Nachricht:

Der Senat hat anders als die rotgrüne Koalition in Berlin den präventiven Großen Lauschangriff in sein Gesetzentwurf implementiert. Was heißt das in der Praxis? Während das Bundesverfassungsschutzgesetz den Lauschangriff im geschützten Bereich der Wohnung nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder gegenwärtigen Lebensgefahr für einzelne der für den Verfassungsschutz tätigen Personen zulässt, erlaubt der vorgelegte Gesetzentwurf den Lauschangriff mittels Wanzen und/oder Richtmikrofonen ausdrücklich auch dann, wenn sich keine Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in der überwachten Wohnung aufhalten. Auf Bundesebene ist sehr ausführlich das Für und Wider diskutiert worden. Ich will gar nicht die Stimmen der Bürgerrechtsorganisationen hier aufzählen, die sich ja selbst mit dem rotgrünen Gesetzentwurf nicht anfreunden konnten. Sie haben ohne Zweifel gute Gründe für ihre ablehnende Haltung angeführt, die aber von der rotgrünen Koalitionsregierung unter dem Druck der Wirklichkeit des 11. September 2001 nur begrenzt berücksichtigt werden konnten.

Meine Damen und Herren, der Staat muss alles tun, um den Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten; er muss aber auch alles tun, dass bei aller Sicherheit, die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger nicht auf der Strecke bleibt. Kein Gesetz der Welt kann jeden terroristischen Akt verhindern. Es ist auch zweifelhaft, ob ein Anschlag wie der vom 11. September vergangenen Jahres mit dem Sicherheitspaket aus Berlin oder jetzt aus Hamburg hätte verhindert werden können. Damit schließe ich nicht aus, dass es im Einzelfall durchaus Sinn machen kann, Gesetze einer veränderten Lage anzupassen. Wenn wir aber das Augenmaß dabei verlieren, wenn wir es in der öffentlichen Diskussion als Allheilmittel verkaufen, wenn Datenschutz, der immerhin aus den Artikeln 1 und 2 Grundgesetz hergeleitet wird, als Täterschutz disqualifiziert wird, dann, meine Damen und Herren, dann ist eine sachliche Diskussion nicht mehr möglich.

Die FDP hat sich breitschlagen lassen und trägt den Großen Lauschangriff durch den Verfassungsschutz mit. Wo ist eigentlich Ihr bürgerrechtlicher Anspruch geblieben? Sie können nicht auf Bundesebene den Bürgerrechtler heraushängen lassen und sich dann auf Länderebene in ihren Koalitionen völlig entgegengesetzt verhalten. Das ist schlicht unglaubwürdig.


Einen Punkt möchte ich noch ansprechen. In dem Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz heißt es in Paragraph 1 Absatz 5: "Sie (gemeint ist die Kommission zur Kontrolle des Verfassungsschutzes) kann dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Gelegenheit zur Stellungnahme in Fragen des Datenschutzes geben."

Das ist zunächst einmal eine gute Regelung. Darüber hinaus sollte dem Datenschutzbeauftragten allerdings auch ein Initiativrecht zugestanden werden, das heißt, dass er von sich aus Probleme des Datenschutzes im Zusammenhang mit der Arbeit des Verfassungsschutzes in die Kommission einbringen kann. Darüber werden wir im Innenausschuss weiter diskutieren.

Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion




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