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GAL-Initiative zum Opferschutz
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GAL-Initiative zum Opferschutz Parallele Gerechtigkeit für die Opfer von Straftaten - OpferzeugInnen im Prozess: kein zweites Mal zum Opfer werden
Die GAL-Fraktion fordert weitreichende Verbesserungen beim Schutz für die Opfer von Straftaten und wird zu den Haushaltsberatungen einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft einbringen.
Der Antrag ist Ergebnis der Fachtagung, die im Mai dieses Jahres auf Einladung der GAL-Bürgerschaftsfraktion unter dem Titel "Frühe Wunden - Späte Folgen" im Hamburger Rathaus stattfand.
Eine zentrale Forderung der GAL ist eine Umorientierung im Straf- und Strafprozessrecht zugunsten der Tatopfer: Bis heute ist das Strafrecht in erster Linie täterorientiert ausgerichtet, Opfer werden als Zeugen/innen gesehen, weniger als Geschädigte. Die rechtliche Stellung des Opfers im Strafprozess ist nicht ausreichend. Für den Täter besteht mit dem Eintritt in den Strafvollzug die Möglichkeit der Resozialisierung, während die Opfer bei der Wiedereingliederung in den Alltag weitgehend auf sich gestellt sind.
Die GAL-Fraktion plädiert deshalb zum einen für ein Verfahren der "parallelen Gerechtigkeit", als Unterstützung der Opfer bei der Reintegration in den Alltag und appelliert an den Senat, sich im Bundesrat für die notwendigen Änderungen bundesgesetzlicher Regelungen einzusetzen.
Manfred Mahr, innenpolitischer Sprecher der GAL-Fraktion begründet die Forderung: "Ebenso wie der Täter ein Anrecht auf Resozialisierung hat, muss das Opfer ein Anrecht darauf haben, wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu werden." Wichtig sei, dass man nicht dabei stehenbleibe, den erlittenen Schaden mit Geld auszugleichen, sondern dass diejenigen Kosten zum Maßstab genommen werden, die für die konkrete Wiedereingliederung des Opfers in den Alltag entstehen. Praktisch könne das z.B. heißen, dass Verbrechensopfer, die Angst haben, allein einkaufen zu gehen, für eine Zeit eine Begleitperson erhalten. Mahr: "Parallele Gerechtigkeit sollte der Leitgedanke für alle zukünftigen Schritte bei der Opferhilfe sein. Es ist ohne Zweifel ein Fortschritt der Zivilisation, dass die Gesellschaft straffällig gewordenen Menschen die Chance auf ein Leben in Freiheit nicht verweigert und dass es immer das Ziel bleibt, sie eines Tages wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Und genau dieses Ziel fehlt für die Opfer, der Wille, sie wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Hier müssen wir ansetzen."
Mahr verlangt außerdem eine Bundesratsinitiative zur Neuregelung des Rechts der Nebenklage, die dem Leitgedanken folgt, bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen der höchstpersönlichen Rechtsgüter den Schutz des Opfers zu gewähren, in dem die subjektiven Opferrechte gestärkt werden.
Die in der letzten Legislaturperiode betriebenen Programme der Konfliktvermittlung und Streitschlichtung an Schulen sollen evaluiert und es soll sichergestellt werden, dass diese Programme fortgeführt werden.
Der GAL-Antrag fordert zudem eine bessere und sensiblere Behandlung von Opferzeug/innen im Strafverfahren. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und/oder bei auf andere Weise traumatisierten Opfern, insbesondere wenn es sich um jüngere Opfer handelt, bedarf es einer gesetzlichen Klarstellung, wonach in der Regel davon auszugehen ist, dass die "Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils" besteht. Deshalb muss das Regel-Ausnahme-Verhältnis der §§247 und 247a der Strafprozessordnung (StPO) umgekehrt werden. Dabei geht es darum, dass anders als zur Zeit üblich im Zweifel der/dem Zeugen ermöglicht wird, an einem anderen Ort vernommen zu werden, also nicht in öffentlicher Gerichtsverhandlung auszusagen (vgl. § 247a StPO). Bisher wird in ähnlichen Fällen in der Regel der Angeklagte aus dem Gerichtssaal entfernt (§ 247 StPO).
Dringend geboten, so die frauenpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, Dr. Verena Lappe, sei auch die Erhöhung der Anzahl der Kinder- und Jugend- PsychotherapeutInnen mit einer Zusatzqualifikation für Kinder und Jugendliche mit sexueller und körperlicher bzw. psychischer Gewalterfahrung. Der GAL-Antrag verlangt insbesondere, die Anzahl der Zulassungen bei Kinder- und Jugend-PsychotherapeutInnen zu erhöhen und für die Zukunft eine Unterscheidung zwischen kindlichen, jugendlichen und erwachsenen Patienten bei der Festlegung der Bedarfskennzahlen der Zulassungen von Psychotherapeuten.
Verbesserungen, so Frauenpolitikerin Lappe, müsse es auch beim Schutz gegen häusliche Gewalt geben.
Der Senat müsse sog. "Interventionsstellen" einrichten. Anderenfalls sei das Ziel des seit Januar 2002 bundesweit geltenden Gewaltschutzgesetzes, Opfer auf Dauer
vor häuslicher Gewalt zu schützen, gefährdet. Das Gewaltschutzgesetz gibt der Polizei in Fällen häuslicher Gewalt die Möglichkeit Wegweisungen auszusprechen. Mit diesem Mittel können Täter vorübergehend aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen und vom Opfer getrennt werden. Angestrebt ist weiterhin, dass begleitende Maßnahmen ergriffen werden, um beiden Konfliktparteien Wege zur Lösung ihrer Probleme zu eröffnen. Die normative Kraft der Wegweisungen geht jedoch verloren, sollten keine Interventionsstellen eingerichtet werden. Lappe: " Die Wegweisung des Täters ist nur dann sinnvoll, wenn auch gewährleistet ist, dass eine dauerhafte Konfliktlösung angestrebt wird. Der Senat muss endlich handeln - vor allem die Frauen haben lange genug gewartet." Beispiele dafür, dass ein integriertes Handlungskonzept mit Interventionsstellen nicht nur den Betroffenen nützt, sondern auch die Zahl der Wegweisungen reduzieren helfen kann, biete Schleswig-Holstein
Bereits im März dieses Jahres hatte die GAL-Fraktion einen Antrag mit der Forderung an den Senat, Interventionsstellen einzurichten, in die Bürgerschaft eingebracht. Zur Zeit ist der Rechtsausschuss ist mit dem Antrag befasst.
Auch bei der statistischen Erfassung im Bereich der häuslichen Gewalt hält die GAL-Fraktion Verbesserungen für geboten. Hier sei eine bessere Differenzierung notwendig. Die GAL fordert den Senat auf, an der bundesweiten Evaluierung von häuslicher Gewalt/Wegweisungen teilzunehmen und in diesem Zusammenhang bei der statistischen Erfassung zwischen Männern und Frauen zu unterscheiden, was bisher nicht geschieht.
Die GAL fordert die Einrichtung eines Opferfonds, der mit 10% aus dem Titel für Geldstrafen und Geldbußen sowie Gerichtskosten aus diesen Verfahren, das
ergäbe ca. 1,8 Mio. Euro, ausgestattet werden soll.
Der Antrag im Wortlaut:
Antrag
der Abg. Manfred Mahr, Dr. Verena Lappe, Christian Maaß, Dr. Dorothee Freudenberg, Christa Goetsch (GAL) und Fraktion
Betr.: Opferschutz verbessern!
Bis heute ist das Strafrecht in erster Linie täterorientiert ausgerichtet, Opfer werden als Zeugen/innen gesehen, weniger als Geschädigte. Die rechtliche Stellung des
Opfers im Strafprozess ist weiterhin nicht ausreichend.
Für den Täter besteht mit dem Eintritt in den Strafvollzug die Möglichkeit der Resozialisierung. Gleiches muss für die Opfer gelten: Ein Verfahren der "parallelen Gerechtigkeit" muss die Opfer bei der Reintegration in den Alltag unterstützen.
Insbesondere Kürzungen beim Kinderschutzzentrum und zu wenig Kinder- und Jugendpsychotherapeuten in Hamburg haben lange Wartezeiten für Kinder und Jugendliche zur Folge, die Opfer physischer oder psychischer Gewalt geworden sind. Sie erschweren eine schnelle und professionelle Hilfe.
Die statistische Erfassung im Bereich der häuslichen Gewalt sind nicht aussagekräftig. Durch die differenzierte statistische Erfassung kann zukünftig die Anwendung des Gewaltschutzgesetzes entscheidend verbessert werden.
Die in der letzten Legislaturperiode betriebenen Programme der Konfliktvermittlung und Streitschlichtung an Schulen können einen erheblichen Beitrag leisten und langfristige Erfolge erzielen, da das praktizierte Konzept der Peer-Edukation von einem besonderen positiven Einfluss durch Gleichaltrige ausgeht. Bisher ist jedoch unklar, in welchem Umfang der Senat zukünftig diese Konfliktvermittlungs- und Streitschlichtungsprogramme fortführen will.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Verbesserung der rechtlichen Stellung
Der Senat wird ersucht,
* zu prüfen, wie lange die Gerichtsverfahren bei traumatisierten Kindern, Jugendlichen und Opfern als Zeugen/innen dauern und welche Möglichkeit der
Beschleunigung der Verfahren in Hamburg bestehen,
* eine Bundesratsinitiative zu initiieren, welche die Neuregelung des Rechts der Nebenklage zum Inhalt hat und dabei dem Leitgedanken folgt, den Schutz des Opfers in schwerwiegenden Beeinträchtigungen der höchstpersönlichen Rechtsgüter zu gewähren, in dem die subjektiven Opferrechte gestärkt werden,
* eine Bundesratsinitiative zu initiieren, welche das Ziel der Verbesserung der Behandlung von Opferzeugen/innen im Strafverfahren hat.
a) Dabei soll insbesondere das Subsidaritätsprinzip zwischen § 247 StPO (Zwangsweise Entfernung des Angeklagten) einerseits und § 247a StPO
(Vernehmung des Zeugen an einem anderen Ort) andererseits kritisch überprüft und ggf. in Fällen von traumatisierten Opfern und bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung umgekehrt werden, sowie eine Ausweitung der Möglichkeiten der Verwertung der richterlichen Vernehmung im Sinne des § 255a Abs. II (Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung) kritisch geprüft und ggf. initiiert werden.
b) Gleichzeitig ist dabei zu berücksichtigen, dass Opferzeugen/innen durch wiederholte Konfrontation mit dem Tathergang mittels Vernehmung in der psychosozialen Heilung erheblich beeinträchtigt werden, und dass die inhaltlichen Voraussetzungen des § 255a StPO zwar die Rechte des Beschuldigten achtet, aber die Rechte des Opfers als schützenswertes Subjekt im Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt.
c) Darüber hinaus sollten Möglichkeiten geprüft werden, ob und wie Opferzeug/innen im gesamten Strafverfahren Informationen über ihre Rechte und Entscheidungen des Gerichts und im besonderen im Nachgang zum gerichtlichen Verfahren über Ereignisse des Vollstreckungsverfahrens wie z.B. Hafturlaub, Freigang, Aussetzung zur Bewährung oder Flucht zugänglich gemacht werden können,
2. Opferschutz in Schulen
Der Senat wird ersucht,
* bis April 2003 zu berichten, was die wissenschaftliche Untersuchung der Hamburger Streitschlichter-Projekte durch die Beratungsstelle Gewaltprävention
(DS 17/1018) ergeben hat und welche Konsequenzen der Senat daraus zieht,
* zu berichten, welche weiteren Maßnahmen es seit wann an Hamburger Schulen im Bereich der Mediation, der interkulturellen Konfliktbearbeitung und der spezifischen Angebote von Konfliktvermittlung für Jungen und Mädchen gibt und in welcher Form und von wem diese zukünftig fortgesetzt werden,
* wie viel Honorarmittel aus dem Innovationsfond des Amtes für Schule für Streitschlichtung im Jahr 2003 zur Verfügung stehen.
3. Erhöhung der Anzahl der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten mit einer Zusatzqualifikation für Kinder und Jugendliche mit sexueller und körperlicher bzw.
psychischer Gewalterfahrung
Der Senat wird ersucht,
* sich dafür einzusetzen, die Anzahl der Zulassungen bei Kinder- und Jugendpsychotherapeuten zu erhöhen und zukünftig bei der Festlegung der
Bedarfskennzahlen der Zulassungen von Psychotherapeuten zwischen kindlichen, jugendlichen und erwachsenen Patienten zu unterscheiden,
* zu prüfen, welche Möglichkeiten der Zulassung von Kinder- und Jugendpsychotherapeuten es im Wege der Sonderbedarfszulassung gibt,
* zu prüfen, ob im Wege der Einzelverträge anfallende Kosten von den Krankenversicherungen erstattet werden können.
4. Statistische Erfassung
Der Senat wird ersucht,
* zu prüfen, ob bei der statistischen Datenerfassung bei allen in Betracht kommenden Merkmalen eine Unterscheidung nach Geschlecht vorgenommen
werden kann,
* an der bundesweiten Evaluierung von häuslicher Gewalt/Wegweisungen teilzunehmen und in diesem Zusammenhang bei der statistischen Erfassung zwischen Männern und Frauen zu unterscheiden,
* in der Anlage 7 der Erfassungstabelle aus dem polizeilichen "Handlungskonzept zur Bekämpfung häuslicher Gewalt" geschlechtsspezifische Unterscheidungen im Erfassungsbogen (Ereignis, Einsatz, Maßnahmen) einzuführen und die eventuell ermittelten Straftaten zu erfassen. Der Bereich "Maßnahmen" im Erfassungsbogen muss um das Kriterium des Wiederholungsfalles ergänzt werden,
* bei den beteiligten Behörden und Amtsgerichten statistische Daten zur Anwendung des Gewaltschutzgesetzes bzw. Details der jeweiligen Fälle häuslicher Gewalt zu erheben.
5. Opferfonds
* 10 % jeder Geldstrafe aus dem Kapitel-Titel 2110.112.47 (Geldstrafen und Geldbußen sowie Gerichtskosten aus diesen Verfahren) fließen direkt in
einen noch zu gründenden Opferfonds der Freien Hansestadt Hamburg, der den Reintegrationsanspruch der Opfer ernst nimmt. In diesem Sinne soll der Opferfonds eine "Nachsorge", von der alltäglichen Betreuung/Unterstützung (z.B. Einkauf, Umzugshilfen usw.) bis hin zu psychosozialer Betreuung unterstützen.
Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion (PM Mahr/Lappe- 19/11/02)
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