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Geschlossene Heime: Alle Fragen offen

Feuerbergstraße:
Wer soll ab wann unter welchen Bedingungen durch wen auf wessen Kosten untergebracht werden ?
Geschlossene Heime: Alle Fragen offen

Auch wenige Wochen vor der wiederholt angekündigten und mehrfach verschobenen Einrichtung eines geschlossenen Heims in der Feuerbergstraße hat der Rechtssenat noch kein schlüssiges Konzept für die geschlossene Unterbringung vorgelegt.

Das dem Jugendausschuss der Bürgerschaft präsentierte sog. “Konzept zur gesicherten Unterbringung für Minderjährige” ist in wesentlichen Punkten in sich widersprüchlich oder mangelhaft.

Die GAL-Bürgerschaftsfraktion wirft dem Senat Schlamperei auf dem Rücken der betroffenen Kinder- und Jugendlichen vor.

Sabine Steffen, Kinder- und Jugendpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion: “Das Konzept ist völlig unausgegoren. Der Öffentlichkeit wird eine Politik der harten Hand vorgegaukelt, hinter verschlossenen Türen ist learning by doing angesagt. Den Schaden haben die Kinder und am Ende die Gesellschaft.”


Die Abgeordneten Sabine Steffen und Manfred Mahr haben sich mit einer Kleinen Anfrage an den Senat gewandt.





Die Anfrage im Wortlaut:





Betr.: Geschlossene Unterbringung: Wenn Kinder und Jugendliche von Erwachsenen weggeschlossen werden!

Am 28.11.2002 wurde im Jugend- und Sportausschuss der Bürgerschaft das “Konzept des Senats zur Geschlossenen Unterbringung”

debattiert. In einem Artikel der Welt vom 29.11.2002 und dem Hamburger Abendblatts vom 30.11.2002 wird berichtet, dass so genannte Intensivtäter nicht für die geschlossene Unterbringung vorgesehen seien. Des weiteren erfolgen Einweisungen nur über das Familiengericht, das Jugendgericht soll keine Möglichkeit haben, Jugendliche in die geschlossene Unterbringung einzuweisen. Suchtmittelabhängige junge Menschen sollen nach Aussagen des Senats zunächst eine Therapie durchlaufen, bevor sie aufgenommen werden können. Die bereits bestehenden intensiv betreuten Plätze zur Vermeidung von Untersuchungshaft wurden aufgrund von Sparmaßnahmen reduziert.

Wir fragen den Senat:

1. Bleibt der Senat bei seiner Entscheidung, die “Geschlossene Unterbringung” in der Feuerbergstraße tatsächlich Mitte Dezember zu eröffnen oder wird es zu weiteren Verzögerungen kommen?

2. Wie viel Personal welcher Berufsgruppe ist bisher für die “Geschlossene Unterbringung” ausgewählt worden und wie viel Personal fehlt noch, damit die Einrichtung Mitte Dezember in Betrieb gehen kann?

3. Mit wie vielen Kindern und Jugendlichen welchen Alters wird die Einrichtung Mitte Dezember in Betrieb gehen?

4. Ist es richtig, dass die Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 – 17 Jahren vorgesehen ist?
Wenn ja, in wie viele Altersgruppen werden die Insassen eingeteilt?

5. Ist es richtig, dass Mädchen in der Einrichtung Feuerbergstrasse nicht untergebracht werden sollen?
Wenn ja, warum nicht und welche Einrichtung wird zukünftig für die “Geschlossene Unterbringung” von Mädchen zuständig sein?

6. Ist es richtig, dass drogenabhängige Kinder und Jugendliche in die “Geschlossene Unterbringung” nicht aufgenommen werden?

Wenn ja, warum nicht und wo werden auf welcher rechtlichen Grundlage die Entzugstherapien mit diesen Kindern und Jugendlichen durchgeführt? Was passiert mit den Kindern und Jugendlichen nach Abschluss der Entzugstherapie?

7. Stimm der Senat uns zu, dass der größere Teil der durch Kleinkriminalität auffälligen Jugendlichen Suchtprobleme hat und damit nicht für die Einrichtung in Frage kommt?

Wenn ja, welche weiteren Konzepte bestehen für diese Gruppe von Kindern und Jugendlichen?

8. Ist es richtig, dass die so genannten Intensivtäter/innen für die “Geschlossene Unterbringung” nicht vorgesehen sind?

Wenn ja, wie definiert der Senat jugendrechtlich und jugendhilfepolitisch den Begriff des/der Intensivtäters/in (z.B. welche Straftaten müssen begangen worden sein, in welchem Umgang usw.)?

9. Bei welchen Straftaten von Jugendlichen ist das Familieninterventionsteam und bei welchen das Jugendgericht zuständig und wo gibt es Überschneidungen und wie soll ggf. damit umgegangen werden?

10. Ist es richtig, dass die Jugendhaftanstalt bereits überfüllt ist?
Wenn ja, sieht der Senat vor, die freien Plätze der “Geschlossenen Unterbringung” mit Jugendlichen aus der Jugendhaftanstalt Hahnöfersand zu füllen?

11. Ist es richtig, dass in der Jugendhaftanstalt Hahnöfersand Lehrer/innenstellen fehlen oder nicht besetzt sind?
Wenn ja, warum und wann werden diese Stellen neu besetzt?

12. Ist es richtig, dass die Sporthalle in der Jugendhaftanstalt nach wie vor nicht genutzt werden kann?
Wenn ja, wann stehen die erforderlichen Mittel zur Wiederherstellung der Sporthalle zur Verfügung (Vgl. DS 17/1110)?

13. Wann und in welchem Umfang werden die Antiaggressionskurse in der Jugendhaftanstalt mit welchem Personal fortgesetzt?





Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion
(PM Steffen 04/12/2002)


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