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Hat sich Innensenator Schill strafbar gemacht?

Subject: GAL-PRESSE: Hat sich Innensenator Schill strafbar gemacht? (PM Mahr 190802)
Die GAL hakt nach: James Bond an der Spitze der Innenbehörde

Hat sich Innensenator Schill strafbar gemacht?

"Es ist schon eine reichlich absurde Vorstellung, dass der Innensenator in der Bürgerschaft sitzt, in der Behörde, auf der Straße oder bei Wahlkampfveranstaltungen herumläuft und dabei in James-Bond-Manier eine Schusswaffe unterm Jacket trägt," kommentiert Manfred Mahr aktuelle Medienberichte, Hamburgs Innensenator trage seit einiger Zeit eine Schusswaffe mit sich. "In der Geschichte der Bundesrepublik wäre dies ein wohl einmaliger Vorfall". Der innenpolitische Sprecher der GAL-Fraktion wendet sich nun mit einer Schriftlichen Kleinen Anfrage an den Senat, um zu erfahren, seit wann und zu welchen Gelegenheit Innensenator Schill eine Schusswaffe mit sich führt.

Wer ohne Berechtigung eine Schusswaffe erwirbt, besitzt und mit sich führt, macht sich strafbar. Wenn die Berichte von Spiegel und taz stimmen, trug Schill jedoch seine Schusswaffe bereits zu einem Zeitpunkt, an dem die offizielle Erlaubnis dafür noch nicht vorlag.

Die Schriftliche Kleine Anfrage im Wortlaut:


1. Welche Innensenatoren und Innenminister haben seit Gründung der Bundesrepublik persönlich während ihrer Dienstzeit eine Schusswaffe getragen?
2. Seit wann trägt Innensenator Schill eine Schusswaffe?
3. Seit wann hat Herr Schill einen Waffenschein?
4. Trifft die Meldung der TAZ vom 19.8.02 zu, dass Innensenator Schill bereits eine Waffe besessen und in einem Schulterholster getragen hat, bevor ihm dies behördlich genehmigt war? Wenn ja, hat der Innensenator gegen geltende Strafvorschriften verstoßen ((§§28 und 35 i.V.m. § 53 Abs. 1 Ziff. 3 a WaffG)? Wer hat Herrn Schill ggf. die entsprechende Waffe besorgt bzw. zur Verfügung gestellt?
5. Trifft es zu, dass Herr Schill erst nach Intervention des Landeskriminalamtes eine Genehmigung für das Tragen von Schusswaffen beantragt hat?
6. Wer hat Herrn Schill in den Gebrauch von Schusswaffen eingewiesen?
7. Wie bildet sich Herr Schill hinsichtlich des angemessenen Gebrauchs von Schusswaffen in Konfliktsituationen fort?
8. Trifft es zu, dass es sich bei der Waffe um eine Walter PPK handelt?
9. Welche Kosten sind ggf. dem Steuerzahler für die Anschaffung der Walter PPK entstanden?
10. Mit welcher Begründung hat der Innensenator das Tragen einer Schusswaffe für sich beantragt?
11. Trifft es zu, dass Herrn Schill von Experten abgeraten worden ist, persönlich eine Schusswaffe zu tragen? Wenn ja, mit welcher Begründung?
12. Was hat Herrn Schill dazu bewegt, sich über den Rat von Experten hinwegzusetzen?
13. Welche Stelle hat wann Herrn Schill das Tragen einer Schusswaffe mit welcher Begründung genehmigt?
14. Wie oft trägt Herr Schill seine Schusswaffe? Täglich oder situationsbedingt?
15. Durch welche Maßnahmen hat Herr Schill vorgesorgt, dass ihm seine Waffe nicht entwendet werden kann?
16. Trifft es zu, dass Herr Schill auch in der Bürgerschaft eine Schusswaffe trägt? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, für welche Situationen hat Herr Schill das Tragen einer Schusswaffe vorgesehen?
17. Hat Herr Schill in der Vergangenheit in Sitzungen der Ausschüsse, bei Sitzungen der Bürgerschaft oder bei Empfängen im Rathaus eine Schusswaffe getragen? Wenn ja, wann, wie oft und aus welchem Anlass? Bitte aufschlüsseln.
18. Welche aktuelle Gefährdungssituation rechtfertigt nach Ansicht des Senats das Tragen von Schusswaffen durch den Innensenator?
19. Welche weiteren Senatoren haben für sich das Tragen einer Schusswaffe beantragt?
20. Müssen Teilnehmer von Wahlkampfveranstaltungen damit rechnen, dass der Innensenator während der Versammlungen eine Schusswaffe trägt? Wenn ja, wie verträgt sich das ggf. mit § 1 Absatz 3 Versammlungsgesetz?

Ist die Genehmigung zum Tragen einer Schusswaffe (Waffenschein) gleichzusetzen mit der behördlichen Ermächtigung , Waffen bei öffentlichen Versammlungen zu tragen (vgl. §1 Abs. 3 VersG)? Wenn nein, besitzt Herr Schill eine derartige behördliche Ermächtigung? Worauf stützt sich diese ggf. rechtlich?


Tina Fritsche
Pressesprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion


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