Aus Anlass der ersten Lesung des Einzelplans 4 zum Thema Jugend heute kritisiert die GAL-Fraktion die mangelnde Konzeption des Senats zu der angekündigten Einführung von geschlossenen Heimen für straffällige Kinder und Jugendliche.
Die stellvertretende Vorsitzende und jugendpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Christa Goetsch:
"Die Planung der geschlossenen Heime steht rechtlich und finanziell auf tönernen Füßen und ist bis heute konzeptionell unausgegoren. Zur ersten Lesung des Haushaltsausschusses kann der Senat noch immer kein Konzept vorlegen und lässt die Bürgerschaft über die Kosten im Unklaren."
Goetsch übt Kritik an der geplanten Nutzung des Geländes Feuerbergstraße, heute Standort des Hamburger Kinder- und Jugendnotdienstes, für eine geschlossene Einrichtung.
"Eigentlich sind alle wesentlichen Fragen offen: Was kostet ein neuer Standort und wann ist dieser wo geplant? Der Kinder- und Jugendnotdienst scheint nur eine Übergangseinrichtung für das geschlossene Heim zu sein. Der Senat muss dazu endlich Position beziehen."
Auch die rechtlichen Fragen in Bezug auf die Einweisung seien ungeklärt: Eine wie vom Senat vorgeschlagene "Pauschalintervention", das heißt die regelhafte Einweisung von einem Jahr, sei rechtlich höchst fragwürdig, so die GAL-Politikerin. Sie weist darauf hin, dass über die Einweisung in eine Einrichtung und die Dauer einer solchen Maßnahme die Gerichte entscheiden und nicht die Verwaltung.
In der Bürgerschaftssitzung am 19. 9. 2002 waren die Senatspläne zur Einführung von geschlossenen Heimen Thema in der Fragestunde. Weder der Staatsrat noch die Senatorin waren in der Lage befriedigende Antworten zu geben.
Christa Goetsch: "Dieses Senats-Projekt scheint in ein unabsehbares Desaster zu führen, dass auf Kosten der gesamten Jugendhilfeplanung geht."