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ISSN 1610-0611
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Heimvertrag bei "pflegen & wohnen"

Gefährdet der neue Heimvertrag bei p&w die Pflege der BewohnerInnen?
GAL befürchtet Einschränkung bei der medizinischen Behandlungspflege

Der Heimträger "pflegen & wohnen" führt neue Musterheimverträge ein, die der GAL-Fraktion vorliegen.
Die neuen Verträge sehen Einschränkungen bei der medizinischen Behandlungspflege vor.

Nach der bisherigen Regelung wird die vom Arzt angeordnete medizinische Behandlungspflege in den Pflegeheimen von qualifiziertem Pflegepersonal durchgeführt, sofern die betroffene Bewohnerin oder der Bewohner mit der Behandlung einverstanden ist.
Der neue Heimvertrag sieht vor, dass eine Übernahme der medizinischen Behandlungspflege nur dann erfolgen kann, wenn qualifiziertes Personal verfügbar ist und mit der Übernahme einverstanden ist.

Die sozial- und gesundheitspolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, Dr. Dorothee Freudenberg warnt:
"Die Ausführung wichtiger ärztlicher Verordnungen wie Medikamentengabe, Wundprophylaxe und -behandlung sowie Insulingabe sind in Frage gestellt. Damit ist die
korrekte Durchführung medizinisch angezeigter und vom Arzt verordneter Behandlungen gefährdet.
Die Gesundheitsexpertin weiter:
"Damit ist eine jederzeitige Ablehnung der verordneten Behandlung seitens der Einrichtung möglich, wenn nicht genügend Personal verfügbar ist oder dieses sich weigert die Behandlungspflege durchzuführen.
Wenn vertraglich festgeschrieben wird, dass bei Personalnotstand die Kernleistung Pflege nicht mehr gewährleistet werden muss, dann ist das ein unglaublicher Vorgang. Hier ist der Senat gefragt."

Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt p & w der Kontrolle durch die zuständige Behörde für Soziales und Familie.

In einer Kleinen Anfrage an den Senat möchte Freudenberg nun u.a. wissen, wie sich diese Neuregelung im Heimvertrag mit dem Pflegeversicherungsgesetz verträgt,
nach dem die Sicherstellung der medizinischen Behandlungspflege gewährleistet sein muss und welche Maßnahmen zur Sicherung der Pflege seitens des Senats vorgesehen sind.



Schriftliche Kleine Anfrage
der Abg. Dr. Dorothee Freudenberg (GAL-Fraktion)



Betr.: Neuer Heimvertrag bei p&w: Pflege nur noch "Kann-Leistung"?

Uns ist der neue Heimvertrag für die Pflegeeinrichtungen von p&w bekannt geworden, der HeimbewohnerInnen schon zur Unterschrift vorgelegt wird.
Nach § 6 besteht keine Verpflichtung der Einrichtungen mehr, die ärztlich verordnete Behandlungspflege durchzuführen, sondern dies ist an die Voraussetzung









geknüpft, dass "Personal mit der erforderlichen Qualifikation zur Verfügung steht und mit der Übertragung einverstanden ist". Die Sicherstellung der ärztlich verordneten Behandlungspflege wird demnach nicht mehr gewährleistet, was dem Pflegeversicherungsgesetz widerspricht und Anlass zur Befürchtung gibt, dass die BewohnerInnen bei p&w pflegerisch nicht mehr ausreichend versorgt werden.
Ein weiterer kritischer Punkt des neuen Heimvertrages ist, dass die Pflegezentren nicht mehr wie bisher für den Verlust von Wäschestücken der BewohnerInnen haften, sondern diese Haftung im § 1 (4) explizit ausgeschlossen wird.


Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Ist dem Senat der neue Heimvertrag von p&w bekannt? Wenn ja, wie interpretiert der Senat den zitierten § 6?
2. Müssen Heimverträge durch die aufsichtsführende Behörde genehmigt werden? Wenn ja: ist dies erfolgt?
3. Wurde die Heimaufsicht bereits tätig? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
4. Teilt der Senat unsere Ansicht, dass die Sicherstellung der medizinischen Behandlungspflege gem. § 43, Abs. 2, SGB XI durch die Pflegeheime gewährleistet

sein muss? Wenn ja: wie verträgt sich dies mit dem neuen p&w-Heimvertrag? Wenn nein: warum nicht und welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Pflege sind seitens des Senats vorgesehen, wenn in den Pflegezentren kein Personal mit der ausreichenden Qualifikation zur Verfügung steht bzw. das Pflegepersonal mit der Übernahme der Tätigkeiten nicht einverstanden ist?
5. Wie beurteilt der Senat den in § 1 (4) erklärten Ausschluss der Haftung für den Verlust von Wäschestücken, obwohl die Wäscheversorgung auch im neuen Heimvertrag zu den Leistungen der Pflegeeinrichtungen gehört?
6. Ist dem Senat bekannt, dass die Organisation der Wäscheversorgung bei p&w schon vielfach Anlass für Klagen war?







Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion
(PM Freudenberg 22/11/2002)


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