Hamburger Recht wird nicht an die Lebensparternschaft angepasst Kusch verhindert Gleichberechtigung von lesbischen und schwulen Paaren
Lebenspartner werden auf Druck von Justizsenator Roger Kusch im Hamburger Landesrecht weiter diskriminiert. Entgegen anders lautenden Bekundungen stimmte die Koalition gestern im Rechtsausschuss gegen einen GAL- Antrag, der die Gleichstellung von schwulen und lesbischen Partnerschaften mit Ehepaaren in zahlreichen Gesetzen des Hamburger Rechts vorsah.
Dazu zählten unter anderem die Beamtenbeihilfe und die Altersversorgung von Angestellten im öffentlichen Dienst. Bemerkenswerter Weise erntete der GAL-Antrag bei seiner Einbringung in die Bürgerschaft große Zustimmung auch der Koalitionsfraktionen. Bis zur Abstimmung konnte sich aber Kusch durchsetzen, der jeder Verbesserung von Rechten für schwule und lesbische Partnerschaften ablehnend gegenüber steht und bereits an der Blockade des Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetzes im Bundesrat beteiligt war.
Sachliche Gründe für eine weitere Diskriminierung gibt es nicht. Hamburg steht es frei, wie es Berlin bereits im vorigen Jahr unternommen hat, sein Landesrecht unabhängig von jeglichen Schritten des Bundes von Benachteiligungen zu befreien.
Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion (PM Müller 13/12/2002)