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Offenbarungseid der Schulbehörde
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(PM Goetsch040902)
Offenbarungseid der Schulbehörde zum Unterrichtsausfall:
Die Vertretungsreserven reichen nicht - nun sollen die LehrerInnen offenbar Mehrarbeit leisten
Der Senat plant offenbar die Einführung eines neuen Arbeitszeitmodells, nach dem LehrerInnen durch Mehrarbeit den Unterrichtsausfall abdecken sollen. Dies geht aus der aktuellen Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der bildungspolitischen Sprecherin der GAL-Fraktion, Christa Goetsch, hervor. Den Zeitpunkt der Umsetzung lässt die Behörde allerdings offen.
Bereits im Februar diesen Jahres hatte die Schulbehörde auf Anfrage der GAL die Zahl der LehrerInnenstellen für Unterrichtsvertretung als "nicht ausreichend" eingeschätzt und eine Aufstockung in Aussicht gestellt (Drucksache 17/361). Zudem sollte die Richtlinie für den Vertretungsunterricht reformiert werden. Davon ist jetzt keine Rede mehr. Zu Beginn des Schuljahres schlugen die Schulleiter Alarm: Noch in diesem Jahr erwarten sie einen Anstieg des Unterrichtsausfalls.
Wie dramatisch die Entwicklung ist, wird besonders in Antwort 6 deutlich: die Vertretungsmittel reichen lediglich für die "langfristigen Erkrankungen, die zum Schuljahresbeginn bekannt sind" (wie zum Beipsiel Schwangerschaften) - d.h. LehrerInnen, die nach dem 1. August erkrankt sind oder noch erkranken, können nicht ersetzt werden.
"Es wundert mich nicht, dass die Schulbehörde mit den massiven Kürzungen der Lehrerstellen noch mehr Unterrichtsausfall produziert. Dabei hat die Behörde das Problem längst erkannt," konstatiert Christa Goetsch. "Allerdings ist die Behörde offenbar nicht in der Lage, etwas dagegen zu tun. Für mich ein weiterer Beleg dafür, dass die angebliche Prioritätensetzung für Bildung ein Lippenbekenntnis des Senates ist."
Die GAL hat daher einen Antrag, zur Verlässlichkeit des Unterrichts und zur Reduzierung großer Klassen in die Bürgerschaft eingebracht, der in zwei Wochen debattiert wird. Dann hat Senator Lange eine letzte Chance seine Handlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen.
Tina Fritsche Pressesprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion ------------------------------------------------------------------- BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drs. 17/17. Wahlperiode
Antrag der Abg. Christa Goetsch, Dr. Dorothee Freudenberg, Dr. Willfried Maier, Christian Maaß und Krista Sager (GAL) und Fraktion
Betr.: Prioritäten für die Bildungspolitik und Prioritäten in der Bildungspolitik
Der finanzielle Druck auf den Schulbereich durch globale Kürzungen von 25,6 Mio Euro (2003/2004), der Abbau von mehr als 430 Lehrerstellen (2003/2004) und die schnelle Umsetzung der Projekte "Dritte Sportstunde" und „Abitur nach 12 Jahren“ schaffen neue Probleme an den Schulen. Der Beginn des Schuljahres 2002/2003 ist gekennzeichnet durch die Streichung von Förderunterricht, den Anstieg der Klassenfrequenzen, die Behinderung des Schulentwicklungsprozesses sowie durch eine drohende Zunahme des Unterrichtsausfalls.
Diese Entwicklung wird zur Verschlechterung der Qualität von Schule und Unterricht führen. Zudem steht die Verlässlichkeit von Schule zur Disposition. Diese Entwicklungen müssen gestoppt werden, indem – auch in Zeiten einer schwierigen Haushaltslage – erstens eine tatsächliche Priorität für Bildung und Schule gesetzt wird und zweitens innerhalb der Bildungspolitik der Entwicklung der Qualität von Unterricht und Schule im Sinne von PISA Vorrang vor einzelnen nicht ausgereiften Schulprojekten eingeräumt wird.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,
Sorge zu tragen, dass die Unterrichtsvertretung in den Schulen so organisiert und von der Behörde so unterstützt wird, dass verlässlicher Unterricht garantiert wird;Sorge zu tragen, dass die tatsächlichen Klassen- und Kursfrequenzen an den Hamburger Schulen an die bisherigen Richtlinien für Klassengrößen (Orientierungsfrequenzen) angeglichen werden;Sorge zu tragen, dass der Umfang der Teilungs- und Förderstunden auf dem Niveau des Schuljahres 2001/2002 erhalten bleibt;Sorge zu tragen, dass sich der in den Hamburger Schulen begonnene Prozess der Schulentwicklung ungehindert entfalten kann;
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