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Personalpolitik mit Mobbingcharakter
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Die GAL hakt nach Personalpolitik mit Mobbingcharakter
Die erneut die Schlagzeilen beschäftigende Personalpolitik von Innensenator Ronald Schill kommentiert der innenpolitische Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion Manfred Mahr:
"Herr Schill hat ein merkwürdiges Verständnis vom Primat der Politik. Er bleibt seinen von Beginn an rüden Umgangsformen treu, nach dem Motto: Bist du nicht mein Freund, bist du mein Feind! Es ist unwürdig mit welcher Stillosigkeit die Innenbehörde politisch geführt wird. Offensichtlich haben bei Herrn Schill nur stromlinienförmige Mitarbeiter eine Zukunft, Widerspruch wird nicht geduldet. Das ist nicht nur ein menschliches Problem, sondern gefährdet auch das Vertrauen in eine rechtsstaatlich handelnde Verwaltung. Die jüngsten Berichterstattungen über die bevorstehende Ablösung der Pressesprechers der Innenbehörde und des Leiters der Rechtsabteilung beschreiben eine Personalpolitik, die Mobbingcharakter hat."
Daran anknüpfend hat Manfred Mahr eine Kleine Anfrage an den Senat eingereicht.
Schriftliche Kleine Anfrage des Abg. Manfred Mahr (GAL)
Betr.: Personalpolitik von Innensenator Ronald Schill
Bereits im Frühjahr 2002 machte die Personalpolitik von Innensenator Schill Schlagzeilen. Der Entlassung des ehemalige Polizeipräsidenten Dr. Woydt erfolgte, weil
er nach Bekunden des neuen Innensenators auf seiner "Abschussliste" stand, der Leiter des PK 11, Seeland, wurde zur Landespolizeischule abkommandiert, Landeskriminaldirektor Müller sah das Vertrauensverhältnis gestört und bat um eine andere Verwendung und landete schließlich in der Polizeidirektion West - ein bundesweit einmaliger Vorgang! Der Leiter der Bereitschaftspolizei Weisschnur verlor das Vertrauen des Senators, weil er sich für die Belange des stellvertretenden Leiters der ärztlichen Dienststelle Leiters der ärztlichen Dienststelle eingesetzt hatte. Ein weiterer Mitarbeiter des höheren Dienstes soll umgesetzt worden sein, weil er sich kritisch zur Stresemannstraße geäußert haben soll. Vor wenigen Tagen erreichte die Meldung die Öffentlichkeit, dass der Sprecher der Innenbehörde Kapp aus der Zeitung erfahren musste, dass sein Chef mit ihm unzufrieden sei und durch den derzeitigen Fraktionssprecher Marc März ersetzen wolle. Dieser Vorfall führte dazu, dass der Personalrat der Innenbehörde in einem offenen Brief dem Senator vorgeworfen hat, den "Frieden in der Dienststelle" nachhaltig gestört" zu haben. Und jetzt soll offensichtlich der Leiter der Rechtsabteilung Burba seinen Sessel räumen (vgl. Berichterstattung der Morgenpost und des HA vom 29.11.02).
Ich frage den Senat:
1. Welche Gründe haben dazu geführt, Herrn Kapp von seiner Funktion als Behördensprecher zu entbinden?
2. Trifft es zu, dass Herr Kapp aus der Zeitung erfahren musste, dass er abgelöst werden sollte? Wenn ja, welches Führungsverständnis liegt diesem Verhalten
der Behördenleitung zugrunde?
3. Soll dieses Verhalten künftig beispielgebend sein, wie in der Behörde Vorgesetzte mit ihren Mitarbeitern umgehen sollen? Wenn ja mit welcher Begründung, wenn nein, was rechtfertigt eine solche Vorgehensweise durch die Behördenleitung?
4. Trifft es zu, dass Herr Kapp während seiner Arbeitszeit in seinem Büro sitzt und nicht telefonieren darf? Wenn ja warum?
5. Trifft es zu, dass ein Aktenvermerk des Schill-Referenten Thomas Model existiert, mit den Worten: "Herr Kapp ist nur anwesend" (...)Er scheint bei vielen,
auch leitenden Mitarbeitern, zu einer Art Märtyrer zu reifen. Nach meiner Auffassung tickt hier eine Bombe für die Behörde."
6. Trifft es zu, dass Herr Model in dem Vermerk empfiehlt, Schill solle die Stelle ruhig ausschreiben: "Die Behörde kann die Besetzung der Stelle mit Herrn März mit Überzeugung rechtfertigen, da sie das Ergebnis einer Ausschreibung ist."? Wenn ja, teilt der Senat meine Auffassung, dass eine Ausschreibung dann nur Alibicharakter hätte, wenn das Ergebnis schon vorher feststeht?
7. Welche Gründe haben dazu geführt, das Herr Schill den Leiter der Rechtsabteilung "loswerden will"? Trifft es zu, dass Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit den "Bambule"-Demonstrationen dabei eine entscheidende Rolle gespielt haben?
8. Teilt der Senat meine Auffassung, dass ein Leiter der Rechtsabteilung seine rechtlichen Einschätzungen nach besten Wissen und Gewissen abgeben muss und nicht nach den gewünschten Vorgaben eines Senators? Wenn nein, warum nicht?
Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion (PM Mahr 29/11/2002)
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