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Polizeieinsätze bei der Hanfparade 2002
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Die GAL hakt nach: Polizeieinsätze bei der Hanfparade 2002
Im Zusammenhang mit der diesjährigen Hanfparade wenden sich der innenpolitische Sprecher der GAL-Fraktion, Manfred Mahr, und die drogenpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, Dr. Dorothee Freudenberg mit einer Schriftlichen Kleinen Anfrage an den Senat., um sowohl die Verhältnismäßigkeit des polizeilichen Vorgehens als auch mögliche behördliche Willkür und die fehlende Erreichbarkeit der Gerichte näher zu beleuchten.
Seit mehreren Jahren findet in Hamburg, Berlin und weiteren europäischen Städten alljährlich eine Hanfparade statt. In Kombination mit einem Demonstrationszug zur Legalisierung des Cannabis gibt es unter anderem Vorträge, Seminare und Flohmärkte mit Hanfprodukten. An der Hanfparade haben in Hamburg in den letzten Jahren teilweise mehrere tausend Menschen teilgenommen. Dabei ist es durch die Polizei immer wieder zu vereinzelten Festnahmen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Konsum und Besitz von Cannabis gekommen.
Vor der diesjährigen Hanfparade hatte ein Polizeisprecher über die Presse verlauten lassen, "dass bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz konsequent eingeschritten wird". Dieses konsequente Einschreiten erfolgte dann am letzten Wochenende durch eine martialisch auftretende und unverhältnismäßig hart vorgehende Polizei. Einzelne Menschen wurden aus der Menge herausgeholt, teilweise an Händen und Füßen meterweise über den Asphalt geschleift. Anwesenden Passanten wurde verboten zu filmen.
Im Vorlauf der Hanfparade wurde dem Veranstalter zunächst erlaubt, die sonntägliche 'Hanflounge' am 15. September im Bereich der Altonaer Terrassen stattfinden zu lassen. Diese Erlaubnis wurde erstmals am Mittwoch, 11. September widerrufen, die Anrufung des Verwaltungsgerichts durch den Veranstalter führte jedoch zu einer Aufhebung dieses Beschlusses. Am Freitag, dem 13.September erhielt der Veranstalter um 20:58 erhielt vom Bezirksamt erneut eine Absage, eine so genannte 'sofortige Vollziehung des Widerrufs'. Die Bemühungen des Veranstalters um eine erneute gerichtliche Aufhebung scheiterten an der Nichterreichbarkeit des Gerichtes.
Die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Dr. Dorothee Freudenberg und Manfred Mahr, im Wortlaut:
1. Wie viele Polizeibeamte welcher Dienststellen waren an dem Einsatz am Samstag, den 14.09.2002 beteiligt und welche Stelle war für die Einsatzleitung zuständig?
2. Aufgrund welcher Vergehen wurde und wird gegen wie viele Personen im einzelnen im Zusammenhang mit der diesjährigen Hanfparade ermittelt?
3. Hält es der Senat angesichts der zu erwartenden Einstellung der Verfahren (gemäß der staatsanwaltlichen Rundverfügung wegen nicht vorhandenem öffentlichen Interesse an Strafverfolgung bei (Kleinstmengen-)Besitz an Cannabis bzw. Besitz zum Eigenkonsum) für angemessen, derart "konsequent" gegen mögliche HaschischkonsumentInnen einzuschreiten, dabei einzelne Leute an Händen und Füssen meterweise über den Asphalt zu schleifen und einen derartigen Aufwand mit mehreren Zivilfahndern und langwierigen Durchsuchungen und erkennungsdienstliche Behandlung vorzunehmen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
4. Wie kann bei den Teilnehmern einer politischen Demonstration u.a. für die Legalisierung des Cannabisbesitzes - der Konsum ist ohnehin legal - die mit derartigen unverhältnismäßigen Maßnahmen der Polizei konfrontiert werden, von Seiten der Polizei erwartet werden, dass bei diesen eine "Akzeptanz für polizeiliche Maßnahmen" wächst?
5. Mit welcher Begründung haben Polizeibeamte das Fotografieren und Filmen von polizeilichen Maßnahmen wie Personenkontrollen und Durchsuchungen von mitgeführten Sachen untersagt und auf welcher Rechtsgrundlage stützte sich diese Anordnung?
6. Warum erlaubte das Bezirksamt Altona die Veranstaltung `Hanflounge` zunächst am 04.09.2002 und auf Grund welcher neuer Erkenntnisse oder Sachverhalte widerrief die Behörde die Zusage am 11.09.2002 und erneut am 13.09.2002?
7. In welcher Weise haben welche Behörden oder Dienststellen auf die Entscheidungsfindung des Bezirksamtes Altona zwischen dem 04.09.2002 und dem 13.09.2002 Einfluss genommen?
8. Dem Veranstalter wurde am späten Freitagabend eine Absage für die Sonntagsveranstaltung mit dem Hinweis erteilt, gegen die Anordnung sei beim Verwaltungsgericht Hamburg Widerspruch möglich, obwohl dort bis zum eigentlichen Veranstaltungstermin am Sonntag Mittag niemand erreichbar und damit faktisch eine "aufschiebende Wirkung" tatsächlich nicht zu erzielen war. Warum war beim Verwaltungsgericht Hamburg am Freitagabend niemand erreichbar?
9. Wie sind generell die Hamburgischen Gerichte außerhalb der normalen Bürozeiten, v. a. am Wochenende, für Privatpersonen bzw. Veranstalter oder deren Rechtsbeistand erreichbar und in welcher Form wird dies bekannt gegeben?
Tina Fritsche Pressesprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion (PM Freudenberg + Mahr 180902)
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