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ISSN 1610-0611
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Propaganda-Projekt Geschlossenes Heim

Der Nutzen: gleich Null. Die Kosten: immens. Die Planung: ungenügend.
Propaganda-Projekt Geschlossenes Heim


Aus Anlass der für Mitte Dezember angekündigte Eröffnung des geschlossenen Heims für Kinder und Jugendliche in der Hamburger Feuerbergstraße hat die GAL-.Bürgerschaftsfraktion heute ihre Kritik an dem, “Lieblingsprojekt des Senats” (so die Kinder- und Jugendpolitische Sprecherin der Fraktion, Sabine Steffen) erneuert und den Senat aufgefordert, von dem Projekt abzurücken.

Die GAL-.Fraktion hat ein alternatives Konzept zur Unterbringung von straffälligen und gefährdeten Jugendlichen und von auffälligen, strafunmündigen Kindern vorgelegt.

Das Geschlossene Heim ist ein Auslaufmodell:

In der Bundesrepublik gibt es derzeit acht Einrichtungen, die neben einem offenen einen (teil)geschlossenen Bereich mit insgesamt ca. 129
Plätzen vorhalten.

Drei weitere Einrichtungen bieten 30 Plätze zur Vermeidung von
U-Haft im Rahmen der Jugendhilfe an.
Den Einrichtungen (sieben in Bayern und Baden-Württemberg, die übrigen in Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Meckl.- Vorpommern)

sind gemein: die hohen Kosten, die vielen Ausbrüche (“Entweichungen”), die juristischen Schwierigkeiten bei der Einweisung und der fragwürdige pädagogische Nutzen.

Deshalb stellt das Jugendheim Schönbühl in Württemberg-Hohenzollern zum 31.12.2002 den Betrieb ein.
Die ständig zurückgehenden Belegung des Jugendheimes und die daraus resultierenden massiven Fehlbeträge (so der Landeswohlfahrtsverband) ließen keine andere Konsequenz zu. Zwischen 1997 und 2001 hatte sich ein Defizit von insgesamt 4,9 Millionen Euro angesammelt.

Maßgebend für die immer geringere Belegung des Jugendheims Schönbühl war insbesondere der Ausbau der ambulanten Jugendhilfe in den letzten Jahren mit dezentralen Strukturen und wohnortnaher Betreuung der jungen Menschen.

Auch das Heim Rummelsberg (Bayern), das von der Diakonie betrieben wird, soll wegen mangelnder Auslastung geschlossen werden.

die Kosten: Ein Platz in dem Geschlossenen Heim in der Feuerbergstraße kostet, ob belegt oder frei, rund 240 Euro am Tag. Finanziert wird das Projekt durch eine Umschichtung im Etat für Hilfen zur Erziehung – auf Kosten der präventiven Kinder- und Jugendarbeit.
Trotz hoher Mauern sind die geschlossene Einrichtungen nicht besonders sicher. Nach einer Studie des Deutschen Jugendinstituts kommt es statistisch gesehen innerhalb eines Jahres bei 741 einsitzenden Jugendlichen zu ca. 1000 “Entweichungen”.
Dass die Zahl der in Hamburg geplanten geschlossenen Heimplätze innerhalb eines Jahres von 200 (Amtsrichter Ronald Schill im Bürgerschaftswahlkampf 2001) zunächst auf 90 (Beschluss der Regierungsfraktionen im Juli 2002), dann auf 25 für Jugendliche und 10 für Kinder (Sozialsenatorin Schnieber-Jastram im September 2002) und schließlich auf acht bis zwölf Plätze herunter korrigiert wurde, macht deutlich, dass es keinen wirklichen Bedarf für die Plätze gibt.

Außerdem ist dem Senat im Laufe der Zeit offenbar auch klar geworden, dass die eigenen kruden Ansagen über die für das Heim vorgesehenen Jugendlichen, über Sinn und Zweck und über die Ausstattung des Heims erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten bei der Einweisung begegnen werden, die die Fachwelt und die GAL-Fraktion daran zweifeln lassen, dass die Plätze überhaupt je belegt werden:

Für die Unterbringung der Kindern bis 14 Jahre gilt: Die Einweisung verfügt der/die Familienrichter/in nach zivilrechtlichen Vorschriften. Die Unterbringung im geschlossenen Heim darf nur “zum Wohle des Kindes” erfolgen. Im Zentrum der Entscheidung steht dabei die Frage der Selbstgefährdung, zum Beispiel bei strafunmündigen Kindern und Jugendlichen, die als “in ihrer Entwicklung gefährdet” eingestuft werden, weil sie mehrfach wegen weniger schwerer Delikte aufgefallen sind. Wie die ZivilrichterInnen im Einzelfall entscheiden werden, ist längst nicht klar.
Die geschlossene Unterbringung kann an sich nicht ohne Zustimmung der Eltern oder nur - nach richterlicher Entziehung des elterlichen Sorgerechts – durch den dann bestellten Vormund angeordnet werden. Das versucht die Sozialsenatorin zwar jetzt zu umgehen: Ein sogenanntes Familien-Interventions-Team (kurz FIT), angegliedert beim neu geschaffenen achten überbezirklichen Jugendamt, soll ggf. die Anträge auf Entzug des Sorgerechts stellen und die Vormundschaft dann selbst übernehmen können.

Juristisch ist das höchst fragwürdig, denn über die Bestellung eines privaten Vormunds entscheidet im Zweifel das Familiengericht und nicht irgendein Team. Ob die RichterInnen hier mitspielen, ist zumindest zweifelhaft.

Kinder- und Jugendexpertin Steffen: “Das geschlossene Heim ist ein einziges Propaganda-Projekt für Herrn Schill. Dass es dem Senat nicht um die Kinder geht, zeigt schon das Verfahren: Medienwirksam (Presseerklärung vom 10.12.2002) wird jetzt erstmal der Trompetenbaum gefällt – Fluchtmöglichkeit für die Kids in der Feuerbergstraße. Schon bevor hier irgendein Kind untergebracht ist, ist eines klar: Die aus der Feuerbergstraße sind gefährlich. Eine in der Tat gefährliche Stigmatisierung, die schnell zur sich selbst erfüllenden Prophezeihung werden kann: Wer hier hin kommt, wird jedenfalls später mal gefährlich.

Bei der Abschaffung der geschlossenen Heime war Hamburg fortschrittlich. Dass die Sozialsenatorin sich jetzt vor Schills Karren spannen lässt, ist ein Armutszeugnis für die Hamburger Kinder- und Jugendpolitik. Den Schaden haben die Schwächsten, nämlich die Kinder und Jugendlichen, die hier künftig aussortiert, weggesperrt und isoliert werden. Das ist ein pädagogischer Rückschritt in die 60er Jahre, den wir alle mit höherer Kriminalität werden bezahlen müssen.”

2. Halt geben, Verbindlichkeit schaffen:

Die GAL-Fraktion plädiert für eine Verbesserung der Betreuungsangebote für Jugendliche in Jugendwohnungen und Wohngruppen.

Bisher wurden viele Jugendlichen in Jugendwohnungen und Wohngruppen untergebracht. Wir sind der Auffassung, eine Standardverbesserung dieser Angebote, bei denen eine intensive und ständige Betreuung auch schwieriger Jugendlicher verbindlich gewährleistet werden kann, ist weit aus sinnvoller als das konzeptlose Betreiben einer Einrichtung, deren Hauptanliegen zu sein scheint, eine Flucht zu verhindern.

Die GAL-Abgeordnete Steffen: “Die Idee “Menschen statt Mauern” ist noch immer richtig, um orientierungslosen Jugendlichen Normen und Werte zu vermitteln; das funktioniert aber nur, wenn die Menschen dann auch tatsächlich zur Verfügung stehen.

Flexibel einsetzbares Fachpersonal, das in Krisensituationen schnell reagieren kann und rund um die Uhr auch für eine längere Zeit zur Verfügung steht, wird für die Jugendlichen mehr bewirken, als ein gesichertes Gebäude, dessen Betreiber Versuch und Irrtum zur pädagogischen Methode erheben.”

Ein gutes Beispiel für den Umgang mit auffälligen Jugendlichen ist die ambulante intensive Begleitung, die als Modellprojekt (der Bundesregierung in Dortmund, Magdeburg, Leipzig und Nürnberg) der Jugendhilfe u.a. am Rauhen Haus läuft, und Jugendliche in einem auf drei Monate zeitlich begrenztem Rahmen begleitet.

Während dieser kurzzeitigen intensiven Arbeit steht neben der Lösung existenzieller Probleme der Aufbau eines unterstützenden Netzwerkes im Mittelpunkt. Das AIB wurde Anfang 2002 von allen Projektstandorten der Jugendhilfe als Angebot übernommen.

Die Idee kommt aus den Niederlanden. In den fünf Kommunen, in denen das Projekt gelaufen ist, haben ca. 450 Jugendliche daran teilgenommen. Ca. 70% haben AIB erfolgreich beendet. 85% davon haben keine weiteren Hilfen des Jugendamtes in Anspruch nehmen müssen.

Ein gutes Beispiel für den Umgang mit strafunmündigen, auffälligen Kindern bietet das Modellprojekt “Pilot”, das drei Jahre lang in Hamburg- Langenhorn erprobt wurde und vom Bundesjustizministerium ausgezeichnet wurde. Das Konzept setzt im “kritischsten” Moment an, in dem die Umwelt (Eltern, Schule, soziale Dienste) sich überfordert von dem Kind abgewandt hat und versucht den Kontakt zu diesen Einzelnen oder Institutionen wieder herzustellen. Das zeigt: Es gibt noch andere Möglichkeiten als geschlossene Heime.


In zwei Anträgen an die Bürgerschaft hat die GAL-Fraktion ihre Vorschläge bereits für den Haushalt 2002 und für den Haushalt 2003 präzisiert:



Antrag

der Abg. Sabine Steffen, Christa Goetsch, Dr. Dorothee Freudenberg, Manfred Mahr, Christian Maaß (GAL) und Fraktion


Betr.: Haushalt 2003, Einzelplan 4, Standard für Jugendwohnungen nach § 34 KJHG


Verbesserung der Betreuung in Wohngruppen und Jugendwohnungen statt geschlossener Unterbringung

In Wohngruppen werden Jugendliche ab 14 Jahren in der Regel in einer Gruppengröße von 8 Jugendlichen mit einem Betreuungsschlüssel von 1 Betreuer : 2,15 Jugendlichen untergebracht. Ab dem 16. Lebensjahr erfolgt eine “bedarfsangepasste” Betreuung bei einer Gruppengröße von 4-5 Jugendlichen. Die Versorgung beinhaltet auch betreuungsfreie Zeiten, was auch die Nachtstunden mit einschließen kann. Der Betreuungsschlüssel liegt bei einem Betreuer : 2,15 Jugendlichen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert folgende Standards in den Jugendwohnungen nach § 34 KJHG/SGB VIII einzurichten:

· um Regeleinrichtungen vorzuhalten, die z.B. Familiengerichten ermöglichen, intensiv zu betreuende Jugendliche auch in offenen Wohngruppen unterzubringen, wird für

2/3 aller Jugendwohnungen (z.B. in Krisensituationen) flexibel einsetzbares Fachpersonal zur Verfügung gestellt, dass ggf. in Doppeldiensten eine ständige Betreuung gewährleisten kann,

· um eventuell auftretende Krisensituationen bei Jugendlichen in Jugendwohnungen zu überwinden, werden neben dem flexibel eingesetzten Fachpersonal Voraussetzungen geschaffen, um lösungsorientiert direkt mit dem jugendpsychiatrischen Dienst und den zuständigen Schulen zusammenzuarbeiten. Im Zuge der durch die “Jesteburger Beschlüsse” anstehenden Neustrukturierungen der Dezernate in den Bezirken, wird der jugendpsychiatrische Dienst dem Jugend- und Sozialdezernat zugeordnet und das bereits im Bezirk Nord erfolgreich praktizierte Modellprojekt der Angliederung des jugendpsychiatrischen Dienstes an die Erziehungsberatungsstellen auch in den anderen Bezirken umgesetzt,



· der Senat wird ersucht, bis zum 31.07.2003 der Bürgerschaft über die Fallzahl- und Ausgabenentwicklungen sowie die Hilfeanlässe und –umfänge der Hilfen zur Erziehung nach §§ 34 KJHG/SGB VIII des ersten halben Jahres 2003 zu berichten und die Mittel für das flexibel einsetzbare Fachpersonal in Jugendwohnungen aus dem Titel 4460.671.86 “Betriebsausgaben für Hilfen zur Erziehung” zur Verfügung zu stellen.





Antrag

der Abg. Christa Goetsch, Manfred Mahr, Dr. Dorothee Freudenberg, Antje Möller und Christian Maaß (GAL) und Fraktion


Betr.: Halt geben, Verbindlichkeit schaffen!


Intensive Betreuung von straffälligen und gefährdeten Jugendlichen
(§§ 71/72 JGG und §§ 27/34 SGB VIII/KJHG)


Die Enquetekommission “Jugendkriminalität” (16/4000) hat festgestellt, dass die intensive Betreuung von Jugendlichen die zur
Untersuchungshaftvermeidung und zur Vermeidung von Straftaten in einer Jugendwohnung untergebracht sind, ein fachlich richtiger Ansatz ist. Die Umsetzung des Konzepts muss jedoch weiterentwickelt werden.

Mit dem Antritt der neuen Regierung wurde sehr schnell deutlich, dass eine geschlossene Unterbringung für Jugendliche eingerichtet wird. Dazu sollen 200

geschlossene Heimplätze geschaffen werden, was eine unverhältnismäßig hohe Zahl darstellt. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit acht Einrichtungen, die neben einem offenen, einen (teil)geschlossenen Bereich mit insgesamt 129 Plätzen haben. Die Einweisung in ein geschlossenes Heim erfolgt in anderen Bundesländern über § 1631 BGB (Inhalt des Personensorgerechts; Einschränkung von Erziehungsmaßnahmen). Es gibt drei weitere Einrichtungen, die über 30 Plätze zur Vermeidung von Untersuchungshaft (§§ 71/72 JGG) verfügen (Enquetebericht, S. 209). Für die Einweisung in ein geschlossenes Heim wird für jeden einzelnen Tag grundsätzlich ein Beschluss des Vormundschaftsgerichts benötigt.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Die intensive Betreuung von straffälligen und gefährdeten Jugendlichen nach §§ 71/72 JGG und §§ 27/34 SGB VIII/KJHG muss nach verbindlichen Regeln erfolgen.

Es muss gewährleistet sein, dass eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung mit pädagogisch qualifizierten Personal im Verhältnis 1:1 zu dieser Verbindlichkeit führt, das Personal die qualitativen Voraussetzungen hat, die eine solche Betreuungsform erfordert (z.B. Berufserfahrung), in Grenzsituationen die Voraussetzungen bestehen, dass anderes qualifiziertes Fachpersonal (z.B. Psychiater, Psychologen) hinzugezogen werden kann, eine schulische und berufliche Qualifizierung mit entsprechendem Fachpersonal durchgeführt wird.



Es ist zu prüfen, ob ggf. Jugendliche, die sich nach §§ 71 oder 72 Jugendgerichtsgesetz (JGG) in einer intensiven Betreuung befinden, von solchen zu trennen sind, die sich nach Hilfen zur Erziehung (HzE) in einer intensiv betreuten Jugendwohnung aufhalten.


Der Senat wird aufgefordert die entsprechenden strukturellen Veränderungen vorzunehmen, damit diese Form der Unterbringung
weiterentwickelt und fachlich adäquat umgesetzt wird.


Beide Anträge wurden mit den Stimmen von CDU, Schill-Partei und FDP von der Hamburgischen Bürgerschaft abgelehnt.


Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion
(PM Steffen/Mahr/16/12/2002)


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