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Senat geht über Abgeordnetenrechte hinweg
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Senat geht über Abgeordnetenrechte hinweg GAL-Abgeordneter reicht Verfassungsklage ein
Manfred Mahr, GAL-Abgeordneter und innenpolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion, hat heute über die Rechtsanwältin und ehemalige Abgeordnete der Hamburger Bürgerschaft, Frau Dr. Bettina Kähler, Beschwerde beim Hamburger Verfassungsgericht eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Weigerung des Senats, auf zwei Schriftliche Kleine Anfragen des Abgeordneten Mahr angemessen zu antworten. Thema der Kleinen Anfragen (Drucksachen 17/ 1296 vom 30.08.2002 und Drucksache 17/1388 vom 17.09.2002) war die öffentliche und vom Senat nicht dementierte Berichterstattung über eine Bewaffnung des Hamburger Innensenators und der Vorwurf, er habe hierfür keinen Waffenschein beantragt. Dies würde einen Verstoß gegen das Waffengesetz und damit eine Straftat darstellen.
Manfred Mahr: "Die der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegenden Antworten des Senats auf meine Kleinen Anfragen reihen sich nahtlos in eine Fülle von nichtssagenden Antworten des Senats auf viele andere Anfragen von Abgeordneten ein. Nur jetzt hat der Senat den Bogen eindeutig überspannt. Die Weigerung des Senats zu konkreten Strafvorwürfen gegen den amtierenden Innensenator Stellung zu nehmen, stellt einen gravierenden Pflichtverstoß dar und lässt die parlamentarische Kontrolle durch die Abgeordneten letztlich leer laufen. Ich gehe davon aus, dass das Verfassungsgericht unserer Klage stattgeben wird und damit die Rechte der Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft stärken wird."
Die Klage hat gute Aussichten, so Rechtsanwältin Bettina Kähler: "Das Hamburgische Verfassungsgericht hat in einem ähnlichen Fall im Jahr 1977 schon einmal beschieden, dass nicht alles, was die Überschrift 'Antwort' trägt, auch eine ist und dem Senat aufgetragen, sich inhaltlich tatsächlich mit den Fragen der Abgeordneten auseinanderzusetzen. Diesem Gebot hat der Senat sich hier deutlich entzogen."
Lexi von Hoffmann GAL-Fraktion (PM Mahr 14/10/02)
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