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Stadtpflege statt Ordnungspolitik
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Agressives Reinemachen ? GAL fordert: Stadtpflege statt Ordnungspolitik
Die GAL-Bürgerschaftsfraktion kritisiert das Konzept des Rechtssenats für mehr Sauberkeit in der Stadt.
“Das Sauberkeitskonzept ist widersprüchlich,” meint Christian Maaß, umweltpolitischer Sprecher der GAL-Fraktion. “Im soeben beschlossenen Haushalt 2003 spart der Senat im Vergleich zum rot-grünen Haushalt 2001 über 2,5 Millionen Euro bei der Reinigung von Straßen und Parks.
Die Behauptung des Senats, dass die Bezirke 3 Millionen EUR mehr für die Sauberkeit bekommen, ist vor diesem Hintergrund abenteuerlich.”
Maaß bezweifelt, dass das Konzept wirklich zu mehr Sauberkeit in der Stadt beitragen wird: “Die Stadt wird nicht sauberer dadurch, dass der Senat bei der Reinigung massiv einspart und dafür ein paar Uniformen einkauft.”
GAL-Politiker Maaß weiter: “Das Ziel einer möglichst sauberen Stadt ist richtig und war bereits unter Rot-Grün ein Schwerpunkt, der zum Beispiel durch die Waste-Watcher, die Wochenendreinigung von Parks und die Aktion ‚Hamburg räumt auf’ umgesetzt wurde.”
Ebenso legitim sei die Durchsetzung des Verbots, Abfall in Parks oder auf der Straße wegzuwerfen.
Mit einer großen Anfrage an den Senat will die GAL-Fraktion jetzt Genaueres wissen.
Große Anfrage
der Abgeordneten Manfred Mahr, Antje Möller, Christian Maaß, Sabine Steffen und Christa Goetsch (GAL)
Betr.: Einrichtung eines städtischen Ordnungsdienstes (S-O-S)
Der Senat hat am 17.12.2002 die Einführung eines städtischen Ordnungsdienstes zum 01.01.2003 beschlossen.
Wir fragen den Senat:
1. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, dass Sauberkeit primär ein Sicherheitsproblem ist?
2. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über den Zusammenhang der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Daten und der
Verwahrlosung öffentlicher Flächen in Hamburg vor?
3. In welches Gesamtkonzept zur “Verbesserung der Sauberkeitssituation” wird der Ordnungsdienst eingebunden?
4. Plant der Senat Projekte im Bereich der Stadtpflege (z.B. das Waste-Watcher-Projekt oder die Schanzenkieker) einzustellen? Wenn ja, mit welcher Begründung? Bitte einzeln nach Behördenzuständigkeiten auflisten.
5. Trifft es zu, dass der Senat der Ansicht ist, das “störenden Verhaltensweisen” durch Polizeimaßnahmen begegnet werden soll?
Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
6. Wie und auf welcher Rechtsgrundlage werden “störende Verhaltensweisen” begründet?
7. Was versteht der Senat unter der Bezeichnung “aggressives Betteln” bzw. “stilles Betteln” und vor welchem rechtlichen Hintergrund begründet der Senat seine Ansicht?
8. In welchem Zusammenhang steht die Einführung eines Ordnungsdienstes mit dem Konzept “Wachsende Stadt”?
9. Wie sind die Zuständigkeiten der Bezirke bei der Einrichtung des Ordnungsdienstes, bleiben die Kompetenzen der Bezirke erhalten?
10. Welche Zuständigkeiten innerhalb der Behörden müssen aufgrund der Einrichtung des Ordnungsdienstes neu geregelt werden (z.B. im SOG, Hamburger Wegegesetz, Abfallentsorgung, Gartenwesen, Straßenverkehrsordnung)? Bitte einzeln auflisten.
11. Werden durch die Übertragung von Zuständigkeiten auf den Ordnungsdienst doppelte Zuständigkeiten geschaffen? Wenn ja, wie wird die Koordination zwischen den betroffenen Behörden gewährleistet?
12. Welche Eingriffsmöglichkeiten werden die bisher zuständigen Behörden in den Bereichen haben, in denen sie Zuständigkeiten an den städtischen Ordnungsdienst abgeben?
13. Wird der städtische Ordnungsdienst auch auf Anfrage anderer Behörden tätig werden? Wenn ja, wie ist die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und dem Ordnungsdienst geregelt?
14. Plant der Senat den Ordnungsdienst in bestimmten Schwerpunktgebieten oder Brennpunkten verstärkt einzusetzen? Wenn ja, in welchen? Nach welchen Kriterien werden solche Schwerpunktgebiete bzw. Brennpunkte ausgewählt?
15. Welches Aufgabenfeld hat der Ordnungsdienst?
16. Zu welchem Zeitpunkt soll der Ordnungsdienst seine Tätigkeit aufnehmen?
17. Mit wie viel und welchem Personal mit welcher Besoldungsstufe wird der Ordnungsdienst ausgestattet sein und handelt es sich um befristete oder unbefristete Arbeitsverträge? Bitte getrennt nach Personal, Besoldungsstufen und Arbeitsverträgen auflisten.
18. Welche Einstellungsvoraussetzungen müssen vorliegen, um beim städtischen Ordnungsdienst tätig zu sein?
19. Welche Ausbildung erhalten die Mitarbeiter/innen des Ordnungsdienstes und welche Inhalte werden in der Ausbildung wo vermittelt?
20. Welche Uniformen wird der Ordnungsdienst tragen und von wem werden diese hergestellt?
21. Wie und mit welchen Maßnahmen wird gegen ordnungswidriges Verhalten auf welcher Rechtsgrundlage vorgegangen?
22. Wie werden die Mitarbeiter/innen des Ordnungsdienstes ggf. in der Handhabung des Reizstoffsprühgeräts geschult und in welchen Fällen wird dieses eingesetzt?
23. Darf der Ordnungsdienst auch bei Straftaten einschreiten? Wenn ja, warum, in welchen Fällen und auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn nein, warum nicht?
24. Darf der Ordnungsdienst Personalien aufnehmen? Wenn ja, warum und auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn nein, warum nicht?
25. Darf der Ordnungsdienst Platzverweise aussprechen? Wenn ja, warum und auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn nein, warum nicht?
26. Darf der Ordnungsdienst unter welchen Umständen in den fließenden Verkehr eingreifen? Wenn ja, unter welchen Umständen und auf welcher Rechtsgrundlage? Wenn nein, warum nicht?
27. Wie hoch werden die Gesamtkosten für den Ordnungsdienst sein und wie verteilen sich die Kosten auf Personalausgaben, Sachkosten (investive Mittel und Betriebsmittel), Intendanz- und Ausbildungskosten?
28. Aus welchen Haushaltstiteln wird der Ordnungsdienst finanziert oder falls ein neuer Haushaltstitel geschaffen wird, die Ansätze welcher Titel werden zugunsten dieses neuen Titels reduziert?
29. Wie schätzt der Senat die Kostenentwicklung für den städtischen Ordnungsdienst über den Haushalt 2003 hinaus ein?
30. In welchen Punkten ist das Konzept für den Hamburger städtischen Ordnungsdienst an das so genannte in Frankfurt praktizierte “Frankfurter Modell” angelehnt und in welchen nicht?
31. Plant der Senat den Einsatz von Sozialhilfeempfänger/innen, Asylbewerber/innen und Arbeitslosen für Reinigung und Pflege der Grünanlagen?
Wenn ja, von wem wird der Einsatz koordiniert und auf welcher Rechtsgrundlage kommt es zum Einsatz?
Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion (PM Maaß 18/12/2002)
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