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Tempo 60 auf Hauptstraßen
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Tempo 60 auf Hauptstraßen Fährt der Senat die Wachsende Stadt an die Wand?
Der Senat plant, auf verschiedenen Straßen in Hamburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h anzuheben.
Die GAL-Fraktion sorgt sich um die Lebensqualität in der Stadt. Sie hat den Senat deshalb mittels einer Großen Anfrage aufgefordert, zu Befürchtungen über Einschränkungen der Lebensqualität in Hamburg Stellung zu nehmen.
Der Verkehrspolitische Sprecher der GAL-Fraktion, Jörg Lühmann: ”Tempo 60 ist eine Kampfansage des Senats an die AnwohnerInnen von Hauptverkehrsstraßen. Sie müssen künftig mehr Lärm, mehr Luftschadstoffe und ein größeres Unfallrisiko für sich und ihre Kinder in Kauf nehmen. Dabei arbeitet der Senat seinen selbstgesteckten Zielen entgegen. Mit Tempo 60 startet der Senat ein regelrechtes 'Anti- Wachsende-Stadt-Programm'.”
Große Anfrage
des Abgeordneten Jörg Lühmann (GAL) und Fraktion
Betr.: Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 60
Der Senat plant, auf verschiedenen Straßen in Hamburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h anzuheben.
Dazu fragen wir den Senat:
1. Auswahl der Straßen:
1.1. Auf welchen Straßen soll die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h heraufgesetzt werden?
1.2. Nach welchen Kriterien wurden bzw. werden die Straßen ausgewählt, auf denen jetzt Tempo 60 erlaubt werden soll?
1.2.1. Wer hat die Kriterien erarbeitet und die Prüfungen durchgeführt?
1.3. Was sind die Ergebnisse dieser Prüfungen für die einzelnen Straßen? 1.4. Auf welchen dieser Straßen galt früher schon Tempo 60?
1.4.1. Welches waren die Gründe für eine Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 50?
1.5. Wie hoch ist der Anteil der betroffenen Straßen bzw. Straßenkilometer am Gesamt- und am so genannten Vorbehaltsnetz?
1.6. Wie viele Wohnungen liegen jeweils an diesen Straßen?
1.6.1. Wie viele Einwohner leben unmittelbar an diesen Straßen?
1.7. Welche Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Alten(pflege)heime und sonstige sensible Einrichtungen liegen an diesen Straßen?
1.7.1. Wie viele Menschen halten sich in diesen Einrichtungen auf? 1.7.2. Welche dieser Straßen liegen im Einzugsgebiet von Schulen und werden somit auch als Schulwege genutzt bzw. durch Schulwege gekreuzt?
2. Verfahren / Beteiligung:
2.1. Wie ist der Verfahrensstand?
2.2. Wann soll an welchen Straßen(abschnitten) Tempo 60 als Höchstgeschwindigkeit eingeführt werden? 2.3. Welche weiteren Verfahrensschritte sind vorgesehen? 2.4. In welcher Form werden Anwohner, Schulen, Kindertagesstätten, Senioren und weitere betroffene Bürger und Einrichtungen an den Entscheidungen beteiligt?
2.5. Inwiefern werden Bezirksämter und Bezirksversammlungen in die Entscheidungen mit einbezogen? 2.6. Wann wird die Bürgerschaft mit den Plänen befasst? 2.7. Ist eine Evaluation vorgesehen?
2.7.1. Wenn ja, in welcher Form? 2.7.2. Wenn nein, warum nicht?
3. Unfälle / Geschwindigkeiten:
3.1. Was waren in den letzten zehn Jahren die Hauptursachen von Unfällen mit Schwerverletzten bzw. mit Todesopfern in Hamburg?
3.2. Welcher Zusammenhang ist zwischen der Geschwindigkeit im Straßenverkehr und Anzahl und Schwere von Unfällen allgemein auf Hamburgs Straßen zu beobachten?
3.3. Steigt das Unfallrisiko generell mit höheren Geschwindigkeiten an?
3.3.1. Wenn ja, proportional oder überproportional?
3.4. Steigt die Schwere von Unfällen, in Bezug auf Sachschäden, Art und Schwere der Verletzungen sowie das Risiko bei einem Unfall getötet zu werden mit steigender Geschwindigkeit an?
3.4.1. Wenn ja, proportional oder überproportional?
3.5. Hatte die vorgenommene Absenkung der Höchstgeschwindigkeiten auf einigen Straßen Auswirkungen auf Häufigkeit, Art und Schwere von Unfällen?
3.6. Welche Entwicklung in Bezug auf das Unfallgeschehen erwartet der Senat in Folge der Heraufsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h?
3.6.1. Welche Auswirkungen erwartet der Senat besonders für die Entwicklung des Risikos von Unfällen mit Verletzten, Schwerverletzten oder sogar Todesopfern?
3.7. Welche Geschwindigkeiten werden jetzt tatsächlich gefahren und gemessen, da 50 km/h erlaubt sind? 3.8. Welche tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten prognostiziert der Senat bei Tempo 60? 3.9. Welche Geschwindigkeit darf real unter Berücksichtigung der Toleranzen gefahren werden, bevor (sofern überhaupt gemessen wird) bei einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ein Bußgeld verhängt wird?
3.10. Werden nach Einführung von Tempo 60 auf den betroffenen Strecken verstärkt die Geschwindigkeiten gemessen und kontrolliert werden?
4. Lärm und Luftverschmutzung
4.1. Liegen dem Senat aktuelle Werte in Bezug auf Lärm und Luftschadstoffe an den betroffenen Straßen vor?
4.2. Liegen dem Senat entsprechende Messergebnisse aus den Vorjahren vor?
4.2.1. Wenn ja, sind Veränderungen zu erkennen? 4.2.2. Sind Zusammenhänge mit den jeweils geltenden Höchstgeschwindigkeiten erkennbar?
4.3. Welche Entwicklung in Bezug auf Lärm- und Luftschadstoffemissionen erwartet der Senat in Folge der Heraufsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h?
4.4. Welche Auswirkungen auf die Gesundheit der direkt betroffenen Wohnbevölkerung erwartet der Senat in Folge der Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h?
4.5. Liegen dem Senat wissenschaftliche Untersuchungen über die Entwicklungen der Lärm- und Luftschadstoffemissionen unter Berücksichtigung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor?
4.5.1. Wie lauten die wesentlichen Ergebnisse dieser Untersuchungen? 4.5.2. Wird der Senat diese Untersuchungen der Bürgerschaft zur Verfügung stellen?
4.6. Soll die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit der Stärkung des Wohnstandorts Hamburg im Sinne der "wachsenden Stadt" dienen?
4.6.1. Wenn ja, wie? 4.6.2. Wenn nein, verhält sich der Senat zu seiner eigenen Zielvorstellung kontraproduktiv?
5. Verkehrsfluss
5.1. Welches ist die Durchschnittsgeschwindigkeit von Kfz auf Hamburger Stadtstraßen und in Städten vergleichbarer Größe?
5.2. Bei welcher angeordneten Höchstgeschwindigkeit sind am häufigsten Störungen und Unfälle zu beobachten?
5.3. Bei welcher zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist städtischer Kfz-Verkehr erfahrungsgemäß am flüssigsten? 5.4. Welche Auswirkungen hat die Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit an einzelnen Straßen auf die Ampelschaltungen und die Organisation des täglichen Verkehrs?
5.5. Wie schätzt der Senat die Entwicklung der Unfallursachen “Fehler im Zusammenhang mit Vorfahrt, Vorrang” und besonders “Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr” im Zusammenhang mit der Heraufsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h ein?
5.5.1. Wie schätzt der Senat die Möglichkeiten zur Anordnung “Grüner Pfeile” unter Berücksichtigung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/ h ein?
5.5.1.1. Wenn beide Straßen mit Tempo 60 befahrbar sind? 5.5.1.2. Wenn auf der einmündenden Straße Tempo 50 gilt? 5.5.1.3. Bei Einmündungen aus Tempo 30 Zonen?
5.5.2. Ist die Einhaltung des Grünen Pfeils bei einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf einer der beiden Straßen generell noch möglich oder empfehlenswert?
5.5.3. Müssen ggf. nach Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit “Grüne Pfeile” abgebaut werden?
Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion (PM Lühmann 17/12/2002)
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