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ISSN 1610-0611
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Umsetzung Gewaltschutzgesetz/Interventionsstellen

Die GAL hakt nach:
Wie soll das Gewaltschutzgesetz in Hamburg umgesetzt werden? Wird es Interventionsstellen geben?

Im ersten Halbjahr 2002 wurden in Hamburg 521 Wegweisungen im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz ausgesprochen. Es gibt aber nach wie vor keine Interventionsstellen für die Beratung der betroffenen Opfer und Täter. Der GAL-Antrag zur Einsetzung von Interventionsstellen (Drs. 17/427) wurde auf Antrag der CDU in den Rechtsausschuß überwiesen - der Senat sollte auf der ersten Sitzung des Rechtsausschusses nach der Sommerpause ein Konzept vorlegen. Das ist bis heute nicht erfolgt; auch im Haushaltsentwurf finden sich keine Hinweise auf den weiteren Umgang mit diesem Problem. Deshalb fragt die frauenpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, Dr. Verena Lappe, jetzt den Senat:

1) Wie erklärt sich die vergleichsweise große Zahl an Wegweisungen in Hamburg?
2) Beabsichtigt der Senat Interventionsstellen einzurichten?
a) Wenn ja, wann können die Interventionsstellen die Arbeit aufnehmen, mit welchen Mitteln werden sie ausgestattet sein und wo sollen sie angesiedelt
werden?
b) Wenn nein, warum nicht und wie soll mit den Opfern und Tätern weiter verfahren werden, nachdem durch die Polizei eine Wegweisung ausgesprochen wurde?
3) In welcher Weise wurden vorsorglich Mittel im Haushaltsplanentwurf 2003 veranschlagt, um ggf. Interventionsstellen zu finanzieren?
4) Wann ist mit einem Ergebnis bei der Umwandlung der Sozialen Dienste zu rechnen und wird hierbei auch ein zumindest Interventionsstellen ähnliches Angebot Berücksichtigung finden?
Sollte der Senat sich nach wie vor nicht abschließend mit der Frage der Interventionsstellen befaßt haben, wann ist mit einer Befassung zu rechnen?



Lexi von Hoffmann
GAL-Fraktion
(PM Lappe 10/10/02)


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