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Verkehrspolitik d. Senats:Schlagworte u. Klischees
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Die GAL hakt nach: Verkehrspolitik des Senats: Schlagworte und Klischees
In verschiedenen Zeitungsinterviews dieser Woche zog sich der Bürgermeister bei Fragen zur Verkehrspolitik auf wohlbekannte Schlagworte zurück:
* der Zustand "vieler Straßen" sei in einem "fast schon verkehrsgefährdenen Zustand";
* der Senat wolle die "Grüne Welle" einführen;
* der Senat wolle "Kreuzungen ausbauen, an denen die Autofahrer seit Jahren drangsaliert" worden seien (als Beispiele werden der Sportplatzring in Stellingen und der Wandsbeker Markt genannt);
* es gebe in der Stadt "weniger Verkehrsschikanen".
Jörg Lühmann, designierter Sprecher für Verkehrspolitik der GAL- Fraktion, versucht mit einer Kleinen Anfrage an den Senat, diesen dazu zu bewegen, die wiederholten Klischees zugunsten einer inhaltlichen Auseinandersetzung aufzugeben.
Er fragt im einzelnen:
1. Wie lautet die exakte Definition für "verkehrsgefährdenden Zustand"? In welchem Zustand befinden sich im Verhältnis dazu die bemängelten Straßen? Um welche Straßen handelt es sich dabei genau und welcher Art sind dort die Schäden? Wie viele Straßen sind in Hamburg in einem "verkehrsgefährdenden Zustand"?
2. Was versteht der Senat genau unter einer "Grünen Welle", die er offenkundig einzuführen beabsichtigt? In welcher Art unterscheiden sich die geplanten Maßnahmen von abgestimmten Ampelschaltungen, die bereits seit langem von den Verkehrsleitzentralen per Computersteuerung an den Ampeln herbeigeführt werden?
3. Worin genau besteht die behauptete Drangsalierung von Autofahrerinnen und Autofahrern z.B. am Wandsbeker Markt, wo die in diesem Abschnitt sechsspurige Wandsbeker Allee (Ring 2) und die ebenfalls sechsspurig ausgebaute Wandsbeker Marktstraße (B75) aufeinander treffen? Welche Maßnahmen beabsichtigt der Senat zu ergreifen? Sind unter diesen Maßnahmen solche, die die bisherige Breite der Fuß- und Radwege einschränken werden? Soll der erst kürzlich sanierte Busbahnhof Wandsbek Markt Flächen abgeben? Stellt der Senat sicher, dass die von ihm beabsichtigten Maßnahmen nicht zu Lasten anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gehen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Erkennt der Senat an diesen Stellen auch "Drangsalierungen" gegenüber Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern sowie den Bussen des HVV? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Da Sportplatzring und Wandsbeker Markt nur als Beispiele genannt wurden: Welche weiteren Kreuzungen sollen im gesamten Hamburger Stadtgebiet "ausgebaut" werden? Betreffen auch an diesen Kreuzungen die unterstellten "Drangsalierungen" nur die Autofahrerinnen und Autofahrer oder hier auch Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie die Busse des HVV?
4. Was versteht der Senat unter "Verkehrsschikanen" (bitte möglichst genaue Definition)? Betreffen "Verkehrsschikanen" aus Sicht des Senats per Definition ausschließlich den motorisierten Individualverkehr von Autofahrerinnen und Autofahrern oder sind auch Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer gemeint? Können auch andere Verkehrsteilnehmer "Verkehrsschikanen" ausgesetzt sein? Welche "Verkehrsschikanen" hat der Senat wo beseitigt und welche Auswirkungen hatten diese Veränderungen auf den öffentlichen Personennahverkehr bzw. auf den nicht motorisierten Verkehr? Welche Kosten sind für die Umsetzung der genannten Maßnahmen entstanden?
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