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ISSN 1610-0611
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Verschärfung der Lockerungspraxis ist unangebracht

(PM Mahr 280802)
GAL-Anfrage offenbart: Verschärfung der Lockerungspraxis ist unangebracht

Weniger als 1 Prozent aller Häftlinge missbraucht Vollzugslockerungen

Der angekündigte harte Kurs von Justizsenator Kusch gegen die Lockerungspraxis im Offenen Vollzug ist völlig unangebracht. Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage des innenpolitischen Sprechers der GAL-Fraktion Manfred Mahr. Dieser hatte die aktuellen Zahlen zur Lockerungspraxis bei Ausgang und Urlaub von Hamburger Häftlingen abgefragt.

In gerade einmal 219 Fällen missbrauchten Häftlinge die ihnen gewährten Lockerungen im Bereich des offenen Vollzuges. "Bei 32.642 gewährten Lockerungen im Jahr 2001 entspricht dies 0,67 Prozent - angesichts dieser Zahlen erscheint Kusch harte Hand in ganz neuem Licht," gibt der grüne Strafvollzugsexperte Mahr zu Bedenken.

Im ersten Halbjahr 2002 gab es einen Missbrauch der Lockerungen im offenen Vollzug in 113 Fällen (=0,66 Prozent).

Im geschlossenen Vollzug betrug der Lockerungsmissbrauch im Jahr 2001 sogar nur 0,22 Prozent und im ersten Halbjahr 2002 nur 0,16 Prozent.

Manfred Mahr: "Die Zahlen stammen aus seiner eigenen Behörde. Der Justizsenator sollte angesichts der geringen Missbrauchsquote endlich einsehen, dass sein



angekündigter Weg, Lockerungen nur äußerst zurückhaltend zu gewähren, ein Irrweg ist. Die Zahlen belegen zudem, dass der rotgrüne Senat sehr verantwortungsvoll bei der Gewährung von Lockerungen vorgegangen ist. Alle anderen Verlautbarungen gehören in den Bereich der Fabel. Wenn sich der Senator nicht den Vorwurf der ideologischen Uneinsichtigkeit machen lassen will, ist jetzt ein konsequenter Kurswechsel angesagt."

Tina Fritsche
Pressesprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion


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