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ISSN 1610-0611
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Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Wir brauchen ein modernes Zuwanderungsgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat heute der Klage sechs unionsregierter Länder gegen das Zuwanderungsgesetz stattgegeben.

Das Votum Brandenburgs über das Zuwanderungsgesetz sei zu Unrecht als Ja-Stimme gewertet worden, erklärte der Zweite Senat des

Gerichts in Karlsruhe zur Begündung.


Die Entscheidung des Gerichts sei zu respektieren, erklärt die migrationspolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Antje Möller.
Sie wies darauf hin, dass das Gericht über das Verfahren beim Zustandekommen des Gesetzes und nicht in der Sache entschieden habe. Möller weiter:

“Die gesellschaftliche Zustimmung, die für das Zuwanderungsgesetz erreicht werden konnte, darf jetzt nicht verspielt werden.

Das Gesetz ist in der Sache zukunftsweisend, weil damit endlich anerkannt wird, dass Deutschland seit langem ein Einwanderungsland ist. Das geltende Ausländerrecht trägt dem in keiner Weise Rechnung.”

Gut 7,3 Millionen Migrantinnen und Migranten leben derzeit in Deutschland. In den vergangenen 40 Jahren sind im Jahr durchschnittlich knapp 200.000 Menschen mehr nach Deutschland zu- als weggezogen. GAL-Politikerin Möller:





"Die Einwanderung nach Deutschland muss endlich rechtlich legitimiert werden, und dafür werden wir uns weiter einsetzen.”





Pressestelle der GAL-Bürgerschaftsfraktion
(PM Möller 18/12/2002)


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