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ISSN 1610-0611
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Altspülfelder in Wilhelmsburg und Neuland

Altspülfelder in Wilhelmsburg und Neuland
Senat legt Handlungskonzept vor

Der Hamburger Senat hat heute für die landwirtschaftlich bewirtschafteten Altspülfelder in Wilhelmsburg und Neuland ein Handlungskonzept beschlossen, mit dem die standortverträgliche Nutzung sichergestellt werden soll. Das Konzept soll vorrangig im Wege vertraglicher Vereinbarungen mit den betroffenen Landwirten umgesetzt werden.

Untersuchungen an Gemüse und Salaten in 2001 hatten ergeben, dass aufgrund der nunmehr geltenden Grenzwerte der Kontaminanten-Verordnung der EU für Lebensmittel (ab 5.4.2002) Überschreitungen der Grenzwerte für Schwermetalle an Gemüse und Salaten auf den belasteten Altspülfeldern durch die bisherigen Anbauempfehlungen nicht mehr sicher auszuschließen sind.

Um eine im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes schnelle Lösung zu erreichen und gleichzeitig existenzielle Betroffenheiten der landwirtschaftlichen Betriebe in Wilhelmsburg und Neuland zu vermeiden, werden aufgrund einer Vereinbarung mit den Landwirten bereits seit 2002 kein Gemüse und sonstige Lebensmittel mehr angebaut.

Der Senat hat die Behörde für Wirtschaft jetzt beauftragt, Vereinbarungen über einen dauerhaften Ausschluss des Anbaues von Lebensmitteln auf Altspülfeldern abzuschließen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Produktion von Lebensmitteln auf Altspülfeldern dauerhaft ausgeschlossen ist.

Neben entsprechenden Vereinbarungen ist die Kündigung landwirtschaftlicher Pachtverträge für Flächen der Freien und Hansestadt Hamburg auf Altspülflächen zum 31.12.2002 (sowie ein Neuabschluss über einjährige Pachtverträge unter Ausschluss der Produktion von Lebensmitteln) eingeleitet.

Nach derzeitiger Sachlage wird davon ausgegangen, dass ein Anbau von Futtermitteln aufgrund der Grenzwerte der nunmehr geltenden Kontaminanten- Verordnung der EU für Futtermittel (ab 1.7.2002 für Dioxine und Furane sowie ab 1.8.2003 für Schwermetalle) zulässig ist. Begleitende Untersuchungen der Behörde für Umwelt und Gesundheit in 2003 werden mit dem Ziel durchgeführt, zu klären, ob in Zukunft ein Anbau von Futtermitteln empfohlen werden kann.

Eigentümern von Altspülflächen soll der Ankauf der Flächen durch die Stadt zum Verkehrswert angeboten werden.

Mit betroffenen Betrieben sollen Lösungsansätze zur betrieblichen Umstrukturierung getroffen werden, besonders betroffenen Betrieben sollen Ersatzflächen bereitgestellt werden.

Insgesamt wird erwartet der Senat , dass mit den vorgeschlagenen Maßnahmen eine weitgehende Lösung der Problematik der landwirtschaftlichen Nutzung der Altspülfelder möglich ist.



Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Andreas Richter,
26. November 2002/bwa26a


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