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Bauwagenplatz „Bambule“ geräumt
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Bauwagenplatz „Bambule“ geräumt
Laut Verfügung des Bezirksamtes Mitte waren die Bewohner des Bauwagenplatzes zum Verlassen bis zum 31.10.2002 aufgefordert. Dagegen legten die Betroffenen erfolglos Rechtsmittel ein. Eine Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht am 01.11.2002 abends zurück.
Eine Vollziehungsbeamtin des Bezirksamtes richtete am 04.11.2002 um 07.40 Uhr eine mündliche Verfügung an die Bewohner, den Platz unverzüglich zu räumen. Zur Amtshilfe war die Polizei mit starken Kräften aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein anwesend.
Die Bewohner teilten gegen 08.30 Uhr mit, dass sie geordnet freiwillig das Gelände und die Vorwerkstraße räumen würden. Das geschah kurz vor 09.00 Uhr. Gleichzeitig meldeten sie einen Spontanaufzug an und sprachen mit der Polizei den Marschweg ab. Dieser Weg führte durch das Schanzenviertel und im Laufe des Vormittags zum Universitätsgelände, dessen Befahren die Polizei ablehnte. Hierbei kam es zu einem strafrechtlichen Vorfall, weil eine Person mit einem Fahrzeug auf eine Polizeikette zufuhr. Den Bauwagenbewohnern wurde nach Rücksprache mit dem Senatsamt für Bezirksangelegenheiten angeboten, in Kleingruppen auf freien Stellplätzen auf den in Hamburg vorhandenen Bauwagenplätzen unterzukommen, die noch für 2003 und 2004 genehmigt sind. Dieses Angebot lehnten sie ab. Der Bauwagenzug setzte sich dann in Richtung Hammerbrook in Bewegung und fuhr auf einen privaten Parkplatz bei einer Tankstelle.
In Gesprächen mit der Polizei baten dann zwei Fahrzeugbesatzungen um Weiterfahrt zu einzelnen Standorten außerhalb Hamburgs. Diese Einzelfahrten wurden umgehend gestattet. Die verbliebenen 15 Bauwagengespanne wollten sich nach Angaben der Bewohner auf einen privaten Platz in Fintel (Kreis Rothenburg/Wümme) in Bewegung setzen. Es wurde vereinbart, dass zunächst eine Verkehrssicherheitsüberprüfung aller Fahrzeuge in einer Halle im Bezirk Harburg stattfinden sollte. Die fahrbereiten und zugelassenen Fahrzeuge sollten danach weiterfahren, die übrigen in Harburg verbleiben. Diese Lösung war mit dem Lagezentrum der Polizei Niedersachsen abgestimmt. In Harburg angekommen, wohin die Bauwagen durch Bereitschafts- und Verkehrspolizei begleitet wurden, erklärten die Bewohner nunmehr, dass sie am selben Abend nicht weiterfahren wollten. Aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit wurde ihnen gestattet, auf dem Hallengelände die Nacht zu verbringen.
Im Laufe des Montag Abend bildeten sich im Schanzenviertel mehrere Spontanaufzüge sowie Ansammlungen von gewaltbereiten Personen. Als Kräfte der Polizei angegriffen wurden, kam es zum Wasserwerfer- und Schlagstockeinsatz gegen Störer. Die Polizei nahm im Laufe des Abends 11 Personen vorläufig fest und 7 in Gewahrsam.
Heute Morgen weigerten sich die Bauwagenbewohner, ihre vorgesehene Weiterfahrt anzutreten. Sie lehnten weitere Kontaktgespräche ab. Die Polizei sprach daraufhin Platzverweise aus. Nachdem die Bauwagenbewohner der Anordnung bis 10.30 Uhr nicht nachkamen, wurden ihnen Ingewahrsamnahmen zur Durchsetzung des Platzverweises angedroht. Sie erhielten Gelegenheit, ihre Sachen aus den Bauwagen zu holen und wurden dann zu Polizeidienststellen gebracht. Dort erscheinen Vertreter des Bezirksamtes Mitte, um den Bauwagenbewohnern Berechtigungsscheine für Wohnungen auszuhändigen, so dass sie nicht in Obdachlosigkeit entlassen werden.
Staatsrat Wellinghausen: „Ich bedauere, dass die verschiedenen Angebote der Stadt von den Bewohnern bislang abgelehnt worden sind.“
Noch am Sonntag gegen 12.00 Uhr hatte Innenstaatsrat Walter Wellinghausen mit den Bewohnern ein leerstehendes Gebäude aus dem Bereich des Landesbetriebs „Pflegen und Wohnen“ besichtigt, wo die Bauwagenbewohner gemeinschaftlich hätten wohnen können. Dieses Angebot haben sie im Laufe des Sonntag abgelehnt, wie auch ein Angebot des Bezirksamtes Mitte, in Einzelwohnungen zu ziehen, wobei ihnen je Bewohner zwei Wohnungen angeboten worden waren.
Innensenator Ronald Schill: „Die Leitung der Behörde für Inneres dankt der Polizei und dem Bezirksamt Mitte für den verhältnismäßigen und erfolgreichen Einsatz bei der Durchsetzung der Räumungsverfügung. Es hat sich gezeigt, dass die klare Linie der Innenbehörde einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, dass es in Hamburg keine neuen rechtsfreien Räume geben wird. Deshalb war auch am Sonnabend eine Hausbesetzung durch Sympathisanten der Bauwagenszene nach 3 Stunden polizeilich beendet worden.
Auch wenn es am Montag zu erheblichen Verkehrsbehinderungen gekommen ist, was ich bedauere, ist die Linie der Behörde für Inneres aufgegangen.“
Die Umsetzung der Verfügungen musste am frühen Montagmorgen erfolgen, um eine Störung des Einsatzes der Polizei durch Sympathisanten zu verhindern. Aus diesem Grund konnte die Maßnahme auch nicht bereits am Sonntag durchgeführt werden. Auch konnte die Dauer des verfassungsrechtlich zulässigen Spontanaufzuges nicht verkürzt werden, da die Fahrzeuge teilweise nur bis zu 6 km/h fahren konnten.
05. November 2002 /bfi05
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