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Bucerius Law School Förderstiftung errichtet
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10. September 2002 /pr10a
Genehmigung durch den Senat erteilt
Bucerius Law School Förderstiftung errichtet
Der Senat hat die Förderstiftung der Bucerius Law School genehmigt. Im Oktober 2000 nahm die auf Initiative der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius gegründete „Bucerius Law School – Hochschule für Rechtswissenschaft“ ihren Studienbetrieb in den ehemaligen Gebäuden der „Botanischen Staatsinstitute“ in der Jungiusstraße in Hamburg auf. Bereits im Frühjahr diesen Jahres, also nach weniger als 1 ½ Jahren, wurden das Konzept der Hochschule und dessen Realisierung vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft vor dem aller anderen 16 privaten Hochschulen in Deutschland evaluiert.
Bundeskanzler a.D. Helmut Schmidt, Mitglied des Kuratoriums der ZEIT-Stiftung, und 10 Unternehmer, Rechtsanwälte und Notare haben nunmehr eine gemeinnützige Stiftung errichtet, deren Zweck die Förderung von Lehre und Forschung an der Bucerius Law School ist, der einzigen staatlich anerkannten privaten und ausschließlich privat finanzierten Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland. Mittels der Stiftung soll Privatpersonen, Unternehmen und Kanzleien die Möglichkeit gegeben werden, die besonderen Schwerpunkte der Ausbildung an der Hochschule – die Leistungs- und die Praxisorientierung sowie die Internationalität – durch Zustiftungen und sonstige Zuwendungen sowie durch Errichtung unselbstständiger Stiftungen, die durch die rechtsfähige „Stiftung zur Förderung der Bucerius Law School“ verwaltet werden, zu fördern.
Zum Vorsitzenden der Stiftung wurde RA Jürgen Büring, zunächst Beauftragter der ZEIT-Stiftung zur Vorbereitung der Gründung der Bucerius Law School und seit dem 1. Januar 2000 Geschäftsführer der Trägergesellschaft der Hochschule, bestellt. Kontakt:
Stiftung zur Förderung der Bucerius Law School RA Jürgen Büring Jungiusstr. 6 20355 Hamburg Tel.: 040 / 30 70 61 01 Fax: 040 / 30 70 61 25
Staatliche Pressestelle, Christian Saadhoff, Pressereferent
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