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ISSN 1610-0611
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Charter-Rückführung in die Türkei

Charter-Rückführung in die Türkei


Die Ausländerbehörde hat am heutigen Mittwoch per Charterflug 18 türkische Staatsangehörige in ihre Heimat zurückgeführt. Darunter befanden sich auch sechs Straftäter, die unter anderem wegen Straftaten wie unerlaubtem Waffenbesitzes, Körperverletzung, Drogenhandels, erpresserischen Menschenraubes, schweren Raubes in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung, Freiheitsberaubung und Betruges zu Freiheitsstrafen verurteilt worden waren.

Neben den Straftätern befanden sich auf dem Flug noch eine siebenköpfige Familie, der die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung versagt werden musste sowie vier abgelehnte Asylbewerber. Eine weitere Person, die in der Vergangenheit bereits einmal abgeschoben worden war, wurde im illegalen Aufenthalt erneut angetroffen und ebenfalls abgeschoben.

Bei der Abschiebung per Charterflug handelt es sich um die zweite Rückführung dieser Art innerhalb von 2 ½ Monaten. Gründe hierfür sind neben den geringeren Kosten die bessere Möglichkeiten gewalttätige Straftäter aber auch größere Familienverbände als Einheit in ihre Heimatländer zurückzuführen.

Für die problemlose Abwicklung der Maßnahme am Flughafen sowie die Gewähr-leistung der Sicherheit dabei sorgte besonders geschultes Personal des Bundesgrenzschutzes Hamburg.



Behörde für Inneres, Einwohner-Zentralamt,
Peter Keller Tel.:


23.10.2002bfi23a


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