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ISSN 1610-0611
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„Crash-Kid Dennis“ aus Haft entlassen

11. September 2002 /jb11

Beschluss des Amtsgerichts Hamburg

„Crash-Kid Dennis“ aus Haft entlassen


Der als „Crash-Kid Dennis“ bekannt gewordene Dennis N. ist nach einem Beschluss des Amtsgerichts Hamburg aus der Haft entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen diese Entscheidung Beschwerde angekündigt. Justizsenator Dr. Roger Kusch: „Um die Bevölkerung zu schützen, werden Rechtsmittel eingelegt. Ich bin froh über die Bereitschaft der Innenbehörde, gleichzeitig polizeipräventive Maßnahmen zu ergreifen.“

Dennis N. hat in den neunziger Jahren unter anderem mehrere Autodiebstähle begangen. Bei einer anschließenden Verfolgung durch die Polizei verlor der damals dreizehnjährige Dennis N. die Kontrolle über den gestohlenen Wagen, wodurch sein Beifahrer getötet wurde.

Im September 1996 wurde Dennis N. dann in eine Einrichtung für jugendliche Straftäter nach Polen gebracht. Dort beging er zahlreiche weitere Straftaten und wurde zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem das polnische Bezirksgericht in Oppeln die Reststrafe zur Bewährung aussetzte, wurde Dennis N. am 26. Juni 2002 nach Görlitz verbracht und dort auf Grund eines Sicherungshaftbefehls festgenommen.

Diesen Haftbefehl hat das Amtsgericht Hamburg jetzt aufgehoben und gleichzeitig die Bewährung auf Grund einer 20monatigen Freiheitsstrafe aus dem Jahr 1996 um ein Jahr verlängert. Zudem darf Dennis N. seine Wohnung nur mit vorheriger Zustimmung seines Bewährungshelfers wechseln und muss jede Anschriftenänderung sofort mitteilen.





Rückfragen: Justizbehörde, Dr. Kai Nitschke, Tel.: 428 43-3143


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