Der Intensiv-Straftäter Dennis N. ist nach seiner Haftzeit in Polen wieder in Deutschland. Auf Grund eines von der Hamburger Staatsanwaltschaft erwirkten Haftbefehls befindet sich der mehrfach vorbestrafte 23jährige Dennis N. zur Zeit in der Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis. Justizsenator Dr. Roger Kusch: „Die Staatsanwaltschaft wird alle Rechtsmittel ausschöpfen, um die Bevölkerung zu schützen.“
Der als „Crash-Kid Dennis“ bekannte Intensiv-Straftäter hat in den neunziger Jahre unter anderem mehrere Autodiebstähle begangen. Bei einer anschließenden Verfolgung durch die Polizei verlor der damals dreizehnjährige Dennis N. die Kontrolle über den gestohlenen Wagen, wodurch ein Mensch getötet wurde.
Im September 1996 wurde Dennis N. dann in eine Einrichtung für jugendliche Straftäter nach Polen gebracht. Dort beging er zahlreiche weitere Straftaten und wurde zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem das polnische Bezirksgericht in Oppeln die Reststrafe zur Bewährung aussetzte, wurde Dennis N. nach Görlitz verbracht und dort auf Grund eines Sicherungshaftbefehls festgenommen.
Dieser Haftbefehl basiert auf einem Urteil des Hamburger Jugendgerichts aus dem Jahr 1996. Damals war Dennis N. zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt beantragt, die Strafaussetzung zur Bewährung zu widerrufen und die Vollstreckung der Jugendstrafe anzuordnen.
Justizsenator Dr. Roger Kusch: „Dennis N. hat nur wenige Monate nach seiner Verurteilung in Polen zahlreiche weitere einschlägige Straftaten begangen. Dies zeigt, dass die Warnfunktion der Bewährungsstrafe ihre Wirkung verfehlt hat.“