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Das Konto wird gekündigt – was tun?
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Wegen Pfändung
Das Konto wird gekündigt – was tun?
Herr S. hat Schulden. Da er arbeitslos ist und sein Arbeitslosengeld unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, können seine Gläubiger bei ihm nichts holen. Dennoch pfänden sie sein Girokonto und die Bank reagiert, indem sie Herrn S. eine Kündigung schickt. Die Versuche von Herrn S., bei einer andern Bank ein neues Girokonto zu eröffnen, scheitern. Was nun?
Fälle wie der des Herrn S. sind keine Seltenheit. Seit Anfang dieses Jahres die Pfändungsfreigrenzen angehoben wurden, suchen immer mehr Menschen Rat bei den Schuldnerberatungsstellen, der ÖRA und der Verbraucherzentrale, weil ihnen die Bank das Konto wegen einer Pfändung gekündigt hat. Doch die Situation ist keineswegs so aussichtslos, wie viele Betroffene zunächst befürchten.
Die Banken haben sich 1995 in einer Erklärung freiwillig verpflichtet, Konten auf Guthabensbasis zu führen und nicht ohne weiteres zu kündigen. Die Zentralverbände der Banken haben gegenüber der Bundesregierung noch im Jahre 2000 erklärt, dass im Regelfall ein Konto nicht bereits dann gekündigt wird, wenn Gläubiger eine Pfändung des Kontos veranlassen.
In vielen Fällen wird es daher ausreichen, an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorferstraße 108 53117 Bonn
zu schreiben, und diese zu bitten, die betreffende Bank oder Sparkasse an ihre freiwillige Selbstverpflichtung zu erinnern. Die Daten des Kontos und das Kündigungsschreiben sollten auf jeden Fall beigelegt werden.
Die Banken und Sparkassen haben meist eigene Kundenbeschwerden- bzw. Schlichtungsstellen, die kostenfrei eingeschaltet werden können. Die Adresse kann in der zuständigen Bankfiliale erfragt werden.
Unter bestimmten Umständen ist es auch möglich, gerichtliche Hilfe gegen die Kontokündigung oder die Pfändungsmaßnahme in Anspruch nehmen.
Für Bürger mit geringem Einkommen leistet die ÖRA zu diesen Fragen Rechtsberatung. Die Hauptstelle in HAMBURG befindet sich am Holstenwall 6. Telefonisch ist die ÖRA unter der Telefonnummer 42843 -3071 oder -3072 zu erreichen, im Internet unter www.oera.hamburg.de
Fachkundigen Rat zu diesem Thema liefert auch die Verbraucherzentrale Hamburg. Ein Termin kann unter der Telefon-Nummer 24 83 20 vereinbart werden.
Pressestelle der Behörde für Soziales und Familie Hamburg Anika Wichert Im Internet: www.bsf.hamburg.de
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