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Das neue Konzept der Justizbehörde


Das neue Konzept der Justizbehörde

Mehr Plätze für jugendliche Straftäter

Der Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch hat heute der Öffentlichkeit das neue Konzept für eine sichere Unterbringung junger Straftäter vorgestellt. Zusätzlich zum Jugendgefängnis in Hahnöfersand gibt es künftig acht gesicherte Plätze, die den Jugendrichtern als Alternative zur Verhängung von Untersuchungshaft zur Verfügung stehen (Jugendgerichtliche Unterbringung – JGU). Außerdem wird jetzt auch der Jugendarrest konsequent durchgesetzt. Dr. Roger Kusch: „Wie versprochen erhöht der neue Senat die sicheren Unterbringungsmöglichkeiten für kriminelle Jugendliche.“

Für das neue Konzept der Justizbehörde stehen in Hamburg drei Einrichtungen mit über 260 Plätzen zur Verfügung: Das Jugendgefängnis in Hahnöfersand (233 Plätze), die Jugendarrestanstalt in Wandsbek (21 Plätze) und die künftig acht Plätze der JGU als Alternative zur Untersuchungshaft. Sämtliche Plätze dienen der gesicherten Unterbringung von kriminellen Jugendlichen (14-17 Jahre) und Heranwachsenden (18-21 Jahre). Die Einweisung erfolgt durch die Hamburger Jugendrichter.

Justizsenator Dr. Roger Kusch: „Für die Hamburger Justiz gibt es damit künftig mehr Möglichkeiten, je nach Situation angemessen zu reagieren. Der Jugendarrest wird jetzt durchgesetzt und die Kapazitäten der JGU sind um ein Drittel höher als bisher.“

Jugendarrestanstalt

Mit dem Hamburger Jugendrichter Holger Randel gibt es seit Oktober einen neuen Leiter für die Jugendarrestanstalt. Herr Randel hat ein neues Konzept für die intensive kurzzeitige Einwirkung auf jugendliche Straftäter entwickelt. Die wesentlichen Punkte sind:Wer den Arrest nicht pünktlich antritt, wird künftig polizeilich vorgeführt. Unter dem alten Senat musste trotz rechtskräftiger Verurteilung nur der in den Jugendarrest, der freiwillig erschien. Da sich dies in den entsprechenden Kreisen herum gesprochen hatte, wurden zahlreiche Arreste nie vollzogen.



Die Arrestanten werden künftig durchsucht, um zu verhindern, dass Waffen, Alkoholoder Drogen mit in die Anstalt gebracht werden. Auf Verstöße wird mit dem Entzug von Vergünstigungen, wie zum Beispiel von Freizeitaktivitäten reagiert.Verpflichtung zu Haus- und Küchenarbeit in der Anstalt. Arrestanten mit externer Beschäftigung dürfen die Anstalt tagsüber verlassen, wenn keine Fluchtgefahr besteht.Teilnahme an internen Arbeitsgruppen und überwachte Freizeitaktivitäten in der Anstalt.
Justizsenator Dr. Roger Kusch: „Das neue Konzept verdeutlicht den Sanktionscharakter des Jugendarrestes. Den jugendlichen Tätern soll durch eine kurze, aber intensive Einwirkung das Unrecht ihres Handelns vor Augen geführt werden.“







Jugendgerichtliche Unterbringung (JGU)

Mit Beginn des nächsten Jahres werden acht Plätze der Jugendgerichtlichen Unterbringung (JGU) eingerichtet, die die bisherigen sechs Plätze der Intensiv Betreuten Wohngruppen ablösen. Dieses verbesserte Angebot für die Hamburger Jugendrichter liegt über dem durchschnittlichen Bedarf der vergangenen Jahre an Plätzen zur Vermeidung von Untersuchungshaft (U-Haft).

Das jugendgerichtliche Strafverfahren steht unter dem besonderen Beschleunigungsgebot mit der Folge möglichst kurzer Untersuchungshaft. Die acht JGU-Plätze zur Vermeidung von U-Haft tragen dem Rechnung: Ziel ist die erzieherische Stabilisierung in kurzer Zeit. Das Konzept sieht eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung vor. Für die Jugendlichen wird ein strukturierter Tagesablauf gewährleistet, der sich aus pädagogischer Betreuung, Schule oder Arbeit und verbindlichen Gruppenaktivitäten zusammensetzt.

Der erhöhte Sicherheitsstandard der JGU-Plätze gegenüber anderen Erziehungseinrichtungen ergibt sich zum einen aus technischen Vorkehrungen gegen nächtliches Entweichen. Zum anderen aber ist entscheidend für die Disziplinierung der Jugendlichen, dass sie bei Regelverstößen, insbesondere solchen, die die Sicherheit der Bevölkerung beeinträchtigen, in die Untersuchungshaftanstalt Hahnöfersand (zurück-) verlegt werden können.

Justizsenator Dr. Roger Kusch: „Wenn die Jugendrichter – bei sorgfältiger Abwägung zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und der Wiederholungsgefahr – die richtigen Tatverdächtigen in die Jugendgerichtliche Unterbringung einweisen, dann können diese 8 Plätze sowohl zur Sicherheit Hamburgs als auch zur Erziehung der jungen Kriminellen beitragen.“



Justizbehörde
Dr. Kai Nitschke

16. Dezember 2002 /jb16


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