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Einführung des Kita-Gutscheinsystems

12. September 2002 /bbs12

Deputation stimmt Entwurf des neuen Kita-Gutscheinsystems zu

Senator Rudolf Lange: „Wir stehen vor entscheidendem Paradigmenwechsel – das Versorgungsniveau wird gesteigert – das Kindergeld soll bei der Beitragsbemessung nicht mehr berücksichtigt werden.“



In ihrer gestrigen Sitzung (11. September 2002) hat die Deputation der Behörde für Bildung und Sport dem Entwurf des von Bildungssenator Rudolf Lange vorgelegten „Gesetz zur Angebotsentwicklung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Hamburg“ zugestimmt. Mit dem modernen Kita-Gutscheinsystem soll die Kindertagesbetreuung in Hamburg grundlegend neu strukturiert und verbessert werden. „Wir stehen vor einem entscheidenden Paradigmenwechsel“, so Senator Lange in der Deputationssitzung.

Während bisher Standort, Größe und Struktur jeder Kindertageseinrichtung in Hamburg zentral geplant und im Wege von Vereinbarungen mit den Trägern bestimmt wurden (zentralistische Planung), werden zukünftig die Träger in der Lage sein, ihr Leistungsangebot fortlaufend dem sich wandelnden Bedarf anzupassen (nachfrageorientierte Angebotsentwicklung).Während bisher Einrichtungen finanziert wurden (Objektförderung), werden zukünftig Kinder und Familien gefördert, indem nicht mehr Plätze in vorhandenen Einrichtungen, sondern bedarfsgerechte Leistungen bewilligt werden, die von den Familien in Einrichtungen ihrer Wahl in Anspruch genommen werden (Subjektförderung).
Zu diesem Zweck werden leistungsberechtigte Eltern eine schriftliche Bewilligung – den sogenannten Kita-Gutschein - erhalten, den sie bei ihrer Kindertageseinrichtung einlösen können. Den Trägern gibt der Gutschein die Möglichkeit, erbrachte Leistungen mit der Stadt abzurechnen.

Das bisherige Angebot an Krippenplätzen (bis 3 Jahre), Elementarbereich (3 Jahre bis Schuleintritt) und Hortplätzen (Schuleintritt bis 14 Jahre), bleibt im Umfang mindestens erhalten, zum Teil wird es mehr Plätze geben.

Einen Gutschein bekommen ausnahmslos alle Eltern, deren Kinder mindestens drei Jahre alt sind, noch nicht zur Schule gehen und eine halbtägige Förderung in einem Kindergarten wünschen. Bildungssenator Rudolf Lange: „Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren und Vorschulklassen sind ein wesentlicher Grundstein unseres Bildungswesens. Von der Möglichkeit einer ganzheitlichen Förderung – nicht zuletzt der sprachlichen Entwicklung – sollen möglichst alle Kinder profitieren. So legen wir eine solide Basis für das schulische Lernen und die Integration von Kindern, deren Eltern nicht oder nur wenig Deutsch sprechen.“

Ein wichtiges Ziel ist es, Frauen wie Männern die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Berufsausübung zu ermöglichen. Folgende Kriterien werden bei der Bewilligung berücksichtigt: Neben den Kindern, die aus pädagogischen und/oder familiären Gründen eine Ganztagsförderung (inklusive Mittagessen und Nachmittagsbetreuung) benötigen, werden auf jeden Fall alle Kinder einen Platz erhalten,

- deren Eltern nach Sozial- oder Arbeitslosenhilfebezug Arbeit aufnehmen,
- die im Jahr vor der Einschulung einen besonderen Bedarf an sprachlicher Förderung haben und bisher keine Kindertageseinrichtung besucht haben,deren laufende Förderung fortgesetzt werden soll, weil ihre Eltern berufstätig sind.
Die Wartezeit wird verkürzt werden bei der Erstbewilligung für Kinder deren allein erziehende oder beide Eltern berufstätig sind oder sich in der Ausbildung befinden sowie in an allen anderen Fällen. Bildungssenator Rudolf Lange: „Wir werden das im Bundesvergleich ohnehin schon vorbildliche Versorgungsniveau weiter steigern.“

Die Verhandlungen zwischen den Trägerverbänden und der Behörde für Bildung und Sport gestalteten sich mit Blick auf die Rahmenbedingungen des neuen, sehr viel flexibleren Angebotssystem bei gleichbleibender Qualität zunächst nicht ganz einfach. Mittlerweile wurde ein Vereinbarungssystem paraphiert, das nach Auffassung aller Beteiligter den qualitativen Aspekten angemessen Rechnung trägt.

Es ist beabsichtigt, alle Eltern ab 1.08.2003 spürbar zu entlasten, in dem das Kindergeld bei der Beitragsbemessung nicht mehr berücksichtigt werden soll.


Der weitere Verlauf des Projekts „Kita-Gutschein“ folgt einem straffen Zeitplan, so Senator Rudolf Lange. Nach dem für Ende Oktober vorgesehenen Senatsbeschluss beginnt die parlamentarischen Beratungen in der Bürgerschaft.
Der gesamte Prozess wird durch eine regelmässige und umfassende Information aller Beteiligten begleitet.
Die Einführung des Kita-Gutscheinsystems ist für den 1.08.2003 geplant.













































































Für Rückfragen:
BBS, Presse, Hendrik Lange, 428 63 – 2003


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