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ISSN 1610-0611
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Entflechtung von Aufgaben und Zuständigkeiten


Bezirksverwaltung und Fachbehörden

Entflechtung von Aufgaben und Zuständigkeiten

Der vom Senat mit den „Jesteburger Beschlüssen“ eingeleitete Prozess, die Hamburger Verwaltung anhand von Ordnungskriterien und mit Hilfe von E-Government im Interesse der Bürger, Betriebe und Investoren kundennah und trotzdem bezahlbar für den Steuerzahler zu gestalten, kommt planmäßig voran. Am Freitag, 8. November 2002, sind auf Einladung der Senatoren Dr. Wolfgang Peiner und Dr. Roger Kusch alle Bezirksamtsleiter sowie Staatsräte und Amtsleiter aus verschiedenen Fachbehörden zu einem Gespräch im Gästehaus des Senats zusammengekommen, um vor allem die Entflechtung von Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen den Bezirksverwaltungen und den Fachbehörden zu konkretisieren. Als Gast und unabhängiger Berater der Runde nahm Herr Dr. Rudolf Dieckmann, langjähriger Präsident des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg, teil.



Beispiele für die Entflechtung von Aufgaben


Das neue System der Liegenschaftsverwaltung
Ab dem nächsten Jahr wird für (Neu-)Bürger, die ein Einfamilienhausgrundstück von der Stadt erwerben wollen, oder für Investoren, die ein Gewerbegrundstück in der Stadt suchen, eine einzige Anlaufstelle zuständig sein. Die Eigentümerfunktionen, z.B. der Abschluss notarieller Verträge, wird dann von der Liegenschaftsverwaltung bei der Finanzbehörde zentral für alle Grundstücke der Stadt erfüllt. Dazu werden die bezirklichen Liegenschaftsämter bei der Liegenschaftsverwaltung der Finanzbehörde zusammengefasst. Bei den Bezirken sorgt ein Verbindungsbeamter, der unmittelbar dem Bezirksamtsleiter zugeordnet ist, für die Unterstützung in allen liegenschaftlichen Angelegenheiten.

Die Bezirke erhalten Anreize, insbesondere in Form von Beteiligungen am Erlös von veräußerten Grundstücken, wenn sie Planrecht schaffen und dadurch die Veräußerung von Grundstücken an (Neu-)Bürger und Investoren ermöglichen. Für den Bürger und Investor schafft dies den Vorteil des Angebotes „aus einer Hand“. Für den Steuerzahler schafft dies eine Einsparung von 40 bis 50 Stellen.

Konzentration des Verbraucherschutzes bei den Bezirken
Die Durchführungsaufgaben des Verbraucherschutzes werden bei den Bezirken konzentriert. Aus bisher 26 Dienststellen werden 7; jeder Bezirk erhält ein Verbraucherschutzamt. Ein zentrales Verbraucherschutzamt bei der Behörde für Umwelt und Gesundheit (BUG) wird nicht eingerichtet.

Gründung einer Gesellschaft zur Verwaltung der Friedhöfe
Für die gemeinsame Verwaltung der Friedhöfe (bezirkliche Friedhöfe und Zentralfriedhöfe Ohlsdorf und Öjendorf) wird eine Gesellschaft gegründet, die diese Friedhöfe gemeinsam verwaltet. Über die konkrete Ausgestaltung, insbesondere über die Einbindung der Bezirksversammlungen, werden noch Gespräche mit den Fraktionsvorsitzenden der Bezirksversammlungen geführt. Die bezirklichen Friedhöfe bleiben für die Bürgerinnen und Bürger unverändert bestehen und sind uneingeschränkt nutzbar – die gelegentliche Nutzung der Friedhofsflächen für kommunalpolitische Zwecke soll auch zukünftig möglich sein. Für die Friedhöfe im Bezirk Harburg bleibt sichergestellt, dass die Durchführung der betrieblichen Funktionen vor Ort erfolgt.

Die neue Friedhofsgesellschaft, die zu einem Unternehmen weiter entwickelt werden wird, an dem sich zu einem späteren Zeitpunkt auch private Investoren beteiligen können, wird durch die Erweiterung des Aufgabenfeldes in die Lage versetzt, ihre Angebotspalette zu erweitern und wirtschaftlicher zu kalkulieren. Dies ermöglicht ihr, auf dem immer stärker umkämpften Markt der Bestattungsleistungen eine stabile Stellung im Wettbewerb insbesondere gegenüber privaten Anbietern im Umland zu erreichen. In den Organen der neuen Gesellschaft (Geschäftsführung, Aufsichtsrat) werden Vertreter der Bezirke eingebunden.

Tiefbau / Gartenbau sind Durchführungsaufgaben der Bezirke
Die Bezirke bleiben für diesen Bereich verantwortlich und sollen die Zusammenarbeit der beiden Bereiche Tiefbau und Gartenbau jedoch erheblich verbessern. Dazu werden die Bezirke sowohl organisatorische Regelungen treffen wie auch eine Vielzahl von Betriebsstandorten zusammenführen und konzentrieren. Dadurch können nicht mehr benötigte Flächen veräußert und Personal abgebaut werden. Insgesamt wird in diesem Bereich eine Einsparung von 4 Mio. EUR erreicht.

Die Bezirke sind zurzeit dabei, ein Standortkonzept für die Betriebshöfe zu entwickeln. Die Finanzbehörde hat hierzu ihre Unterstützung zugesagt und wird helfen, unzumutbare finanzielle Härten zu überwinden. Im Bereich Tiefbau haben die Teilnehmer vereinbart, mit der Behörde für Bau und Verkehr (BBV) in einen Dialog einzutreten über die Frage, ob aus dieser Behörde noch Durchführungsaufgaben im Bereich der Hauptstraßen auf die Bezirke übertragen werden können.
Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit zwischen dem Forstamt bei der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) und den bezirklichen Gartenbauämtern, z.B. auf öffentlichen Grünflächen, die auch größere Waldflächen enthalten, verbessert werden. Ziel ist es, dass solche Flächen nur von einer Behörde betreut und gepflegt werden.


Pressestelle der Finanzbehörde, Burkhard Schlesies
Pressestelle der Justizbehörde, Dr. Kai Nitschke
12. November 2002 /fb12



Anlage

Ziel:

Anpassung der Ausgaben an die sinkenden Einnahmen durch Verwaltungsvereinfachung, Aufgabenkritik, Absenkung fachlicher Standards und Beschränkung auf Kernfunktionen

Ordnungskriterien:

Fallabschließende Bearbeitung bei der ersten Anlaufstelle

Eine Anlaufstelle/Schnittstelle zum Bürger definieren; Entscheidungskompetenzen entsprechend ordnen (One Face to the Customer)Vertrauen als Grundlage zum Bürger, zum Betrieb, zwischen und in den BehördenFälle lösen – nicht an andere weiterleiten
Entflechtung
Doppelarbeiten vermeidenTrennung fachlich-politische Steuerung / ministerieller Funktionen (Fachbehörde) von Durchführungsebene (Bezirke oder Ortsämter)
Konzentration bzw. Straffung von Durchführungsfunktionen im Zweifel auf der Ebene der Bezirke
Gleicher Maßstab für gleiche Aufgaben und Leistungen
Gesetzesvollzug (Genehmigung und Überwachung)standardisieren und synchronisieren
Standards für die Bearbeitung entwickeln, „best practice“ anwendenWettbewerb unter den Bezirken schaffen

Anreizsysteme schaffen für Bezirke und Fachbehörden
Verantwortungsbewusster Umgang mit MittelnKostengünstige VerwaltungFlächenaktivierung bei Gewerbe und Wohnen

Flache Strukturen schaffenEbenen aus der Verwaltung der Fachbehörden herausnehmen Mittelbehörden abbauen Anzahl der Ämter reduzierenStäbe und Beauftragte abbauen

Neue Medien aktiv nutzen (e-Government) – nicht nur additiv sondern alternativ
„Behördenbesuch vom Wohnzimmer“ Information / Kommunikation / Transaktion / Weiterbildung / Beschaffung

Nutzung privatwirtschaftlichen Know-hows, stärkere Arbeitsteilung zwischen Staat und Privat
• Bürgernähe und kostengünstige Verwaltung sind kein Widerspruch
• Evolutionärer Prozess erforderlich – mit klaren Sach- und Zeitzielen
• Pragmatischer Ansatz – keine Verfassungsdebatte


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