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Feuerwehr überprüft Krankentransportunternehmer
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12. September 2002 /bfi12a
Feuerwehr Hamburg überprüft private Krankentransportunternehmer
Heute haben 120 Beamte der Feuerwehr Hamburg im Rahmen der gesetzlichen Dienstaufsicht der Feuerwehr insgesamt 18 private Krankentransportunternehmen auf ihre Qualität und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften überprüft.
Diese Maßnahmen fanden zeitgleich an 30 Objekten zwischen 9:00 und 12:00 Uhr statt. Überprüft wurden die Krankentransport- bzw. Rettungswagen mit ihrem Fachpersonal und Geräten an den 18 Firmensitzen und an 12 Krankenhäusern der Freien- und Hansestadt Hamburg. Überprüft wurden 44 Fahrzeuge bei den Krankenhäusern und 20 an den Firmenstandorten. Die überprüften Unternehmer zeigten sich überwiegend kooperativ.
Die Prüfer der Feuerwehr stellten bei der Aktion eine Reihe von Mängeln fest:
In drei Fällen waren die Fahrzeuge so stark verschmutzt, dass wegen des Verstoßes gegen Hygienevorschriften das zuständige Bezirksamt in Kenntnis gesetzt wurde.
In 10 Fällen besteht der Verdacht, das Fahrzeuge von Firmen, die dazu keine Erlaubnis haben, bei der Notfallrettung tätig waren.
In 5 Fällen konnten die Firmen bei der Überprüfung keine Belege liefern, dass ihre Mitarbeiter über die erforderliche Qualifikation verfügen, und zwar bei Krankentransport eine Ausbildung zum Rettungssanitäter und bei der Unfallrettung eine Ausbildung zum Rettungsassistenten.
Mehr als ein Drittel der überprüften Firmen konnte nicht nachweisen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter stattgefunden haben.
Die festgestellten Mängel, insbesondere die Defizite der Qualifikation und Fortbildung des Personals, unterstreichen die Notwendigkeit dieser Aktion.
Ein endgültiges Fazit des Einsatzes lässt sich erst nach Sichtung und Auswertung der zahlreichen Unterlagen ziehen.
Keine Beanstandungen ergaben hingegen die Überprüfungen der Qualifikationen der Mitarbeiter der vier Hilfsorganisationen.
Staatsrat Wellinghausen: „Die Behörde für Inneres nimmt ihre Kontrollaufgaben auch in diesem Bereich mit Nachdruck war. Im Interesse der Bürger ist es unabdingbar, dass die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gerade im Bereich der Hygiene und der Qualifikation von Mitarbeitern zum Schutz Betroffener überwacht wird.“
Pressestelle der Innenbehörde - Hartmut Kapp
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