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Haushalt 2003 eingebracht
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Haushalt 2003 eingebracht
Rede von Finanzsenator Dr. Wolfgang Peiner vor der Hamburgischen Bürgerschaft zur Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfes 2003
Umsteuern für die Zukunft – In schwieriger Zeit finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten schaffen durch Konsolidierung des Haushalts und Stärkung der Wachstumskräfte
„Frau Präsidentin! Meine Damen und meine Herren!
Gesamtverantwortung für Hamburg fordert Umsteuern für die Zukunft
Der Senat ist mit ehrgeizigen politischen Zielen an den Start gegangen: Er hat klare Schwerpunkte in den Bereichen Bildung, Innere Sicherheit und Verkehrsinfrastruktur gesetzt. Mit dem Leitbild „Wachsende Stadt“ als zentraler Handlungsmaxime soll Hamburg einen führenden Platz unter den nationalen und internationalen Metropolen einnehmen. Diese Ziele setzt der Senat konsequent um.
Finanzpolitische Ziele und Orientierung durch Ordnungskriterien
Die politischen Ziele wären auf dem alten Kurs nicht finanzierbar gewesen: Der alte Kurs kann schon wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage in Deutschland nicht mehr gehalten werden. Die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten für den Politikwechsel haben wir erarbeitet anhand finanzpolitischer Ziele und Ordnungskriterien, und zwar durch Konsolidierung des Haushalts sowie durch die Stärkung der Wachstumskräfte.
Umsteuern eingeleitet durch Haushalt 2002
Die Kurskorrektur haben wir mit dem Haushalt 2002 eingeleitet. Umsteuern fortsetzen mit dem Haushalt 2003
Der Haushaltsplanentwurf 2003, den der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg am 25. Juni 2002 beschlossen hat und heute in die Bürgerschaft einbringt, setzt den neuen Kurs fort und stärkt als Grundlage die weitere Entwicklung Hamburgs zu einer zukunftsfähigen Metropole.
Mit dem Haushalt 2003 ist es dem Senat gelungen, die politischen Prioritäten Innere Sicherheit, Bildung und Verkehr weiter zu verstärken und nachhaltig finanziell abzusichern – und zwar ohne das Ausgabevolumen zu erhöhen, sondern allein durch Umschichtung. Hinter der Umschichtung stehen strukturelle Veränderungen. Mit dem Haushaltsplanentwurf 2003 legt der Senat den Finanzbericht 2003 der Bürgerschaft zur Unterrichtung vor. Er enthält im Wesentlichen die 5-jährige Finanzplanung für die Jahre 2002 bis 2006, deren Zielsetzungen auf der Basis des beschlossenen Haushaltsplans 2002 zusammenhängend abgebildet sind.
Umsteuern bei schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
Das notwendige Umsteuern erfolgt außerdem in schwerem Wetter. Der Senat ist nicht frei in seinen Handlungsmöglichkeiten. Die schlechte wirtschaftliche Lage – Deutschland ist „Wachstums-Schlusslicht“ in der EU – und der Systemwechsel bei der Besteuerung von Unternehmen führten zu erheblichen Ausfällen insbesondere bei Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Wesentliche Ursache für den Rückgang der Steuereinnahmen ist die anhaltend schwache Konjunktur. Ohne Gewinne keine Steuern, so lautet die schlichte Formel. Die Körperschaftsteuer ist als Finanzierungsquelle fast vollständig ausgefallen – eine Steuer, die noch in 2000 bundesweit mit gut 23 Mrd. EUR zu Buche geschlagen hat.
Vorgaben des Finanzplanungsrates
Der Senat ist bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2003 an Vorgaben des Finanzplanungsrates gebunden. Wie auch die anderen Länder und Gemeinden hat sich Hamburg verpflichtet, den Haushalt um nicht mehr als 1 % wachsen zu lassen, damit Deutschland (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger) die im Maastricht-Vertrag vorgesehene Grenze für die Neuverschuldung einhalten kann. Bei einem Gesamtvolumen des Haushaltes von knapp 10 Mrd. EUR und einer Steigerungsrate bei den bereinigten Gesamtausgaben von 0,3 % erfüllt der Senat auch diese strenge Vorgabe für das kommende Jahr.
Sparen ist kein Selbstzweck
Das bedeutet auch weiterhin, dass Schwerpunktsetzungen nur durch Umschichtungen zu finanzieren und alle Konsolidierungspotenziale zu nutzen sind. Sparen ist kein Selbstzweck, sondern der einzige Weg, die politischen Schwerpunkte in den Bereichen Bildung, Innere Sicherheit und Verkehr nachhaltig abzusichern und damit Hamburgs Zukunft zu finanzieren.
Umsteuern bei der Haushaltskonsolidierung erfolgt mit Blick auf messbare Ziele und ressortübergreifende Ordnungskriterien und Maßnahmen. Unsere finanzpolitischen Ziele sind:
Sicherung der Einnahmen insbesondere durch Stärkung der Wachstumskräfte und die Verwirklichung der Gemeindefinanzreform.Ausgleich des Betriebshaushalts in 2004.Begrenzung der Ausgaben durch eine umfassende und ressortübergreifende Aufgabenkritik und Abbau der verwaltenden Verwaltung. Reduzierung der Neuverschuldung. Stärkung der dezentralen Kosten- und Leistungsverantwortung. Überprüfung und Neuausrichtung der Beteiligungspolitik bei den öffentlichen Unternehmen.
Der Haushalthaltsplanentwurf 2003 dient der Verwirklichung dieser finanzpolitischen Ziele.
1. Ziel: Sicherung der Einnahmen
Finanzpolitische Lage: Wir haben ein Einnahmeproblem
Auf Grund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland weist die Steuerschätzung vom Mai 2002 für die Jahre 2002 bis 2005 strukturell rd. 400 Mio. EUR pro Jahr weniger Steuereinnahmen für Hamburg als noch die Steuerschätzung vom Mai 2001 aus. Schwerpunkte sind, ich habe es bereits erwähnt, Mindererwartungen bei der Gewerbesteuer, aber auch bei der Körperschaftsteuer. Das entspricht knapp 6 % der Hamburg verbleibenden Steuern bzw. knapp 5 % der Gesamteinnahmen des Haushalts ohne Kredite. Im Gesamtzeitraum 2002 bis 2005 belaufen sich die Steuerausfälle auf 1,5 Mrd. EUR.
Gegenüber dem Ist (=Jahresabschluss) 2001 sind die Steuereinnahmen im ersten Halbjahr diesen Jahres zwar um 7,8 % gestiegen. Die Mai-Steuerschätzung für 2002 sieht eine Gesamtsteigerung von 9,8 % vor. Wir liegen also derzeit noch nicht voll im Plan. Die bisherige Entwicklung in 2002 beruht zudem im Wesentlichen auf einem einmaligen Sondereffekt, der uns lediglich im laufenden Jahr vor einer ganz so dramatischen Entwicklung wie im übrigen Bundesgebiet bewahrt. Das 2. Halbjahr 2002 wird zeigen, ob die Annahmen der Mai-Steuerschätzung realistisch sind. Für Deutschland insgesamt werden Zweifel durch die Wirtschaftsforschungsinstitute lauter.
Ich halte also fest: Wir haben ein Einnahmeproblem! Wir dürfen uns keinen Illusionen hingeben: Die Lage ist ernst. Sie bleibt auch ernst. Die Sicherung der Einnahmen ist daher von höchster Priorität.
Sicherung der Einnahmen: Gemeindefinanzreform
Von besonderer Wichtigkeit ist dabei die Gemeindefinanzreform. Niemand zahlt gerne Steuern. Der Staat kann aber nur soviel Leistungen erbringen, wie er im Stande ist zu finanzieren. Die Rechnung „Weniger Steuern, weniger Kredite, mehr Leistung“ kann nicht aufgehen. Ohne eine gesunde Finanzbasis der Kommunen kann sich ein vernünftiges Wirtschaftsleben nicht entfalten. Das ist eine der wesentlichen Zukunftsaufgaben für die nächsten Jahre.
Hamburg unterstützt zusammen mit Baden-Württemberg, Bayern, Hessen die finanzschwachen Länder und bleibt sich der solidarischen Verpflichtung bewusst. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen sind unerlässliche Voraussetzung dafür, dass Hamburg diesen Beitrag weiter leisten kann.
Sicherung der Einnahmen: Starke Wirtschaft in Hamburg und Leitbild „Wachsende Stadt“
Seit Beginn der Legislaturperiode verfolgt der Senat konsequent und mit Nachdruck eine Politik der „Wachsenden Stadt“. Hamburg soll wieder auf einen der ersten Ränge unter den internationalen Metropolen kommen. Dynamische Großstädte wie Barcelona oder Toronto, Kopenhagen, Vancouver oder Lissabon haben uns vorgemacht, wie gezielte Wachstumsstrategien aussehen können. Gepaart mit Hamburgs natürlichen Vorzügen, seinem maritimem Flair, können sie zu einer deutlichen Steigerung der Attraktivität und Bekanntheit führen. Die Früchte einer solchen Politik sind vielversprechend: Überdurchschnittliche wirtschaftliche Wachstumsraten und zunehmende Einwohnerzahlen.
Der Senat hat das Leitbild „Wachsende Stadt“ zur zentralen Handlungsmaxime für Hamburg gemacht. Die Fachbehörden haben dazu insgesamt 83 Arbeitsaufträge erhalten, die ab sofort zielstrebig umgesetzt werden. Folgende Bereiche sind uns besonders wichtig:
Hamburg liegt nördlich, aber auch südlich der Elbe. Ich sage Ihnen damit nichts Neues, meine Damen und Herren. Aber ich möchte das hier so betonen, weil dieses Bild doch häufig in den Köpfen der Hamburgerinnen und Hamburger nicht erscheint. Wir wollen das ändern – mit einem geistigen und tatsächlichen Sprung über die Elbe. In Harburg und Wilhelmsburg liegen Ressourcen, die es für die Entwicklung der gesamten Stadt zu nutzen gilt. Die Anbindung der HafenCity oder auch die Olympischen Spiele 2012 öffnen bereits den Blick in Richtung Hamburger Süderelberaum.Das Flächenmanagement soll aktiv genutzt werden, um ein größeres Angebot an attraktiven Wohn- und Gewerbeflächen bereit zu stellen. So können wir Familien mit Kindern, aber auch Betriebe in der Stadt halten, die sonst möglicherweise ins Umland abwandern würden. Wir wollen die Rahmenbedingungen für eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik verbessern. Dabei konzentrieren wir uns auf Schwerpunktbereiche, in denen wir dynamische Cluster fördern wollen. Durch eine Netzwerk-Bildung von Unternehmen und wissenschaftlichem Know-how in den Bereichen LifeScience (also: Medizintechnik, Biotechnologie und angrenzende Gebiete), IT und Neue Medien, Luftfahrtindustrie sowie Hafen und Logistik, geben wir der wirtschaftlichen Entwicklung einen neuen Schub. Trotz der wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen hat der Senat im Interesse der Betriebe in Hamburg auf jede Erhöhung von Steuern verzichtet. Er hat denen eine Absage erteilt, die den Gewerbesteuerhebesatz anheben oder neue Steuern wieder einführen wollten (z.B. die Vermögensteuer). Ziel des Senates ist es, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Steuerbelastung der Betriebe zu senken, die in Hamburg noch Steuern zahlen.
Wir in Hamburg verlassen uns nicht auf andere, sondern packen selbst an. Wir nehmen uns die Zeit für Taten und setzen einen bislang in dieser Stadt nicht erlebten Prozess in Gang, mit dem die Stadt als wachsende und wirtschaftlich starke Metropole zuversichtlich in die Zukunft gehen kann. Das allein wird jedoch nicht ausreichen, vielmehr ist der Bund aufgefordert, endlich die Weichen für ein angemessenes Wirtschaftswachstum zu stellen.
2. Ziel: Ausgleich des Betriebshaushalts in 2004
An dem Ziel eines ausgeglichenen Betriebshaushalts bis 2004 hält der Senat trotz weiter gesunkener Einnahmeerwartungen durch die Mai-Steuerschätzung fest. Das erscheint aus heutiger Sicht möglich, ist aber nur bei konsequenter Umsetzung der Jesteburger Beschlüsse erreichbar und bedarf intensiver Anstrengungen.
Der Senat ist entschlossen, alle erforderlichen Maßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Den dafür erforderlichen Handlungsbedarf hat der Senat frühzeitig erkannt und richtig und weitsichtig gehandelt. Bereits im Februar 2002 hat er durch Rahmenvorgaben zur Neuausrichtung der Haushalte 2003 und 2004 die Überrollung – d.h. die Festschreibung – des Haushaltsvolumens 2002 auf 2003 und auf 2004 sowie strukturelle Einsparungen von 225 Mio. EUR, davon 150 Mio. EUR allein durch eine umfassende und ressortübergreifende Aufgabenkritik, beschlossen.
3. Ziel: Begrenzung der Ausgaben durch eine umfassende und ressortübergreifende Aufgabenkritik und Abbau der verwaltenden Verwaltung
Über „Jesteburg“ wird gesprochen. Kreative Unruhe ist richtig, weil sich dann etwas bewegt. Aber nicht jeder will die Veränderungen. Zur Klarstellung: Alle aufgabenkritischen Maßnahmen sind an Ordnungskriterien ausgerichtet und nicht an den Wünschen von einzelnen Ressorts oder besonders stark auftretender Interessenverbände. Wir haben ein Konzept und setzen es konsequent um.
Umsteuern in der Methode: Konsolidierung durch Aufgabenkritik
Dem Senat ist es erfolgreich gelungen, das Nahziel der Konsolidierung mit dem Fernziel, die Finanzierung der Investitionen für die wachsende Stadt zu sichern, zu verbinden. Grundlage dafür war der ressortübergreifende ‚Top-Down-Ansatz’.
Statt Kürzungen nach Quoten – wie in der Vergangenheit – haben wir gemeinsam aufgabenkritische Maßnahmen beschlossen und bauen Strukturen in der Verwaltung ab. Es ging und geht nicht um einen Verteilungskampf um Quoten, Schonbereiche und Ausnahmen. Nicht dasjenige Ressort, das umfangreiche Haushaltsmittel für sein Ressort beansprucht, ist der Gewinner! Sondern dasjenige, welches Strukturen, Arbeitsabläufe und Aufgaben in Frage stellt, um so finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten zu schaffen. Wir haben das ressortbezogene (Abwehr-)Denken aufgebrochen und der Senat einschließlich der Bezirke setzen Haushaltskonsolidierung als Gemeinschaftsaufgabe um.
Insgesamt werden wir so strukturell, d.h. dauerhaft je 75 Mio. EUR, beginnend ab 2003 und 2004 einsparen. Diese Einsparungen sind nachhaltig: Die Ausgabenbasis ist ab 2004 um 150 Mio. EUR gesenkt.
Eine Hilfe besonderer Art war die hohe Beteiligung am „Bürgerforum“. Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei allen Bürgern, Interessengemeinschaften, Betrieben, Wissenschaftlern und ehemaligen Mandatsträgern bedanken, die durch ihr persönliches Engagement eindrucksvoll ihre Verbundenheit mit der Stadt Hamburg dokumentiert haben. Und die dadurch den Senat in seiner Finanzpolitik unterstützt haben: Durch eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Einnahmen und Vermögen finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten zu sichern und Nachhaltigkeit zu Gunsten folgender Generationen zu schaffen.
Orientierung an sechs Ordnungskriterien
1. Ordnungskriterium: Fallabschließende Bearbeitung bei einer Stelle
Für den Senat sind Bürgernähe und kostengünstige Verwaltung kein Widerspruch. Erforderlich ist ein evolutionärer Prozess – mit klaren Sach- und Zeitzielen. Es geht stets um einen pragmatischen Ansatz. Wir wollen nicht zuerst eine langwierige Verfassungsdebatte, z.B. über das Verhältnis von Fachbehörden und Bezirksverwaltungen.
Beispiele:Einrichtung eines Hamburg-Services, d.h. eines Call-Centers zunächst für die Bezirke, später auch für alle Behörden.Ausbau der teilweise schon vorhandenen Kundenzentren, in denen unabhängig vom Wohnort verschiedene Verwaltungsdienstleistungen aus einer Hand angeboten werden. 2. Ordnungskriterium: Entflechtung
Die Entflechtung der Aufgabendurchführung zwischen den Behörden sowie zwischen Behörden und Bezirken soll die klare Trennung von fachlich-politischer Steuerung durch globale Vorgaben der Fachbehörden und von der eigenverantwortlichen Durchführung auf der Bezirksebene schaffen. Doppelarbeiten sollen dadurch vermieden werden und eine Straffung bzw. betriebswirtschaftlich sinnvolle Konzentration von Durchführungsfunktionen erfolgt im Zweifel auf der Ebene der Bezirke.
Beispiele:Aufgaben und Ressourcen für die Soziale Stadtteilentwicklung werden konsequent bei den Bezirken zusammengeführt.Bezirkliche Planungs- und Durchführungsaufgaben im Tiefbau- und Gartenbaubereich bleiben Aufgaben der Bezirke, werden dort aber z.B. durch die Zusammenlegung von Betriebshöfen betriebswirtschaftlich sinnvoll verdichtet. Konzentration der Eigentümerfunktion und damit der bezirklichen Liegenschaftsämter bei der Liegenschaftsverwaltung der Finanzbehörde. Wir schaffen ein Angebot aus einer Hand.
3. Ordnungskriterium: Gleicher Maßstab für gleiche Aufgaben und Leistungen
Erhebliche Unterschiede bestehen beim Gesetzesvollzug (Genehmigung und Überwachung) durch die Behörden und Ämter. Hier gilt es zu standardisieren und zu synchronisieren. Es sollen Standards für die Bearbeitung entwickelt werden, die „best practice“-Methode angewendet und Wettbewerb unter den Bezirken geschaffen werden. Maßgebliche Voraussetzung ist die Erarbeitung von Benchmarks und die Schaffung von Anreizen. Die Bildung von überjährigen Budgets kann dabei eine sinnvolle Maßnahme sein.
Beispiel: Auf der Basis von Hamburg internen Vergleichen (Benchmarking) soll die fachliche Aufgabenwahrnehmung insbesondere in den Bereichen Sozialhilfe, Hilfen zur Erziehung sowie offene Kinder- und Jugendarbeit effizienter werden; auch die Anpassung der Personalausstattung an veränderte Aufgabenwahrnehmung wird durch vergleichende Betrachtungen vorgenommen. 4. Ordnungskriterium: Flache Strukturen schaffen
Die Veränderung der Behördenzuschnitte und die Reduzierung der Anzahl der Behörden und Ämter eröffnen die Chance, neu über Fragen der engeren Zusammenarbeit, über behördenübergreifende Serviceangebote oder auch den externen Bezug von Dienstleistungen zu entscheiden.
Beispiele: Verringerung der Anzahl von Ämtern und Abbau von Hierarchieebenen in verschiedenen Behörden.Verzicht auf noch bestehende Mittelbehörden (z.B. Oberfinanzdirektion, Polizeidirektionen).Reduzierung in den Intendanzabteilungen (Verwaltende Verwaltung). 5. Ordnungskriterium: Neue Medien aktiv nutzen
Der Senat hat dazu zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf 2003 die umfassende E-Goverment-Strategie für Hamburg beschlossen, die der Bürgerschaft mit einer eigenen Drucksache zur Unterrichtung vorgelegt wird. Mit dieser Strategie bauen wir den Spitzenplatz Hamburgs weiter aus.
6. Ordnungskriterium: Nutzung privatwirtschaftlichen Know-hows, stärkere Arbeitsteilung zwischen Staat und Privaten und länderübergreifende Zusammenarbeit
Viele heute noch von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung durchgeführte Aufgaben können künftig in anderer Form, teils durch Private, teils durch Partnerschaften zwischen öffentlichen Einrichtungen und Privaten oder in anderen organisatorischen Zusammenhängen innerhalb der Verwaltung wahrgenommen werden.
Beispiele: Die Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Kammern und öffentlicher Hand wird bei der Olympia-GmbH für die Bewerbung um die Olympischen Spiele praktiziert.Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen und der Stadt Hamburg beim Internet-Auftritt „hamburg.de“. Geplant: Beihilfeabrechnung in Zusammenarbeit mit Privaten. Mit der Handelskammer wird die Übernahme der Führung des Handelsregisters in Folge der Jesteburger Beschlüsse verhandelt. Vor 3 Wochen wurde mit der von Hamburg und Schleswig-Holstein unterzeichneten Projekteinsetzungsverfügung der Startschuss für die Fusion von LIT und Datenzentrale Schleswig-Holstein gegeben. Die Zusammenführung der Statistischen Landesämter in Hamburg und Schleswig-Holstein wird umgesetzt.
Umsteuern durch Engagement und Beteiligung der Mitarbeiter
Die Gespräche nach den Jesteburger Vereinbarungen haben ergeben, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Verwaltung in dem Prozess zur Modernisierung ein hohes Maß an Veränderungs- und Anpassungsbereitschaft zeigen. Durch frühzeitige Information und Einbeziehung des Sachverstandes – auch der Personalvertretungen – wird das Umsteuern gelingen. Denn unsere Mitarbeiter kennen die Notwendigkeiten des Umsteuerns aus der täglichen Beschäftigung mit den Aufgaben der Verwaltung und aus ihren Erfahrungen bzw. Eindrücken außerhalb des öffentlichen Dienstes.
4. Ziel: Reduzierung der Neuverschuldung
Neben dem dringend notwendigen Ausgleich des Betriebshaushalts muss die Kreditaufnahme verringert werden. Einen weiterer ungebremster Anstieg der Schulden bedeutet vor allem eins: Die Belastung kommender Generationen mit den Folgekosten heute getätigter Aufwendungen. Das, meine Damen und Herren, will der Senat nicht und können auch Sie für Ihre Kinder und Enkel nicht wollen! Der Senat senkt daher die Nettokreditaufnahme schrittweise ab. In einem ersten Schritt wird die Nettokreditaufnahme im Jahr 2003 auf 800 Mio. EUR begrenzt und bis 2006 schrittweise um weitere 200 Mio. EUR gesenkt. Mittelfristig will der Senat das Tempo der Neuverschuldung weiter verringern. Strukturelle Ersparnis in Höhe von 75 Mio. EUR bei Zinsen und durch Verbesserung von Ausschüttungen der öffentlichen Unternehmen
Außerdem hatte der Senat bereits im Februar beschlossen, weitere 75 Mio. EUR durch die Tilgung von Schulden nach Vermögensveräußerungen sowie die Erhöhung von Ausschüttungen öffentlicher Unternehmen einzusparen.
Durch Erhöhung der Ausschüttungen der öffentlichen Unternehmen und Senkung der Zuschüsse sichern wir dieses Ergebnis auch dauerhaft ab. Hierfür werden wir die Planungen der HGV neu überarbeiten.
5. Ziel: Stärkung der dezentralen Kosten- und Leistungsverantwortung
Moderne Verwaltung, Haushaltsmodernisierung
Der breit angelegte Hamburger Modernisierungsprozess verfolgt auf der Grundlage der Jesteburger Vereinbarungen die übergreifenden Ziele,
die Dienstleistungen für Bürger und Betriebe kosten- und qualitätsbewusst zu erstellen und anzubieten.Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz der Verwaltungsabläufe zu steigern.die Wünsche und Interessen der Bürger und Betriebe ebenso wie die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Entscheidungen einzubeziehen. Im Rahmen dieser Zielsetzungen unterstützt die Verwaltungsmodernisierung die Anstrengungen zur Konsolidierung des Haushalts. Durch die Einführung neuer Steuerungsinstrumente, durch Optimierung von Verwaltungsabläufen, Aufgabenkritik und moderne Technik trägt sie nachhaltig zur Effizienzsteigerung bei. Wir gehen mit dem Steuergeld der Bürger und Betriebe verantwortungsvoll um.
Anreize für wirtschaftliches Verhalten schaffen
Beispiel: Anreize für die Bezirke, Anteile an Erlösen aus der Veräußerung von Grundstücken zu erhalten, die sich durch beschleunigte Ausweisung als Bauland zu einem angemessenen Preis veräußern lassen.
6. Ziel: Neuausrichtung der Beteiligungspolitik
Der Senat hat die hamburgische Beteiligungspolitik neu ausgerichtet. Die Aufgabenerfüllung durch öffentliche Unternehmen wird überprüft. Die Unternehmen und Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg werden für diese Überprüfung in folgende Gruppen eingeteilt: Unternehmen, die für die Infrastruktur der Stadt zwingend erforderlich sind. Hier kann in Einzelfällen der Verkauf von Anteilen sinnvoll sein, allerdings wird die Bewahrung eines beherrschenden öffentlichen Einflusses regelmäßig im Interesse Hamburgs geboten sein.Unternehmen, die insbesondere für die langfristige Sicherung des Wirtschaftsstandortes Hamburg von herausragender Bedeutung sind. Der Senat wird sich für eine Fortentwicklung dieser Unternehmen einsetzen, um Zukunftsbranchen zu stärken und die Leitung dieser Konzerne dauerhaft an Hamburg zu binden. Vor diesem Hintergrund wird auch zu entscheiden sein, in welchem Umfang der Einfluss der Freien und Hansestadt Hamburg weiterhin mit Kapitalanteilen gesichert werden muss bzw. in welchem Umfang Anteile verkauft werden können.Unternehmen, die die obigen Kriterien nicht erfüllen, aber für fachspezifische Ziele von strategischer Bedeutung sind.Bei Unternehmen, die nicht unter die genannten Gruppen fallen, ist eine weitere Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erforderlich. Derartige Unternehmen können daher vollständig privatisiert werden. Der Senat beabsichtigt, den Beteiligungsbestand der Freien und Hansestadt Hamburg entsprechend zu überprüfen. Dabei werden die Interessen des Standortes, der Hamburger Unternehmen und der Mitarbeiter berücksichtigt. Bei der Durchführung von Privatisierungen wird sich der Senat von folgenden Grundsätzen leiten lassen: Im Mittelpunkt für den Verkauf öffentlicher Unternehmen stehen – insbesondere bei größeren Gesellschaften – folgende Gründe:
Stärkung des Standortes Hamburg und Sicherung der Beschäftigung.Steigerung der Zentralität.Wachstum der Stadt.Förderung selbstständigen Unternehmertums.eine breitere Streuung des Vermögens. Die Diskussion über Privatisierungen bedeutet weder eine Kritik an der Leistung der öffentlichen Unternehmen und ihrer Mitarbeiter noch eine „Bestrafung“ des Managements. Sie soll aber zu einer Rückbesinnung auf die Kräfte führen, die Hamburg in der Vergangenheit stark gemacht haben: auf selbstständige Unternehmer.
Rechtsformänderungen und Umstrukturierungen öffentlicher Unternehmen sind ein erster richtiger Schritt gewesen, denn sie führten u.a. zu einer Verbesserung der Steuerung, zu wirtschaftlichem Denken, zu einer eigenen Gewinn- und Verlustrechnung und Tarifpolitik.
Hierauf muss aber ein zweiter Entwicklungsschritt folgen, der zum Ausbau von „Public Private Partnerships“ führt. Es macht dabei keinen Sinn, ein staatliches Monopol durch ein privates Monopol zu ersetzen. Der Mittelstand ist aktiv in Privatisierungen einzubinden. Die FHH wird öffentliche Unternehmen nicht aus Finanznot verkaufen.
Im zeitlichen Zusammenhang mit der angestrebten Neuorganisation des städtischen Beteiligungsmanagements und der Überprüfung der Funktion der HGV sollen weitere gesellschaftsrechtliche Verzahnungen innerhalb des Beteiligungsbestandes vermieden werden.
Öffentliche Unternehmen: Stärkung der Aufsichtsgremien, Reduzierung der Verwaltungsdichte
Das System der Beteiligungssteuerung durch Fach- und Finanzbehörde hat eine Kontrolldichte erreicht, die in der Praxis die gesetzlichen Aufsichtsgremien nicht ausreichend stark in die Verantwortung genommen hat.
In Hamburg entfallen auf 10 unmittelbare Unternehmensbeteiligungen wenigstens 6 Stellen unterschiedlicher Wertigkeit für Beteiligungsverwaltung. In anderen Ländern verfügen die Beteiligungsverwaltungen in der Regel über nicht mehr als 2 Stellen für den gleichen Bestand.
Die Kompetenz der Aufsichtsräte der öffentlichen Unternehmen soll mit einer verstärkten Einbeziehung unabhängiger und sachverständiger Externer, die über Kompetenz und Erfahrungen in der Unternehmensführung oder -beaufsichtigung außerhalb der öffentlichen Verwaltung verfügen, weiter gestärkt werden. Berücksichtigt man die Erkenntnisse der aktuellen Diskussion zu „Corporate governance“ und bezieht man die veränderten Rahmenbedingungen im Berichtswesen durch elektronische Kommunikation und Datenverarbeitung ein, dann kann das Steuerungssystem gestrafft werden, ohne dass ein Qualitätsverlust oder Risiken für den öffentlichen Haushalt zu befürchten sind. Schwerpunkt soll die Steuerung der Muttergesellschaften sein, die ihrerseits die Tochtergesellschaften über ihre Aufsichtsgremien steuern. Inzwischen ist die Reorganisation des Beteiligungsbereichs im Grundsatz mit den betroffenen Behörden abgestimmt.
Haushalt 2003
Eckdaten
Der vom Senat beschlossene und heute bei der Bürgerschaft einzubringende Haushaltsplanentwurf 2003 ist ein Zeugnis der Konsolidierungspolitik.
Die bereinigten Gesamtausgaben, das sind alle Ausgaben ohne haushaltstechnische Verrechnung und ohne die Deckung des Fehlbetrages aus dem Jahr 2001 in Höhe von 163 Mio. EUR, betragen rd. 9,5 Mrd. EUR. Sie steigen gegenüber 2002 um 0,3 %. Das ist deutlich weniger als der Haushalt 2001, der noch um 2 % stieg und der Haushalt 2002, der um 1,1 % stieg.
Die Nettokreditaufnahme senkt der Senat erstmals seit 1998. Sie beträgt 800 Mio. EUR und wird in den nächsten Jahren schrittweise auf 600 Mio. EUR im Jahr 2006 abgesenkt.
Ausgaben: Klare Prioritäten für Innere Sicherheit, Bildung und Verkehr
Für die drei Schwerpunktbereiche werden insgesamt 4,4 Mrd. EUR ausgegeben, das sind fast die Hälfte (47 %) aller Ausgaben des Jahres 2003.
Die Prioritätensetzung im Bereich der Inneren Sicherheit spiegelt sich im Haushaltsplanentwurf 2003 wider. Dies wird besonders deutlich, wenn Sie sich die Vergleichszahlen von 2001 ansehen, dem letzten Haushaltsjahr des Vorgängersenats: Bei einem durchschnittlichen Wachstum der Betriebsausgaben über alle Fachbehörden von 3,1 % verzeichnet die Behörde für Inneres mit 8,9 % auf 724,1 Mio. EUR eine überdurchschnittliche Steigerung. Gleiches gilt für die Justizbehörde: hier beträgt der Zuwachs 7,3 % auf 393,6 Mio. EUR.
Im Bereich Bildung wird der Lehrerstellenplan bis zum Jahr 2005 auf 13.900 vollständig ausfinanzierte Stellen aufgestockt. Zusätzlich wird ab diesem Herbst ein Junglehrerprogramm aufgelegt, mit dem 100 weitere qualifizierte Referendare in den Hamburger Schuldienst übernommen werden können. Mit dem Erlass der Schulden der Behörde für Bildung und Sport (BBS) hat der Senat die für diese Maßnahmen erforderliche finanzielle Grundlage gelegt. Die Qualität der schulischen Versorgung kann dadurch erheblich verbessert werden. Dazu trägt auch die Einführung des Abiturs nach 12 Jahren bei, mit der der Schulstandort Hamburg auch international attraktiver und konkurrenzfähiger wird. Die Betriebsausgaben der Behörde für Bildung und Sport steigen gegenüber 2001 im Haushalt 2003 um 5,0 % auf 1,7 Mrd. EUR. Die Ausgaben der Behörde für Wissenschaft und Forschung steigen gegenüber über 2001 sogar um 6,5 %. Auch hier sind die Zuwachsraten also weit überdurchschnittlich.
Der Schwerpunkt Bau und Verkehr umfasst ein Investitions-Volumen von rund 1 Mrd. EUR bis zum Jahr 2007. Rund zwei Drittel davon sind für die Instandhaltung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sowie die Lenkung und Organisation des Verkehrs vorgesehen. Für eine weitere Grundinstandsetzung werden die Straßenbaumittel im kommenden Jahr deutlich aufgestockt. Von diesen Verbesserungen profitieren alle: der Wirtschafts- aber auch der Individualverkehr werden beschleunigt.
Ablösung der Altschulden
Im Bereich des Einzelplans 3.1 bzw. des Lehrerstellenplans haben wir Altschulden aus dem Jahr 2001 in Höhe von 10,4 Mio. EUR abgelöst. Damit nicht genug: In diesem Jahr hat der Haushalt der BBS weitere 13,1 Mio. EUR (inkl. Versorgungsanteil) erhalten. Damit ist aber auch die zusätzliche Einstellung von 100 jungen Lehrern gesichert.
Konkretisierung der aufgabenkritischen Einsparungen: Auflösung der Globalen Minderausgaben
Der Senat hat im Februar 2002 die Rahmenvorgaben für den Haushalt 2003 beschlossen. Zwei Monate später einigten wir uns in Jesteburg auf die Vorgaben für die Umsetzung der aufgabenkritischen Maßnahmen. Die Mehrzahl dieser Maßnahmen wurde Ende Juni bereits titelscharf im Haushaltsplanentwurf 2003 veranschlagt. In einigen wenigen Bereichen konnte die titelscharfe Veranschlagung bis heute noch nicht vorgenommen werden, weil die Vorarbeiten noch laufen. Anstelle dessen ist eine „globale Minderausgabe“ in den jeweiligen Einzelplan veranschlagt worden, die allerdings bis spätestens zur 2. Lesung im Haushaltsausschuss titelbezogen aufzulösen ist. Ursache für die Veranschlagung einer globalen Minderausgabe ist, dass die Ausgestaltung der aufgabenkritischen Maßnahmen vor allem im Bereich des Einzelplans 3.1 (Schule) das gesamte Schulsystem berührt und deshalb einer ganzheitlichen Betrachtung über alle Kapitel des Einzelplans bedarf. Außerdem sind teilweise vor der fachlichen Formulierung der Maßnahmen Mitbestimmungsverfahren einzuhalten, die ihre Zeit fordern.
Die Veranschlagung einer globalen Minderausgabe ist mit dem Haushaltsrecht vereinbar. Es berührt nicht die Haushaltsgrundsätze der Fälligkeit und Einzelveranschlagung. Die globale Minderausgabe ist in einem Einzelplan veranschlagt und damit eindeutig einem Ressort zugeordnet. Obwohl gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, werden sowohl beim Bund als auch bei den Ländern regelmäßig globale Minderausgaben ausgebracht. Angesichts der Höhe der globalen Minderausgabe ist eine Beschränkung des Budgetrechts der Bürgerschaft nicht zu besorgen. Sowohl im Vergleich zum Volumen des betroffenen Einzelplans als auch zum Gesamthaushalt ist die globale Minderausgabe von sehr geringem Umfang (weniger als 0,2 % der bereinigten Gesamtausgaben).
Transparenz schaffen: Der Zuwendungsbericht
Dieser Senat hat Transparenz in den Haushalt gebracht. Der erstmals in Hamburg vorgelegte empfängerbezogene Zuwendungsbericht bringt die notwendige Transparenz in die Verteilung von Steuergeldern an Einrichtungen außerhalb der öffentlichen Verwaltung. Wir haben jetzt erstmals die Grundlage für eine scharfe Prüfung der Zuwendungspraxis und zugleich einen wesentlichen Beitrag zu Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit geleistet.
Haushaltsausgleich durch Vermögensmobilisierung
Im Haushaltsjahr 2003 wird sich allerdings als Folge der Steuermindereinnahmen wie auch in 2002 eine Vermögensmobilisierung zur Schließung der Lücke im Betriebshaushalt nicht vermeiden lassen. In den beiden Jahren fehlen voraussichtlich 666 Mio. EUR zur Deckung der laufenden Kosten – ein Betrag, der ohne Schaden für die Stadt nicht durch Konsolidierungsmaßnahmen allein aufgefangen werden kann.
Von den Erlösen aus dem Verkauf der Anteile an der HEW und der Flughafengesellschaft werden daher rund 450 Mio. EUR zur Deckung der Finanzierungsbedarfe in 2003 benötigt.
Lassen Sie es mich aber noch einmal deutlich sagen: Die Mobilisierung von Vermögen zum Ausgleich des Betriebshaushaltes muss eine Ausnahme bleiben! Vermögen ist nicht beliebig vermehrbar und muss in perspektivisch sinnvoller Weise verwendet werden, und zwar zur Reduzierung der Kreditaufnahme oder zur Refinanzierung von Investitionen.
Investitionen auf hohem Niveau
Die Investitionen werden auf einem hohen Niveau, das auch das Ziel der Rückführung der Nettokreditaufnahme berücksichtigt, in den nächsten Jahren verstetigt. Gegenüber dem Haushalt 2002 gehen die Investitionen effektiv um –0,7 % (= 6,3 Mio. EUR) zurück. Wir wollen damit insgesamt rd. 940 Mio. EUR für Investitionen ausgeben. Weitere Investitionspotenziale werden wir nur durch die Umschichtung von altem in neues Vermögen erschließen. Dabei spielt auch die weiter verfolgte Absicht eine Rolle, über einen Hamburg-Fonds privates Kapital zu erhalten. Bei den Investitionen bedarf es einer klaren Schwerpunktsetzung in Richtung auf die Zukunftsinvestitionen für ein Wachstum der Stadt. Der Senat beabsichtigt, die Investitionsausgaben auf einem hohen Niveau zu halten. Die neuen Schwerpunkte sind abhängig von den Entscheidungen über die Anbindung der HafenCity an den ÖPNV als erstem Schritt des „Sprungs über die Elbe“. Wir werden diese Entscheidung im September treffen. Deshalb wird der Senat über die zukünftigen Investitionsmaßnahmen für die kommenden Jahre auf einer Investitions-Klausur Anfang Oktober entscheiden.
Mögliche Risiken
Die Schwerpunkte sind durch den Haushaltsplanentwurf 2003 solide finanziert. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass 2003 finanzpolitisch ein sehr schwieriges Haushaltsjahr wird. Dies liegt vor allem an der unsicheren Entwicklung der Steuereinnahmen.
Chancen: Steuerreform als Wachstumsimpuls
Fehlendes Wachstum heißt also das zentrale Problem der Bundesrepublik Deutschland, meine Damen und Herren! Unser Land ist Wirtschaftsschlusslicht der EU. Ohne Mobilisierung der Wachstumskräfte durch eine darauf gerichtete Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in Deutschland wird es nicht gelingen, die Steuereinnahmen zu erhöhen. Dies ist aber zugleich eine Chance, denn mutige Reformen können den Abwärtstrend verhindern. Dabei geht es um
Stärkung des Mittelstandes.Stärkung des privaten Verbrauchs.Senkung der Staatsquote.Vereinfachung des Steuerrechts. Hamburg wird dafür kämpfen, dass diese Ziele im Bund umgesetzt werden. Was wir von Hamburg aus tun können, werden wir tun. Es ist Zeit für Taten.
Schluss
Deutschland steht vor großen Problemen: Hohe Arbeitslosigkeit, kein Wirtschaftswachstum, hohe Abgabenlast, unflexible Regelungen. Bürger und Betriebe wissen das. Sie wissen auch, dass der Staat, also Bund, Länder und Gemeinden nur die Leistungen erbringen kann, die dauerhaft durch Einnahmen finanzierbar sind. Trotzdem versuchen die Interessenverbände ständig neue finanzwirksame Forderungen zu erheben. Dies hat zu der schwierigen Lage geführt, die alle Haushalte in Deutschland und damit auch unseren Haushalt zu kreativen Lösungen herausfordert.
In diesem Umfeld gilt es, eine Haushaltspolitik zu gestalten, die sowohl die Wachstumskräfte in unserer Stadt stärkt als auch durch eine auf Dauer angelegte Sparpolitik den Spielraum für die politischen Prioritäten sichert. Der Haushaltsplanentwurf 2003 leistet hierzu einen Beitrag.
Wir haben durch unsere Ordnungskriterien wichtige Prozesse angestoßen und Vorgaben gesetzt, die wir jetzt konsequent, aber auch unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte aller Beteiligten umsetzen werden. Das braucht naturgemäß Zeit und das konstruktive Mitwirken aller – vor allem die des Parlaments. Darum bitten wir Sie. Dann stärken wir gemeinsam die Wachstumskräfte in unserer Stadt und leisten einen Beitrag zur Zukunft unserer Stadt.“
Rückfragen: Pressestelle der Finanzbehörde, Burkhard Schlesies Telefon (040) 428 23-1662, Telefax -2230, E-Mail: burkhard.schlesies@fb.hamburg.de Im Internet: www.hamburg.de/fhh/aktuelle_meldungen/index.htm
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