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Jahresbilanz d. Senatorin Birgit Schnieber-Jastram

Jahresbilanz der Senatorin Birgit Schnieber-Jastram

Geschlossene Heime, Ein-Euro-Programm und weitere Maßnahmen im Überblick


„Wir haben gute Arbeit geleistet und viel geschafft, sind aber noch nicht dort, wo wir hinwollen“, bilanzierte Senatorin Birgit Schnieber-Jastram die Arbeit nach einem Jahr. Viele Projekte sind auf den Weg gebracht worden. Manche starteten mit großer öffentlicher Aufmerksamkeit. Aber auch im Stillen konnte einiges bewegt werden.

Die Leitlinien des Hauses hatte die Senatorin direkt zu Beginn ihrer Amtszeit definiert: „Wir wollen fördern, aber auch fordern, ganz im Sinne einer ‚Hilfe zur Selbsthilfe’. Wer sich selbst helfen kann, aber nicht will, den müssen wir nicht unterstützen. Wer aber will, und nicht kann, der kann sich unserer Unterstützung sicher sein. Dies halte ich nicht nur im Sinne eines modernen Sozialstaates für gerecht, sondern auch für menschenwürdiger, als Bürger dauerhaft von staatlichen Leistungen abhängig zu machen.“ An diesem Grundsatz orientiert sich auch das von der BSF neu geschaffene Ein-Euro-Programm.

Hamburg hat gemeinnützige Arbeit für Sozialhilfeempfänger eingeführt

Arbeitsfähige Menschen, die Sozialhilfe erhalten oder beantragen, aber nicht sogleich eine Arbeit finden, sollen grundsätzlich während des Bezugs der Hilfe zum Lebensunterhalt einer vom Sozialhilfeträger angebotenen nützlichen Tätigkeit nachgehen.
Deshalb hat die BSF zum 1. Juni 2002 für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger das so genannte „Ein-Euro-Programm“ eingeführt. Diese Maßnahme dauert in der Regel drei bis sechs Monate und wird bei der städtischen Hamburger Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft (HAB) durchgeführt. Die dort beschäftigten Menschen erhalten weiter ihre Sozialhilfe und bekommen zudem für jede gearbeitete Stunde eine Mehraufwandsentschädigung von einen Euro. Angeboten werden Tätigkeiten wie Malerei, Verkauf, Möbelmontage, Fahrradmontage, leichte Metallarbeiten (Montage), Holzarbeiten, Gartenarbeiten, Büroarbeiten oder Küchenarbeiten. Bei Bedarf gibt es flankierende Maßnahmen wie etwa Schuldnerberatung, Deutsch-Kurse oder die Suche nach einem Kindergartenplatz. Nach dem Ein-Euro-Programm wechseln die Hilfeempfänger in ein reguläres, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei der HAB oder anderen Beschäftigungsträgern. Die Idee des Ein-Euro-Programms besteht zudem darin, zunächst die Arbeitsfähigkeit und auch -bereitschaft von Sozialhilfeempfängern herauszufinden und sie auf eine anschließende Tätigkeit vorzubereiten.
Die Sozialhilfeempfänger werden von den Sozialämtern an das Ein-Euro-Programm der HAB zugewiesen. Verweigern sie die Teilnahme, wird die Sozialhilfe zunächst um 25 % und im Wiederholungsfall um 40 % gekürzt. Bei einer dauerhaften Verweigerung kann die Sozialhilfe auch ganz gestrichen werden. Bislang haben insgesamt 646 Sozialhilfeempfänger das Programm durchlaufen oder sind noch dort beschäftigt. Eine Erweiterung des Ein-Euro-Programms (derzeit 450 Plätze) ist vorgesehen.
Von den 646 Teilnehmern sind 228 Jugendliche, die das Ein-Euro-Programm im Rahmen des Projektes „Arbeit sofort“ durchlaufen. Dieses Projekt ist besonders niedrigschwellig und bietet einen sofortigen Einstieg in die Arbeitswelt: Bereits am Tag ihrer Bewerbung können die Jugendlichen eine Arbeit aufnehmen. Die Jugendlichen sind häufig bereits in dritter Generation Sozialhilfeempfänger. Vielen von ihnen wird durch dieses Programm erstmals eine Perspektive aufgezeigt.

Geschlossene Heime
„Es ist mir ein großes Anliegen, Eltern zu stärken, denn ich nehme deren Verantwortung für ihre Kinder sehr ernst. Bei Schwierigkeiten müssen wir ihnen und ihren Kindern die Chance geben, ihr Verhalten zu verändern und die bestehenden Probleme aus dem Weg zu räumen. Ist dies aber nicht möglich oder beteiligt sich die Familie nicht, müssen wir eine Antwort darauf im Sinne des Kindeswohls haben“, erklärte Senatorin Birgit Schnieber-Jastram: „Deshalb haben wir in meiner Behörde das Angebot der Jugendhilfe um die geschlossene Unterbringung erweitert.“
Die geschlossene Unterbringung richtet sich an Kinder und Jugendliche, bei denen sich eine Kindeswohlgefährdung durch die Begehung wiederholter oder schwerer Straftaten zeigt. Ziel ist, sie vor sich selbst und die Bürger vor ihren Taten zu schützen. In den Einrichtungen soll den Minderjährigen die Chance eröffnet werden, sich weiterzuentwickeln und Qualifikationen zu erwerben, die es ihnen später erlauben, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Das Konzept entspricht modernen pädagogischen Standards und verbindet verbindliches Handeln mit fordernden und fördernden pädagogischen Elementen. Noch im Dezember dieses Jahres werden an der Feuerbergstraße die ersten zwölf Plätze fertig gestellt sein.
Damit eine geschlossene Unterbringung aber möglichst gar nicht erst notwendig wird, wurde gleichzeitig vom Senat beschlossen, ein Familien-Interventions-Team (FIT) einzurichten. An das FIT werden in Zukunft alle Kinder und Jugendliche in Hamburg gemeldet, die Straftaten begangen haben oder der Polizei im Zusammenhang mit Straftaten aufgefallen sind. Mit dieser neuen Einheit ist gewährleistet, dass es in Hamburg eine Institution gibt, die das Vorgehen der Jugendhilfe bei kriminellem Verhalten von Minderjährigen koordiniert. Bei jedem gemeldeten Fall werden entweder Mitarbeiter des FIT oder auf deren Veranlassung Mitarbeiter der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) der Bezirksämter die Eltern aufsuchen und in die Pflicht nehmen.





Weitere umgesetzte Konzepte, Maßnahmen und Ideen aus dem vergangenen Jahr:





Bekämpfung des Sozialhilfe-Missbrauchs:
Dem Grundsatz der Nachrangigkeit von Sozialhilfeleistungen gegenüber Selbsthilfemöglichkeiten wird rechtlich wie tatsächlich wieder stärkere Bedeutung beigemessen. Die BSF greift alle notwendigen Maßnahmen auf, um sicherzustellen, dass einzelne Bürger nicht zu Lasten der Allgemeinheit Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen, ohne dass dies geboten wäre.

Ein flächendeckender Datenabgleich mit dem Verband deutscher Rentenversicherungsträger seit Dezember 2001 dient dazu, verschwiegene oder nicht korrekt angegebene Einkünfte von Sozialhilfebeziehenden festzustellen, die zu Unrecht gewährte Hilfe zurück zu fordern und künftigem Sozialhilfemissbrauch vorzubeugen.

Der Datenabgleich mit der KfZ–Zulassungsstelle zur Feststellung unrechtmäßigen KfZ-Besitzes wird noch in diesem Jahr starten. Auswertbare Ergebnisse sollen in 2003 vorliegen.



Benchmarking: Die bezirklichen Sozialämter starteten im Oktober mit der Erprobungsphase ‚Benchmarking in der Sozialhilfe’. Ziel ist, die soziale Dienstleistung der Sozialhilfe - im ersten Schritt in der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt - in den Bezirken darzustellen und gegebenenfalls effektiver bzw. erfolgreicher zu machen. Durch einen qualitativen Informations- und Erfahrungsaustausch soll ein Prozess des „Lernens vom Besseren“ erfolgen. Mit einer ersten Auswertung kann voraussichtlich ab Frühjahr 2003 begonnen werden.



Umsetzung des Grundsicherungsgesetzes (GSiG): Für Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wird ab 1. Januar 2003 die Grundsicherung an die Stelle der Sozialhilfe treten. Zur Vorbereitung wurde bereits im April 2002 eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung der BSF eingerichtet. Ab Oktober 2002 wurden rund 20.000 Info-Briefe an diejenigen Menschen versandt, die derzeit Sozialhilfe beziehen und voraussichtlich in die Grundsicherung wechseln werden.





Apothekenrabatt: Rabatte werden nun seit dem 1. Januar 2002 und – soweit rechtlich möglich – auch für die Vergangenheit ab dem 1. Juli 2001 geltend gemacht. Die dadurch erzielten Einsparungen in der Sozialhilfe belaufen sich zum 1. Oktober 2002 auf rund 430.000 Euro.





Kooperation mit Hamburger Mietervereinen: Mit dem Ziel, überhöhte Mieten und insbesondere die ungerechtfertigte Abrechnung von Mietnebenkosten zu Lasten des Sozialhilfeträgers – und damit letztlich zu Lasten der Steuerzahler - zu verhindern, hat die BSF sich mit den Organisationen „Mieterverein zu Hamburg“ und „Mieter helfen Mietern“ auf eine Zusammenarbeit ab 1. Juli geeinigt. Damit wird gewährleistet, dass sowohl die Sozialhilfedienststellen als auch die Sozialhilfebeziehenden fachkundige Beratung und Unterstützung bei der Lösung von mieterechtlichen Problemen erhalten können. Ende 2002 wird – auf Basis des festzustellenden Erfolgs – über eine Fortsetzung entschieden.



TÜV für Familienpolitik: Um in Hamburg ein familienfreundliches Klima herzustellen und die Rahmenbedingungen für Familien zu verbessern, hat der Senat die Familienpolitik zu einer Querschnittsaufgabe von besonderer Bedeutung gemacht. In allen Politikbereichen werden in Zukunft die Auswirkungen von Beschlüssen auf Familien geprüft. Um diese Aufgabe zu koordinieren und weiterzuentwickeln, hat die Behörde für Soziales und Familie eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe mit dem Namen „Familien- und kinderfreundliches Hamburg“ eingesetzt. Sie soll quasi als „TÜV für Familienpolitik“ fungieren.



Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz: In Wissenschaft und Politik gibt es einen breiten Konsens, dass die Erziehungskompetenz der Eltern vor dem Hintergrund der Folgen der Individualisierung auf unser Leben gestärkt werden muss. Die Behörde für Soziales und Familie hat hierzu bereits zahlreiche Projekte initiiert. So wurde u.a. gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutzbund das Elterntrainingsprogramm „Starke Eltern – starke Kinder“ realisiert. Seit Herbst dieses Jahres finden Kurse, in denen das Selbstvertrauen der Eltern und ihre Erziehungsfähigkeit gestärkt werden sollen, in 14 Hamburger Stadtteilen statt.
Um es Eltern zu erleichtern, möglichst frühzeitig Beratung und Unterstützung bei Konflikten mit Kindern und in familiären Krisen in Anspruch zu nehmen, wird seit dem Jahr 2002 der Betrieb eines Elterntelefons in Trägerschaft des Kinderschutzbundes gefördert.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf:
Das Senatsamt für die Gleichstellung hat pragmatische Maßnahmen ergriffen, die sowohl Mütter als auch Väter darin unterstützen sollen, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. So wurden Kursangebote für Väter an Elternschulen entwickelt, die modellhaft erprobt und evaluiert werden. Das Senatsamt hat Gespräche mit Hamburger Unternehmen über eine familienfreundliche Personal- und Arbeitsmarktpolitik aufgenommen. In Zusammenarbeit mit der Volkswagen AG wurde im Juni ein erfolgreich durchgeführtes Pilotprojekt zur Entwicklung arbeitnehmerfreundlicher Arbeitszeitmodelle vorgestellt, durch das beiden Elternteilen die Gelegenheit zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf eröffnet wird.

Modellprojekt zum Unterhaltsvorschuss: Im Juli startete ein einjähriges Modellprojekt, um die Heranziehung unterhaltspflichtiger Elternteile zur Zahlung des Kindesunterhaltes zu verbessern. Hintergrund ist, dass die Stadt Hamburg jährlich rund 22 Millionen Euro an Unterhaltsvorschüssen zahlt, wovon aber nur knapp 3,8 Millionen Euro (17,4 %) an die Staatskasse wieder zurückfließen. In bestimmten Fällen wird nun die Rechtsanwaltskanzlei KSP die Aufgabe der Rückforderung übernehmen. Bislang sind rund 190 Fälle an die Kanzlei übergeben worden. Eine Zwischenbilanz wird Anfang kommenden Jahres vorliegen.

Privatisierung der Schuldner- und Insolvenzberatung: Die Schuldner- und Insolvenzberatung gehört nicht zu den staatlichen Kernaufgaben. Um für überschuldete Bürger künftig eine zügigere und effektivere Beratung sicherstellen zu können, wird die Schuldner- und Insolvenzberatung ab Juli 2003 sukzessive bis Mitte 2006 auf private Träger verlagert. Schuldner, die über eigenes Einkommen oder Vermögen verfügen, sollen sich künftig an den Beratungskosten angemessen beteiligen. Weiterhin aber trägt die Stadt die Kosten für diejenigen, die Sozialhilfe erhalten oder von Sozialhilfebedürftigkeit bedroht sind.

Hilfen für behinderte Menschen: Trotz der schlechten Haushaltslage wird es im Bereich der behinderten Menschen, die auf Eingliederungshilfen angewiesen sind, auch im Haushalt 2003 keine Einsparung geben. Um die Hilfen für behinderte Menschen noch stärker am individuellen Bedarf auszurichten, hat die BSF einige grundlegende strukturelle Veränderungen erarbeitet, deren Umsetzung derzeit mit den beteiligten Verbänden geklärt werden. Des Weiteren hat die BSF einen ersten Referentenentwurf zum Landesgleichstellungsgesetz erarbeitet.

Integrationsbeirat: Am 2. Juli hat sich der Integrationsbeirat unter dem Vorsitz der Senatorin der Behörde für Soziales und Familie konstituiert. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, dass viele gesellschaftliche Gruppen an der Integrationsförderung aktiv teilnehmen können. Zur Erarbeitung von Schwerpunkten der künftigen Integrationspolitik wurden in der 2. Sitzung des Beirats (3. September) Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen gebildet. Die hier entwickelten Ansätze und Verbesserungsvorschläge werden im Rahmen eines Integrationskonzeptes aufgegriffen und zur Umsetzung gebracht. Koordiniert werden die Angelegenheiten des Beirates durch ein neu eingerichtetes Management in der BSF. Dort stehen außerdem kompetente Ansprechpartner für die Beratung in Einzelfragen bereit.



Räumung der Berzeliusstraße: Die Wohnunterkunft an der Berzeliusstraße entsprach nicht dem üblichen Standard öffentlicher Unterbringung. Die Wohnsiedlung, die früher für wohnungslose Familien und zuletzt als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt wurde, ist seit August 2002 geräumt und wurde der Liegenschaftsverwaltung zur Verfügung gestellt.



Vorzeitige Schließung der „Bibby Challenge“: Aufgrund rückläufiger Zahlen von Zuwanderern in der Zentralen Erstaufnahme in Neumühlen hat die BSF entschieden, das Wohnschiff „Bibby Challenge“ nicht wie ursprünglich geplant bis zum Juni 2003 zu nutzen, sondern vorzeitig zu schließen. Das Schiff wurde zum 31. August geräumt.





Förderung des Ehrenamtes: Das ehrenamtliche Engagement von Bürgern in Hamburg soll gefördert und die Rahmenbedingungen verbessert werden. Dafür hat die Behörde für Soziales und Familie ein Konzept erarbeitet. Geschaffen wird eine „Landesinitiative - Hamburg engagiert sich“, die sich aus wichtigen Akteuren des bürgerschaftlichen Engagements zusammensetzen soll. Diesem neuen Gremium wird ein professionelles Management in der Behörde für Soziales und Familie zur Verfügung gestellt. Ziel ist, das bereits vorhandene hohe Potenzial an bürgerschaftlichem Engagement zu fördern, die Informations- und Zugangsmöglichkeiten (Freiwilligenagenturen) sowie die Fortbildungsangebote (Aktivoli-Netzwerk) wirksamer zu erschließen und zu unterstützen.



Kampagne zur Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer: Die Behörde für Soziales und Familie hat in Zusammenarbeit mit den Hamburger Betreuungsvereinen im April dieses Jahres eine groß angelegte Kampagne zur Gewinnung neuer ehrenamtlicher Betreuer durchgeführt. Mit Erfolg: Bislang konnten rund 100 neue Betreuer gewonnen werden.

Neuorganisation der Behörde: Die interne Neuorganisation der Behörde für Soziales und Familie konnte zum 1. Oktober abgeschlossen werden. Die BSF wurde von drei auf zwei Fachämter verschlankt. Hierarchiestufen konnten abgebaut werden.



Senatorin Birgit Schnieber-Jastram: „Wir haben ein erfolgreiches erstes Jahr hinter uns und ein arbeitsreiches zweites Jahr vor uns. Ich denke dabei etwa an die Wohnungslosenhilfe, den Zuwendungsbereich, die Familienpolitik oder die Herausforderung durch den demographischen Wandel, also den Bereich der Altenhilfe. Diese Themen werden wir nun sorgfältig Schritt für Schritt voranbringen.“

Pressestelle der BSF,
Anika Wichert,
30. Oktober 2002


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