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KMK
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KMK kommt wieder nicht zu konkreten Ergebnissen für die Reform der Studienplatzvergabe
Baden-Württemberg, Hamburg und Sachsen bereiten Ausstieg aus der ZVS vor
„Baden-Württemberg wird nun die Kündigung des ZVS-Staatsvertrags und eine begleitende Klage gegen das überregulierte Bundesrecht zur Studienplatzvergabe konkret vorbereiten“, erklärte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg (CDU) am 6. Dezember 2002 in Stuttgart. Sein Kollege aus Hamburg kündigte ein entsprechendes Vorgehen an. Sachsen prüft eine ähnliche Vorgehensweise.
Auslöser war die tags zuvor ergebnislos gebliebene Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz (KMK). Im Frühjahr hatte die KMK sich zum Ziel gesetzt, bis Oktober eine Experimentierklausel zur Erprobung hochschuleigener Auswahlverfahren in den derzeit von der ZVS bewirtschafteten Studiengängen auszuarbeiten. Die hierfür eingesetzte Arbeitsgruppe hat nun konkrete und für eine Erprobung alternativer Studienplatzvergabeverfahren geeignete Vorschläge vorgelegt, die Baden-Württemberg in einem in der Sitzung vorgelegten Kompromissvorschlag für eine Grundsatzentscheidung aufgriff. Darin waren weit reichende Zugeständnisse an die anderen Länder enthalten, doch scheiterte ein entsprechender Beschluss am heftigen Widerstand einiger Länder. „Die KMK droht in dieser wichtigen Frage schlichtweg zu scheitern. Das Selbstauswahlrecht ist eines der zentralen Elemente der Hochschulreform in Deutschland“, konstatierte der Hamburger Wissenschaftssenator Jörg Dräger, Ph.D. (parteilos). „Wir können uns nicht noch länger hinhalten lassen“, bekräftigte Frankenberg. Nun sei es unumgänglich, die von der baden-württembergischen Landesregierung schon vor über einem Jahr beschlossene Kündigung des ZVS-Staatsvertrags und die begleitende Klage gegen die entsprechenden HRG-Vorschriften in die Wege zu leiten. Auch der sächsische Wissenschaftsminister Dr. Matthias Rößler (CDU) bedauerte, dass „wir auf eine politische Lösung in der KMK offenbar nicht bauen können.“ Unabhängig davon bleibe man in der KMK gesprächsbereit, falls doch noch auf politischem Weg eine Lösung zugunsten interessierter Länder, ein weitreichendes Auswahlrecht der Hochschulen zu erproben, gefunden werde.
„Das Selbstauswahlrecht ist dabei kein Selbstzweck“, betonte Frankenberg. Vielmehr zeige der internationale Vergleich, dass diese Form der Studienplatzvergabe signifikant weniger Studienabbrecher, Fachwechsler und Langzeitstudierende zur Folge habe. „Es kann doch nicht sein, dass nur die Hälfte derer, die ein Hochschulstudium aufnehmen, mit einem Abschluss herauskommen“, unterstrich Frankenberg. Entscheidend sei, die fach- und persönlichkeitsspezifische Eignung eines Studienbewerbers und das Anforderungsprofil eines Studiengangs möglichst passgenau aufeinander abzustimmen. Dies könne das gegenwärtige zentralistische Verteilungssystem der ZVS, das nur die Abitur-Durchschnittsnote, die Wartezeit und die Wohnortnähe als Kriterien kenne, nicht leisten. Dieser Ansicht schließt sich auch Senator Dräger aus Hamburg an: „Nur wenn die Hochschulen die Verantwortung für die Auswahl der Studierenden übernehmen, können sie auch die Verantwortung für deren erfolgreichen Studienabschluss tragen.“
Dass es sich bei der Frage nach der Notwendigkeit einer Reform der ZVS um ein parteiübergreifendes Thema handelt, machte auch Niedersachsens Wissenschaftsminister Thomas Oppermann (SPD) während der Sitzung deutlich. Auch Niedersachsen strebe in allen Fächern ein verstärktes Auswahlrecht der Studierenden durch die Hochschulen an. Dafür sei eine Reform der ZVS unumgänglich. Die Länder müssten das Recht bekommen, zumindest im Rahmen einer Experimentierklausel eigene Erfahrungen mit dieser Stärkung der Hochschulautonomie sammeln zu können.
Sabine Neumann
Pressestelle der Behörde für Wissenschaft und Forschung 6. Dezember 2002/bwf06
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